Artikel-Schlagworte: „kopierschutz“
Vielleicht erinnert sich noch jemand: Anfang des Jahrtausends hoffte die Musikindustrie das ultimative Mittel gegen illegale Kopien gefunden zu haben – es hieß Kopierschutz. Absichtlich wurde der CD-Standard gebrochen und Fehler eingebaut, mit denen man die unautorisierten Kopien in den Griff bekommen wollte. Natürlich war dieser ‘Schutz’ schnell umgangen, entsprechende Kopierprogramme existierten. Daher setzte sich die Lobby für ein Gesetz ein, dass die Kopien begrenzen sollte. 2003 wurde dann vom Bundestag die Erweiterung des Urheberrechtsgesetzes beschlossen, die die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen unter Verbot stellte (§ 95a UrhG).
Natürlich ließen sich die echten Raubkopierer nicht davon abhalten – schließlich war ihr Tun schon zuvor illegal gewesen. Plötzlich aber war es verboten die Musik von legal erworbenen CDs auf MP3-Player zu überspielen. Zudem kamen im Kielwasser des Gesetzes immer mehr kopiergeschützte Medien auf den Markt. Es gab einigen Protest, so rief der CCC zum Boykott der Musikindustrie auf. Geändert wurde jedoch nichts, in den Folgejahren gab es mehr kopiergeschützte Medien und weiterhin das Verbot zum Kopieren derselben.
Doch das Problem illegaler Kopien wurde damit nicht gelöst. Im Gegenteil: Ehrliche Kunden hatten durch den Kopierschutz Nachteile, die die Schwarzkopierer nicht hatten. Eine Beschränkung der Verfügbarkeit von kopiergeschützten Medien in Tauschbörsen fand nicht statt. Wer dagegen legal kaufte, musste mit den Kopierschutzeinschränkungen leben.
Die Verkäufe der Musikindustrie brachen weiter ein. Es begann erste legale Downloadmöglichkeiten im Internet zu geben. Doch auch diese waren mit Kopierschutzeinschränkungen versehen. Diese Bezahlownloads wurden wegen des Kopierschutzes weitgehend ignoriert. So langsam setzte sich in der Musikindustrie die Erkenntnis durch, dass der Kopierschutz eher ein Verkaufshemmnis ist, als dass er den Umsatz vor illegalen Kopien schützt. Es gab immer mehr CDs ohne Kopierschutz und auch im Internet setzten sich Bezahldownloads ohne Kopierschutz durch. Seit April diesen Jahres kann man Musik der Major-Labels legal im Netz ohne Kopierschutz erwerben.
Dies ist sicherlich eine erfreuliche Entwicklung, aber das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen bleibt bestehen. Das bedeutet: weiterhin können in den letzten Jahren legal erworbene kopiergeschützte Medien nicht für den Eigengebrauch in andere Formate überführt werden (OGG, MP3). Weiterhin ist es illegal, gekaufte DVDs mit Open-Source-Software abzuspielen. Weiterhin dürfen Blinde nicht den Kopierschutz auf E-Books knacken, damit sie es per Sprachausgabe oder auf Braille-Geräten ausgeben können.
Die Musikindustrie hat vorgezeigt, dass sie lieber auf Kopierschutz verzichtet, weil dieser nicht das Problem der illgalen Kopien bekämpft. Damit ist der § 95a UrhG – Verbot der Umgeheung von Kopierschutzmaßnahmen – nicht mehr länger notwendig und die Einschränkungen durch dieses Verbot nicht hinnehmbar. Der Paragraph sollte also wieder entfernt werden. Dies fordert aktuell eine E-Petition. Wer das Anliegen unterstützt, sollte diese mitzeichnen.


