Artikel-Schlagworte: „Amtseintrag“

banner-aufruf-brandenburg-kleinDie Volksinitiative “Gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windrädern” wird heute mehr als 26.000 Unterschriften  in Potsdam einreichen. Damit hat die 28. Volksinitiative in Brandenburg die Sammlung abgeschlossen.  Wird die Unterschriftenhürde übersprungen, muss sich der Landtag innerhalb von vier Monaten mit den Forderungen der Initiative befassen.

  • Mindestabstand von 1,5 km zu Wohngebieten
  • Mindestabstand einander 10km
  • keine Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten

Wenn der Landtag die Vorschläge ablehnt, kann ein Volksbegehren gestartet werden. Dies würde in Brandenburg aufgrund des Amtseintrages schwer werden. Dann sind 80.000 Unterschriften über die Amtsstuben notwendig. Alle 8 vorangegangenen Volksbegehren haben diese Hürde nicht überspringen können. Wir rufen dazu auf die Initiative von Mehr-Demokratie e.V. zu unterstützen, – der Amtseintrag muss weg!

Aufruf von Mehr Demokratie e.V.: 2009 ist ein Demokratie-Gedenk-Jahr: Wir feiern 60 Jahre Grundgesetz und 20 Jahre friedliche Revolution. Das ist nicht nur Erbe, sondern auch Auftrag. Im Superwahljahr 2009 wählen wir neben dem Bundestag auch den Brandenburger Landtag. Eine gute Zeit, um mehr Demokratie zu wagen.

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Noch nie gab es in Brandenburg einen Volksentscheid, der von den Bürgerinnen und Bürgern ausgelöst worden ist. Alle acht Volksbegehren sind bislang gescheitert. Dies liegt vor allem daran, dass die Stimmberechtigten in Brandenburg im Unterschied zu allen Nachbarbundesländern gezwungen sind, sich in Amtsräumen einzutragen. Eine freie Sammlung der Unterschriften, z.B. auf Marktplätzen, bei Veranstaltungen oder im Freundeskreis ist nicht erlaubt.

Demokratie darf sich nicht darin erschöpfen, alle paar Jahre beim Wählen die Stimme abzugeben. Die Bürgerinnen und Bürger wollen auch in Sachfragen mitbestimmen. „Wir sind das Volk“, so lautete der Ruf des revolutionären Herbsts 1989. Dafür braucht es aber faire Bedingungen. Deshalb fordern wir die Landesregierung und den Landtag auf, zusätzlich zur Eintragung in Amtsräumen die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren zu ermöglichen.