Politik Pressemitteilung Privatsphäre und Datenschutz

Die Landesbeauftragte rügt: Weiterhin schwere Mängel beim Datenschutz im Land Brandenburg!

Die brandenburgische Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, hat am 8. April 2014 den 17. Tätigkeitsbericht vorgelegt [1]. Auf mehr als 220 Seiten wird darin die Situation des Datenschutzes auf kommunaler, landesweiter und privater Ebene im Land Brandenburg in den Jahren 2012 und 2013 detailliert dargestellt. Ebenso stellt Frau Hartge die Zusammenarbeit und die Forderungen der Informationsfreiheitsbeauftragten heraus.

Die PIRATEN Brandenburg sind über die Tatsachen und Sachstände in den Ausführungen des Tätigkeitsberichtes erschüttert. Das darin gezeichnete Bild stimmt, wie bereits im Jahr 2012, mehr als bedenklich. Im Zuge der weiteren veröffentlichten Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden über das Ausspähen von Bürgerinnen und Bürgern, stellt die Landesbeauftragte unter anderem fest:

»Die geheimdienstlichen Überwachungsprogramme betreffen jeden Einzelnen von uns. Diese Erkenntnis sollte aber nicht zu einer Schockstarre führen. Es kommt jetzt vielmehr darauf an, vor Ort in Brandenburg die richtigen Schlüsse zu ziehen und einen sorgsamen Umgang mit personenbezogenen Daten einzufordern.« [2]

Im Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten wurde u.a. eine unverhältnismäßige und damit rechtswidrige Zusammenführung  von personenbezogenen Daten zahlreicher Steuerzahler mit den Daten von Mitarbeitern in Finanzämtern und deren Auswertung bemängelt.

Die Behörde erhielt in den vergangenen beiden Jahren außerdem zahlreiche Beschwerden über rechtswidrige Personalaktenführungen sowie Fotoaufnahmen von nackten Erwachsenen und Minderjährigen als Besucher einer Therme und deren teilweise Veröffentlichung zu Werbezwecken im Foyer wie auch im Internet. Weitere haarsträubende Fälle waren die Entsorgung von Bewerbungsunterlagen im Wald, Gesundheitsdaten von Kunden einer Apotheke im Papiermüll oder die Video-Überwachung von Angestellten und Kunden eines Friseurgeschäftes mittels in Weckern versteckter kleiner Kameras. Die Datenschutzbeauftragte des Landes wies außerdem auf die Nutzung von DeMail nur unter zusätzlichem Einsatz einer separaten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hin und forderte Datenschutzkonformität bei Telearbeitsplätzen und mobilen Geräten in der Privatwirtschaft und in Behörden.

In ihrer Funktion als Beauftragte für Akteneinsicht übte Frau Hartge Kritik an der unzureichenden und teilweise rückwärtsgewandten Novellierung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes, welches am 19. Oktober 2013 in Kraft trat.

»Der Tätigkeitsbericht der brandenburgischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zeigt, dass noch viel im Land getan werden muss, um unsere personenbezogenen Daten zu schützen, was wir schon seit Jahren fordern.«, kommentiert Nadine Heckendorn, Spitzenkandidatin zur kommenden Landtagswahl 2014 der PIRATEN Brandenburg, den Bericht. »Wir dringen weiterhin darauf, dass im Akteneinsichts- und Informationsfreiheitsgesetz unsere Minimalforderungen umgesetzt werden und die Praxis nicht weiter von zunehmenden Ausnahmen, wie vorgeschobenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, geprägt ist und Gebühren als Abschreckung gegen Akteneinsicht eingesetzt werden. Statt überfälligem Fortschritt müssen wir vor allem neue Barrieren feststellen – Transparenz geht anders.« [3]

Die PIRATEN Brandenburg fordern den Landtag auf, endlich ein Akteneinsichts- und Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, das zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft passt und seinen Namen verdient. Es bedarf zudem einer umfassenden Aufklärung im Bereich Datenschutz. Hierzu gehören nicht nur die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und Pflichten, sondern vor allem auch Angestellte und Beamte der Kommunen und der Landesverwaltung, die zukünftig besser geschult werden müssen. Nur so sind die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürgern auf Dauer sicher.

[1] http://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/TB_17_b.pdf

[2] http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.360832.de

[3] https://www.piratenbrandenburg.de/politik/wahlprogramm/#kap03

  1. zarathustra

    moin

    gibt da urteil vom bvg zur volkszählung – war anfang 80er.
    – 82 wenn ich mich recht entsinne –

    dass piraten ein facebook-profil oder derartiges haben, ist deren sache.
    ich bevorzuge die meinung des bundesverfassungsgerichtes.

    jeder sollte über seine rechte aufgeklärt werden.

    wenn ich nicht will, dass der staat alles über mich erfährt – dann ist es inkonsequent, dieses, was ich dem staat ggüber verheimlichen will, auf facebook zu posten.

    der staat ist ans GG gebunden – ein privates unternehmen nicht.

    (der nsa hat die amerikanische verfassung verletzt, naiv zu glauben, dass er sich an die deutsche rechtslage hält.)

    zarathustra

  2. gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.

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