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Bundespräsident Horst Köhler hat heute das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” unterzeichnet. Er habe keine durchgreifenden verfassungs-rechtlichen Bedenken gegen das Gesetz, so der Bundespräsident. Andererseits beruft er sich auf die Aussagen der Bundesregierung vom 4. Februar 2010, worin unter anderem zugesagt wurde, Websperren nicht umzusetzen, sondern den Vorrang des Löschens der Angebote gesetzlich festschreiben zu lassen.
Nun verlässt sich kaum ein durchschnittlicher Bürger mehr auf die Aussagen der Bundesregierung, und betrachtet man diese Zusage im Licht des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, so sollten einem doch massive Bedenken an der Ehrlichkeit der Zusage der Bundesregierung kommen. Es bleiben uns also weiterhin nur ein wachsames Auge und eine Fortführung unseres Einsatzes gegen eine Zensur des Internets.
Wie wir berichtet haben, hatte die Deutsche Bahn versucht ein internes Memo des Berliner Datenschutzbeauftragten aus dem Netz zu bekommen, indem sie den bekannten Blogger Markus Beckedahl für die Veröffentlichung dieses Memos auf dem Blog netzpolitik.org abgemahnt haben.
Nun hat die Bahn aufgegeben, sie werden keine weiteren juristischen Schritte gegen Markus Beckedahl unternehmen. Wir freuen uns natürlich über diesen Sieg der Pressefreiheit und gratulieren netzpolitik.
Es stellt sich aber schon die Frage, ob ein unbekannterer Blogger einen solchen Rechtsstreit ebenfalls hätte überstehen können. Ralf Bendrath hat dazu einen Blogeintrag verfasst. Es sollte in Zukunft auch weniger bekannten Bloggern möglich sein über Tatsachen mit den entsprechenden Dokumenten zu berichten, ohne rechtliche Folgen fürchten zu müssen. Dies ist ein Bestandteil der Pressefreiheit.
Diese hat in den letzten Jahren gelitten, beginnend mit Durchsuchungen bei Zeitungen bis hin zu Einschränkungen beim Informantenschutz durch den Gesetzgeber. Hier muss sich politisch etwas ändern! Es muss jedem Journalisten – auch unbekannten und nicht in etablierten Presseunternehmen angestellten – möglich sein Skandale aufzudecken. Dies muss auch gesetzgeberisch klargestellt sein. Machen wir uns bereit dafür, auch in der Politik für die Pressefreiheit zu kämpfen.
Klarmachen zum Ändern!
netzpolitik.org ist ein Blog, das politische Nachrichten rund um die moderne Informationswelt bringt. Im Rahmen dessen berichtete netzpolitik über die Rasterfahndung der Deutschen Bahn bei seinen Mitarbeitern und veröffentlichte dabei ein internes Memo des Berliner Datenschutzbeauftragten.
Die Antwort kommt prompt in Form einer Abmahnung. Anstatt sich also mit größtmöglicher Transparenz der Aufklärung der Vorfälle im eigenen Hause zu widmen versucht die Bahn stattdessen lieber kritische Berichterstattung zu behindern.
Inzwischen hat Markus Beckedahl – der Betreiber von netzpolitik.org – erklärt, dass er die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben wird und sich stattdessen auf einen Rechtsstreit vorbereitet. Die Piratenpartei wünscht ihm bei dieser Auseinandersetzung viel Glück, insbesondere da hierbei auch die Pressefreiheit verteidigt wird. Auf welchem dünnen juristischen Eis sich die Deutsche Bahn bewegt illustriert Rechtsanwalt Thomas Stadler. Bei der Bahn scheinen die Nerven blank zu liegen. Die Herstellung von Glaubwürdigkeit sieht anders aus.


