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via Bundesarchiv

Quelle: Bundesarchiv

Auch wenn die Umfragewerte des alten und neuen Bundespräsidenten Horst Köhler nicht die schlechtesten sind und die Wiederwahl daher sinnvoll erscheint, so wäre deutlich mehr Mut und parteiliche Unabhängigkeit an der Spitze unsere Landes wünschenswert.

Es geht nicht nur darum, im Schloss Bellevue Staatsgäste zu empfangen, Gesetze zu unterschreiben, sich für Afrika zu engagieren und gelegentlich den Menschen und den politisch Mächtigen die Leviten zu lesen. Das Amt des Bundespräsidenten ist ein Amt welches Grundgesetz und Überparteilichkeit symbolisiert.

Tatsächlich wurden durch Horst Köhler die  überaus verfassungsrechtlich “bedenklichen” Gesetze der Vorratsdatenspeicherung und des BKA – Gesetzes unterschrieben. Einzig am Luftsicherheitsgesetz monierte der Bundespräsident die Rechtmäßigkeit, unterschrieb trotzdem und regte eine verfassungsrechtliche Prüfung an. Karlsruhe bestätigte die Bedenken und verwarf die vorgesehene Möglichkeit, entführte Passagierflugzeuge im Extremfall abschießen zu können.

Angesichts der Krise könnte man ebenfalls meinen, dass deutlichere Worte in Sachen transparenter Finanzspritzen aus der Steuerkasse an die Privatwirtschaft von Nöten sind. Es wäre vieles zu nennen wo klare Worte fallen sollten, soziale Schieflagen, Bildungsnotstand, Demokratiedefizite usw.. Die Worte sind zu leise, Herr Bundespräsident, der Zustand ist eklatant. Die zweite Amtszeit mal anders machen?

Bekannt ist, die sympathische Unbeherrschtheit des Bundespräsidenten bei den  üblichen Parteitaktiereien, wenn diese am Gemeinwohl vorbeigehen. Wir hoffen, dass in der zweiten Amtszeit, diese Unbeherrschtheiten weniger stark weggebissen werden. Das Amt würde es vertragen. Es wäre sogar erträglich, dass Amt durch die Bürger wählen zu lassen.

Wir schenken Horst Köhler daher ein Megaphon und beglückwünschen zu der erfolgreichen Wiederwahl, – der von Ihm intensiv gewünschten zweiten Amtszeit. Bis zur Fertigstellung der Mega – Mega – Flüstertüte bitten wir um etwas Geduld, da entsprechende Pipelineteile noch angeliefert werden müssen.

Am gestrigen Dienstag wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz durch die Humanistische Union eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen neue Befugnisse zur Online-Durchsuchung von Computern, zur Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndung, die der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt im Dezember 2008 eingeräumt hatte.

twisterBettina Winsemann alias Twister gegen den Gesetzgeber

Beschwerdeführerin in dem Verfahren ist die Journalistin Bettina Winsemann (Piratenpartei), die bereits mit ihrer Klage gegen die Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz erfolgreich war und im letzten Jahr das so genannte IT-Grundrecht erstritten hat.

Die neuerliche Verfassungsbeschwerde gegen ein Sicherheitsgesetz der Bundesregierung begründet Fredrik Roggan (HU) wie folgt: “Das im Dezember verabschiedete BKA-Gesetz geht in vielen Überwachungsbefugnissen über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht unter freiheitlichen Gesichtspunkten gerade noch als zulässig einstuft.” Der Gesetzgeber könne sich dabei nicht auf Unkenntnis berufen, alle in der Beschwerde vorgetragenen Kritiken wurden bereits in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs von Sachverständigen vorgetragen. “Es ist schon bemerkenswert, wie sich der Gesetzgeber immer wieder vorsätzlich über die Maßgaben aus Karlsruhe hinwegsetzt und versucht, verfassungsrechtliche Grenzen der Überwachung seiner Bürger zu umgehen. Das ist deswegen so bedenklich, da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber binden.”

Nach dem Wortlaut des jetzt angegriffenen Gesetzes sei die Online- Durchsuchung unter bestimmten Umständen bereits zulässig, wenn eine einfache Körperverletzung drohe. Die Karlsruher Richter hatten in ihrer Grundsatzentscheidung vom 27.2.2008 jedoch erklärt, dass Eingriffe in die digitale Privatsphäre nur zulässig sind, wenn existentielle Notlagen bestehen. Überdies gewährleiste das jetzt beschlossene Verfahren der Online-Durchsuchung keinen ausreichenden Schutz der Intimsphäre, des so genannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In der Kritik stehen auch die verfassungswidrigen Regeln der Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndungen: “Das Verfassungsgericht hat bereits 2006 ausdrücklich entschieden, dass Rasterfahndungen nur eingesetzt werden dürfen, um damit konkrete Gefahren abzuwehren. Im neuen BKA-Gesetz hat sich der Gesetzgeber über diese Vorgabe einfach hinweg gesetzt, indem er schlicht den gängigen Gefahrenbegriff umdefinierte. Diese abenteuerliche Gesetzgebung wollen wir mit unserer Verfassungsbeschwerde wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückholen.”

Bundeswehr für den Einsatz im Inneren – zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Bevölkerung ?

 

Ganz leise mit durchgewinkt? Am Montagmorgen konnten wir vernehmen, dass die Bundesregierung in der Nacht vom Sonntag zum Montag einige neue Änderungen in das Staatsgefüge eingebracht hat. Die Turbulenzen an den Finanzmärkten sind seit Montag dem

6. Oktober das Topthema, welches die Tage beherrscht. In gleichem Atemzug wird beschlossen, dass auch der Einsatz der Bundeswehr auf dem Territorium des deutschen Staates legitimiert werden soll. Dafür muss aber auch das Grundgesetz geändert werden.

 

Was haben sich denn die Altvorderen dabei gedacht, als genau  d a s  nach dem 2. Weltkrieg ausgeschlossen wurde? Sind diese Gründe dafür nun nichtig?

 

DPA meldet am 6. Oktober 2008:

“Berlin (dpa) – Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach jahrelangen Auseinandersetzungen darauf geeinigt, die Bundeswehr bei Notfällen auch im Inneren einzusetzen und eine Verfassungsänderung herbeizuführen. «Es wird eine Grundgesetzänderung geben», sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am Sonntagabend in Berlin. SPD-Fraktionschef Peter Struck sprach von «Nothilfe» in Fällen, wo zum Beispiel «die Marine der Wasserschutzpolizei helfen kann».”

 

Klar, z.B. bei der Kontrolle zu schnell fahrender Sportboote, kann dann auch ein Torpedoschnellboot zu Einsatz kommen. Danke Herr Kauder, das war auch unser erster Gedanke, als wir die Meldung bekamen. Ein Kanonenboot am Spreeufer und vielleicht ein Unterseeboot mit Raketenabschussrampen im Wannsee. Jetzt fühlt sich die Bevölkerung gleich viel sicherer.

 

Weiter heißt es bei DPA:

Kauder sagte, die Bundeswehr solle im Bedarfsfall auch die Polizei unterstützen. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) begrüßte den Beschluss «zum Schutz der Bürger in Deutschland», wie sein Sprecher sagte.”

 

Jetzt wird das schon genauer. Nimmt man an das die Polizei in absehbarer Zeit mit ihren hoheitlichen Aufgaben in den Ländern und Städten bald überfordert sein wird? Warum in so zeitlich engem Zusammenhang mit der Finanzkrise? Ständig beeilt man sich zu betonen, dass die Spareinlagen sicher sind. Die Menschen sich keine Sorgen wegen der Ersparnisse machen müssen. Der Staat für eventuelle Ausfälle einsteht. Wird auch diese Absicherung noch in der Nacht vom Sonntag zum Montag kommende Woche vielleicht in gesetzes-trockene Tücher gepackt?

 

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