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Zur heute verkündeten Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht erklärt die Piratenpartei Brandenburg:
„Heute ist ein guter Tag für den Rechtsstaat, auf den wir lange gewartet haben“, so der Parteivorsitzende der Piraten Brandenburg Axel Mehldau. „Das Bundesverfassungsgericht hat mehr als deutliche Worte für die Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung gefunden. Jetzt müssen alle bisher auf Vorrat gespeicherten Daten gelöscht werden.“
Seine Stellvertreterin Susanne Kübler fügt an: „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber. Es lässt keinerlei Spielraum für eine anlasslose Speicherung beliebiger Daten auf Vorrat. Damit erteilt das Gericht dem Präventionsstaat eine klare Absage zu Gunsten des Rechtsstaats. Es wäre schön, wenn der Gesetzgeber dies endlich akzeptiert und in Zukunft aufhört, die Grenzen des Rechtsstaats unter dem Vorwand von Sicherheit und Terrorabwehr permanent auszutesten und zu überschreiten.“
Und Landesschatzmeister Sören Zetzsche ergänzt: „Der Kampf der Piraten gegen die Errichtung von Überwachungsinfrastrukturen in Deutschland geht weiter. Mit ELENA und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag existieren bereits neue Gesetze, welche Bürgerrechte intensiv einschränken. Leider können wir uns nicht auf den Urteilen des obersten deutschen Gerichts ausruhen, sondern müssen weiterhin ein wachsames Auge auf den Gesetzgeber haben.“
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde am 9. November 2007 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es verpflichtete Telekommunikationsanbieter, alle bei der Nutzung elektronischer Kommunikation (Internet, Handy, Mail, Telefon, Fax…) anfallenden Verkehrsdaten ohne konkreten Hinweis auf Gefahren für die Dauer von sechs Monaten zu speichern. Bekanntheit erlangte das Gesetz dadurch, dass rund 35.000 Bürger Verfassungsbeschwerde dagegen einlegten, darunter viele heutige Mitglieder der Piratenpartei.
Pressemitteilung zum Download (pdf): PM 2010-03-02
Nun ist es geschafft!
Das Europaparlament hat mit unerwartet großer Mehrheit das mit den Amerikanern vereinbarte Abkommen zum Austausch von Bankdaten (SWIFT) abgelehnt. Das ist ein Sieg für den Datenschutz auf europäischer Ebene. All die Appelle und Bemühungen seitens verschiedener NGOs und auch der europäischen Piratenparteien zeigen nun den erhofften Erfolg.
Abzuwarten bleibt indes das Verhalten der USA nach dieser mutigen und richtigen Entscheidung durch die EU-Parlamentarier. Angedroht hat man ja schon im Vorfeld, es mit bilateralen Verträgen zu versuchen. Es werden also demnächst sicher Schwärme US-amerikanischer Diplomaten nach Europa fliegen, um die einzelnen Regierungen wie auch immer weich zu klopfen. Auch wenn der Tag heute ein Sieg für den Datenschutz in Europa darstellt, so ist auch weiterhin äußerste Aufmerksamkeit geboten, damit SWIFT nicht doch noch durch die Hintertür realisiert wird.
Heute, am 28. Januar, wird zum vierten Mal der Europäische Datenschutztag begangen. Hiermit will der Europarat das Bewusstsein für den Datenschutz bei den Bürgern erhöhen. Der Datenschutztag findet jährlich am 28. Januar statt, weil an diesem Datum die Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 vorgenommen wurde. Mit ihr verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten insbesondere des Persönlichkeitsbereichs bei der automatisierten Datenverarbeitung zu sorgen.
Die Piraten im Landesverband Brandenburg sind der Meinung, dass es jetzt unbedingt nötig wird, die Bürgerinnen und Bürger für die Datensammelleidenschaft der Behörden, Ämter, Institutionen und der Industrie zu sensibilisieren.
Da bekanntermaßen die persönlichen Daten der Bürger weder bei Unternehmen und Banken oder Krankenkassen, noch bei den Behörden und Ämtern sicher sind und/oder je total sicher sein werden. Immer steht der Faktor Mensch mit allen seinen Schwächen zwischen den Daten und der Datenbank. Also sind doch nicht die Menge und Vollständigkeit der gesammelten Daten über ganze Bevölkerungsschichten, vielleicht noch europaweit, notwendig.
(Kurze Beispiele: Daten aus Vorratsdatenspeicherung und Mauthbrückendaten (Bewegungsprofil), oder der DNS, den biometrischen Daten aus der Videoüberwachung, den Fingerabdrücken, Gesundheitsdaten (Gesundheitskarte) und Lohndaten (ELENA), den Daten bei den Meldebehörden, der GEZ, Flensburg, den Daten bei den Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden, den Polizeidienststellen, den Reisedaten (Reisedatenaustausch), Bankdaten, Finanzamtsdaten (Personenkennziffer), Versicherungsunternehmen und Telekommunikationsdaten, Internet Service Provider (ISP)…)
Für absolut gefährlich halten die Piraten das Verknüpfen solcher Datenbanken (Forschungsprojekt INDECT) in der Zukunft. Die Brandenburger Piraten erheben ihre Stimme gegen die fortschreitende sorglose globale und nationale Erhebung von Informationen über die persönlichen Daten aller Bürgerinnen und Bürger, deren immer weitere Registrierung, Katalogisierung und Überwachung. Die Menschen haben ein Recht auf ihre Grundfreiheiten und ihre Persönlichkeit. Sie müssen das Recht haben, über die Sammlung und Weitergabe ihrer zur Verfügung gestellten Daten selbst zu bestimmen und auch zu widersprechen. Sie müssen über die Informationen, die über sie gespeichert werden, von all diesen Stellen automatisch in Kenntnis gesetzt werden und darüber, wie die Daten weiterverwendet und an welche Stellen sie weitergegeben werden.
Hier schlägt der Chaos Computer Club den Datenbrief vor. Konzept des Briefes. Diesen Vorstoß können wir nur unterstützen. Wir regen an, dass die verantwortlichen Stellen diese Idee in die bestehende Gesetzeslage einbeziehen. Darüber hinaus aus einem zu findenden Gremium von Betroffenen, eine Revision der Datenverwendung und ihrer Sicherheit einzusetzen und zu unterstützen.
Vor einigen Tagen erschienen in der Märkischen Allgemeinen Zeitung und dem Berliner Kurier Artikel über den Prignitzer Software-Unternehmer Frank Ziggel, der das seit diesem Jahr durchzuführende ELENA-Verfahren boykottiert und öffentlich zum Zivilen Ungehorsam aufruft. Die Piraten in Brandenburg begrüßen den Mut des Unternehmers und möchten ihm auf diesem Weg öffentlich ihre Solidarität zusichern: “Falls Herr Ziggel im Rahmen seines Protestes irgendwann mal Hilfe, vor allem in Form von Öffentlichkeit brauchen sollte, kann er jederzeit auf uns und die gesamte Piratenpartei Deutschland zählen”, so die stellvertretende Parteivorsitzende Susanne Kübler. In einer Mail bat sie den Programmierer, die Piraten über den Stand seines Zivilen Ungehorsams auf dem Laufenden zu halten.
Das “Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises” (ELENA), welches zum Jahresbeginn 2010 in Kraft trat, verpflichtet die Arbeitgeber, Rentenversicherungsnummer, Höhe und Art des Gehalts sowie Informationen zu Abmahnungen, Kündigungen, Streik- und Krankheitstagen von insgesamt 40 Millionen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern in Deutschland monatlich an eine Zentrale Speicherstelle der Rentenversicherungsträger zu übermitteln (§§ 96 I, 97 I SGB IV). Wird der Arbeitnehmer arbeitslos, will er Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Elterngeld beantragen, muss er mittelfristig (ab 2012) die zur Beantragung der staatlichen Leistungen erforderlichen Bescheinigungen nicht mehr schriftlich vorlegen, sondern sich eine zertifizierte Signaturkarte besorgen, mittels derer das Amt die entsprechenden Daten bei der Zentralen Speicherstelle abrufen und die Leistungen berechnen kann. Das Verfahren soll zur Kostenersparnis und Entbürokratisierung beitragen.
Haben wir wirklich untertrieben?
Die Piraten warnen seit ihrer offiziellen Existenz vor ambitionierter Überwachungspolitik. Bisher galt die Menschenwürde, Freiheit, Persönlichkeitsentfaltung und freie Meinungsäußerung des Menschen als unantastbares Gut. Menschenrechte sind in den Verfassungen der EU – Mitgliedsstaaten und auch unserem Grundgesetz verankert.
Nun soll ein Forschungsprojekt „INDECT“ Wege finden, Informationen aus den vorhandenen Datenbanken, dem Internet und von Überwachungskameras zu verknüpfen. Dadurch wird ein „automatischer Bevölkerungsscanner“ (wie es die Zeit-Online beschreibt) entwickelt, der es ermöglicht, z.B. Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden die Bewegungen von Menschen, Fahrzeugen oder Schiffen nachzuvollziehen und zu überwachen. Vor allem sollen diese mit anderen Datenbanken verbunden werden und auch über Suchmaschinen aufgespührt und analysiert werden können. Beispielsweise mit Bildern von Videoüberwachungskameras oder mit Daten von Mobiltelefonen. Das Ziel, so scheint es: In irgendeiner Weise auffällig gewordene Menschen in der Realität schnell entdecken und langfristig verfolgen zu können. Auf diese Weise soll Polizeiarbeit einem “erkenntnisgestützten”, “proaktiven” Ansatz folgen wie er bisher nur bei Geheimdiensten vorhanden und erlaubt war.
„Das System enthält eine Definition für atypisches, also auffälliges Verhalten. Um diese Definition zu entwickeln, wurden hunderte polnischer Polizisten befragt. Diese sehen es als potentiell verdächtig bzw. auffällig an, wenn Personen z.B. sich länger in Türbereichen aufhalten, sich umsehen oder “herumlungern”.“
Als Zielgruppe des Systems, werden Landesschutzsdienststellen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Gemeinden, Wirtschaftspartner in der Industrie, Forschungseinrichtungen und auch der EU-Bürger selbst angesehen. Wie aber der EU-Bürger davon profitiert, vollkommen überwacht zu werden und bei der geringsten verschuldeten Auffälligkeit unter den Verdacht der Planung einer Straftat zu geraten, bleibt hierbei völlig unklar. Die Implikationen einer solchen Überwachung sind in ihrer Tragweite heute noch nicht abzusehen. Wer beispielsweise bei YouTube ein Drohvideo gepostet hat, der soll mithilfe von Überwachungskameras gesucht, via Suchmaschine identifiziert und mittels tragbarer Geräte von Polizisten verfolgt werden können.
Wir tragen uns gemeinsam bei unseren regionalen Meldebehörden aus den offenen Listen aus, um ein Zeichen zu setzen. Warum wir diesen Schritt gehen?
Meldebehörden haben das Recht, persönliche Daten, wie zum Beispiel Adresse, Geburtstag, Konfession und Familienstand, an Dritte weiterzureichen, solange man sich nicht selbstständig und ausdrücklich in Schriftform dagegen ausspricht.
Daher veranstaltet die Piratenpartei Deutschland am 17.09.2009 den OptOutDay!
Facebook hat seine Geschäftsbedingungen geändert und lässt sich jetzt von seinen Nutzern weitreichende Rechte an allen nutzergenerierten Daten geben. Der Consumerist nennt es treffenderweise : “We Can Do Anything We Want With Your Content. Forever.”
Dies zeigt die beispiellose Gier eines Unternehmens, welches auf dem Rücken seiner Nutzer Geld generieren möchte. Dies zeigt auch eine gewisse Gefahr von populären Web2.0-Plattformen. Anfangs haben sie oft noch recht vernünftige Bedingungen im Umgang mit den Daten ihrer Nutzer. Ist die Plattform aber erfolgreich und es geht daran den Erfolg in Geld umzusetzen, werden die Regeln verändert.
In diesem Fall gibt es jedoch Widerstand. Die Nutzer organisieren sich in einer Protestgruppe. Wir wünschen ihnen viel Erfolg dabei und fordern von Facebook seine Datengier zu reduzieren.
Update: Facebook hat einen Rückzieher gemacht und vorläufig wieder die alten Vertragsbedingungen in Kraft gesetzt.
Wie wir berichtet haben, hatte die Deutsche Bahn versucht ein internes Memo des Berliner Datenschutzbeauftragten aus dem Netz zu bekommen, indem sie den bekannten Blogger Markus Beckedahl für die Veröffentlichung dieses Memos auf dem Blog netzpolitik.org abgemahnt haben.
Nun hat die Bahn aufgegeben, sie werden keine weiteren juristischen Schritte gegen Markus Beckedahl unternehmen. Wir freuen uns natürlich über diesen Sieg der Pressefreiheit und gratulieren netzpolitik.
Es stellt sich aber schon die Frage, ob ein unbekannterer Blogger einen solchen Rechtsstreit ebenfalls hätte überstehen können. Ralf Bendrath hat dazu einen Blogeintrag verfasst. Es sollte in Zukunft auch weniger bekannten Bloggern möglich sein über Tatsachen mit den entsprechenden Dokumenten zu berichten, ohne rechtliche Folgen fürchten zu müssen. Dies ist ein Bestandteil der Pressefreiheit.
Diese hat in den letzten Jahren gelitten, beginnend mit Durchsuchungen bei Zeitungen bis hin zu Einschränkungen beim Informantenschutz durch den Gesetzgeber. Hier muss sich politisch etwas ändern! Es muss jedem Journalisten – auch unbekannten und nicht in etablierten Presseunternehmen angestellten – möglich sein Skandale aufzudecken. Dies muss auch gesetzgeberisch klargestellt sein. Machen wir uns bereit dafür, auch in der Politik für die Pressefreiheit zu kämpfen.
Klarmachen zum Ändern!
netzpolitik.org ist ein Blog, das politische Nachrichten rund um die moderne Informationswelt bringt. Im Rahmen dessen berichtete netzpolitik über die Rasterfahndung der Deutschen Bahn bei seinen Mitarbeitern und veröffentlichte dabei ein internes Memo des Berliner Datenschutzbeauftragten.
Die Antwort kommt prompt in Form einer Abmahnung. Anstatt sich also mit größtmöglicher Transparenz der Aufklärung der Vorfälle im eigenen Hause zu widmen versucht die Bahn stattdessen lieber kritische Berichterstattung zu behindern.
Inzwischen hat Markus Beckedahl – der Betreiber von netzpolitik.org – erklärt, dass er die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben wird und sich stattdessen auf einen Rechtsstreit vorbereitet. Die Piratenpartei wünscht ihm bei dieser Auseinandersetzung viel Glück, insbesondere da hierbei auch die Pressefreiheit verteidigt wird. Auf welchem dünnen juristischen Eis sich die Deutsche Bahn bewegt illustriert Rechtsanwalt Thomas Stadler. Bei der Bahn scheinen die Nerven blank zu liegen. Die Herstellung von Glaubwürdigkeit sieht anders aus.
Der Suchmaschinenbetreiber Ixquick hat ab heute die Speicherung der IP-Adressen seiner Benutzer völlig eingestellt.
Der Datenschutz im Internet ist zunehmend gefährdet, da Suchen und Seitenaufrufe von den großen Suchmaschinen und anderen Websites routinemäßig aufgezeichnet und zu Persönlichkeits- und Verhaltensprofilen zusammengefasst werden.
Während der Internetsuche, registrieren diese Suchmaschienen, wie lange die Suche dauert, die verwendeten Begriffe und besuchten Seiten sowie die IP-Adresse. In vielen Fällen ist es dank dieser IP-Adresse möglich, den Computer und damit den Haushalt ausfindig zu machen, von dem die Suche ausging. Bisher löschte Ixquick die persönlichen Daten seiner Benutzer innerhalb von 48 Stunden. Ab heute werden IP-Adressen überhaupt nicht mehr gespeichert.
Unter dem Druck der europäischen Aufsichtsbehörden, Datenschutzorganisationen und zunehmender öffentlicher Bedenken haben die großen Suchmaschinen Yahoo, Google und MSN angeboten, ihre Datenspeicherungszeiten auf 3 bis 18 Monate zu reduzieren.
Ixquick will will in Zukunft das https-Protokoll anbietet. In den nächsten Monaten will Ixquick zudem einen so genannten ”Proxy”-Service einrichten, der es möglich macht, das Internet absolut anonym zu durchstöbern.
Nach unserer Meinung verdient sich der Suchmaschienenbetreiber jetzt unser Siegel “Wir speichern nicht“.




