Artikel-Schlagworte: „Onlinedurchsuchung“

Am gestrigen Dienstag wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz durch die Humanistische Union eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen neue Befugnisse zur Online-Durchsuchung von Computern, zur Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndung, die der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt im Dezember 2008 eingeräumt hatte.

twisterBettina Winsemann alias Twister gegen den Gesetzgeber

Beschwerdeführerin in dem Verfahren ist die Journalistin Bettina Winsemann (Piratenpartei), die bereits mit ihrer Klage gegen die Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz erfolgreich war und im letzten Jahr das so genannte IT-Grundrecht erstritten hat.

Die neuerliche Verfassungsbeschwerde gegen ein Sicherheitsgesetz der Bundesregierung begründet Fredrik Roggan (HU) wie folgt: “Das im Dezember verabschiedete BKA-Gesetz geht in vielen Überwachungsbefugnissen über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht unter freiheitlichen Gesichtspunkten gerade noch als zulässig einstuft.” Der Gesetzgeber könne sich dabei nicht auf Unkenntnis berufen, alle in der Beschwerde vorgetragenen Kritiken wurden bereits in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs von Sachverständigen vorgetragen. “Es ist schon bemerkenswert, wie sich der Gesetzgeber immer wieder vorsätzlich über die Maßgaben aus Karlsruhe hinwegsetzt und versucht, verfassungsrechtliche Grenzen der Überwachung seiner Bürger zu umgehen. Das ist deswegen so bedenklich, da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber binden.”

Nach dem Wortlaut des jetzt angegriffenen Gesetzes sei die Online- Durchsuchung unter bestimmten Umständen bereits zulässig, wenn eine einfache Körperverletzung drohe. Die Karlsruher Richter hatten in ihrer Grundsatzentscheidung vom 27.2.2008 jedoch erklärt, dass Eingriffe in die digitale Privatsphäre nur zulässig sind, wenn existentielle Notlagen bestehen. Überdies gewährleiste das jetzt beschlossene Verfahren der Online-Durchsuchung keinen ausreichenden Schutz der Intimsphäre, des so genannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In der Kritik stehen auch die verfassungswidrigen Regeln der Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndungen: “Das Verfassungsgericht hat bereits 2006 ausdrücklich entschieden, dass Rasterfahndungen nur eingesetzt werden dürfen, um damit konkrete Gefahren abzuwehren. Im neuen BKA-Gesetz hat sich der Gesetzgeber über diese Vorgabe einfach hinweg gesetzt, indem er schlicht den gängigen Gefahrenbegriff umdefinierte. Diese abenteuerliche Gesetzgebung wollen wir mit unserer Verfassungsbeschwerde wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückholen.”

Das BKA – Gesetz wankt doch noch. Der sächsische SPD – Landesparteitag hat auf Initiative der Jusos beschlossen, die Landesregierung Sachsens aufzufordern, das BKA – Gesetz im Bundesrat nicht mitzutragen. Die sächsische große Koalition müsste sich demnach bei der Entscheidung im Bundesrat enthalten. Die FDP setzt derweil ihren Koalitionspartner in Bayern unter Druck, – voraussichtlich wird man sich auch dort enthalten. In Hessen bleibt unklar wie sich die noch geschäftsführende Regierung um Koch verhalten wird.

Das Gesetz wird bis spätestens Mitte Dezember den Bundesrat passieren oder in den Vermittlungsausschuss geschickt. Dort wird dann vermutlich lediglich die Eilfall-Regelung kippen, – das jedenfalls ist der Vermittlungsvorschlag von Dieter Wiefelspütz. Eine klare Aussage der brandenburgischen Regierung wurde bislang noch nicht gegeben.

Bitte richtet Eure Fragen daher an: Regierung Brandenburg

Für den Ministerpräsidenten Matthias Platzeck, der seine Webseite mit einer stolzen Wendevergangenheit schmückt, sollte eine Enthaltung Brandenburgs im Bundesrat ein Ehranliegen sein. Wir rufen die Regierung Brandenburgs dazu auf, das Gesetz nicht mitzutragen. Das BKA – Gesetz ist der Ausdruck des  staatlichen Mißtrauens gegenüber dem Bürger.  In Ostdeutschland kann man erklären wohin das führt.

Der SPD – Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz, welcher maßgeblich den Gesetzentwurf mitentworfen hat, betont derweil immer wieder das der Gesetzestext mit dem Grundgesetz in Einklang sei. Wir möchten Herrn Wiefelspütz an eines erinnern: “Steter Tropfen höhlt den Stein.“. Selbe juristische Verlautbarungen wurden zum Beispiel im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung getätigt. Derzeit jedoch, ist diese durch das Bundesverfassungsgericht maßgeblich ausgesetzt. Es sind damit etwa ein dutzend  “Sicherheits” – Gesetze die erst durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt wurden. Will sich Brandenburg auf die Seite der Bürgerrechtsignoranten stellen? Verfassungsbeschwerden wurden bereits angekündigt, -die Piratenpartei wird die von “Twister” mittragen.

Wir rufen daher unsere Landesregierung, – insbesondere die SPD, dazu auf, dem innenpoliitischen Treiben des Bundestages eine Abfuhr zu erteilen. Macht  es Sachsen gleich, -befragt eure Basis!

BKA-Gesetz: Bundesratsstimmen nach Koalitionen

Land

Regierung

Stimmen

Mit Ja stimmen voraussichtlich…

Brandenburg

SPD/CDU (Platzeck)

4

Hessen

CDU (Koch)

5

Mecklenburg-Vorpommern

SPD/CDU (Sellering)

3

Rheinland-Pfalz

SPD (Beck)

4

Saarland

CDU (Müller)

3

Sachsen / gekippt

CDU/SPD (Tillich)

4

Sachsen-Anhalt

CDU/SPD (Böhmer)

4

Schleswig-Holstein

CDU/SPD (Carstensen)

4

Thüringen

CDU (Althaus)

4

insgesamt

35

noch unsicher/Enthaltung/Nein:

Baden-Württemberg

CDU/FDP (Oettinger)

6

Bayern

CSU/FDP (Seehofer)

6

Berlin

SPD/Linke (Wowereit)

4

Bremen

SPD/Grüne (Böhrnsen)

3

Hamburg

CDU/Grüne (von Beust)

3

Niedersachsen

CDU/FDP (Wulff)

6

Nordrhein-Westfalen

CDU/FDP (Rüttgers)

6

insgesamt

34

Wir nennen die Namen und veröffentlichen an dieser Stelle ebenfalls die Liste der namentlichen Abstimmung zum BKA – Gesetz.

Liste der Bundestagsabstimmung zum BKA – Gesetz (12.11.2008)

Protokoll der Bundestagsdebatte: PDF

Möge die Liste den Wählern lange in Erinnerung bleiben. 2009 ist Wahljahr!

—-

Verfassungsbeschwerde!

Gegen das vom Bundestag verabschiedete Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) kündigte die Onlinejournalistin, Bürgerrechtlerin und Piratin Twister (Bettina Winsemann) bereits gestern Verfassungsbeschwerde an. Neben der Kritik an der durch das Gesetz ermöglichten Onlinedurchsuchung schliesst sich Twister auch den Worten ihres Anwaltes, Dr. Fredrik Roggan, an: “Bislang vollzog sich die präventive Terrorabwehr durch das BKA unter der Herrschaft der Bundesanwaltschaft. Von dieser Kontrolle durch die Justiz wurde das BKA nun emanzipiert, ohne dass eine Kompensation dieses Kontrollverlusts vorgesehen wurde. Das ist schon deswegen abzulehnen, weil das BKA durch seine neuen Befugnisse eher einem Geheimdienst als einer normalen Polizeibehörde ähnelt.”

Dr. Roggan vertrat Twister bereits bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, welche im Zusammenhang mit der Onlinedurchsuchung zu dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme führte. “Wir sind zuversicherlich, dass auch hier das Bundesverfassungsgericht den immer stärker werdenden Überwachungs- und Kontrollbegierden der Regierung sowie der Behörden einen Riegel vorschieben wird.” so Twister. “Das BKA-Gesetz stellt einen schweren Einschnitt in die Freiheit innerhalb Deutschlands dar, für die es sich (nicht nur juristisch) zu kämpfen lohnt.” Um die Kosten für die Verfassungsbeschwerde aufzufangen, die sich auf 8.000 Euro belaufen werden, bittet Twister um Spenden auf das vom Forum Informatiker und Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (www.fiff.de) zur Verfügung gestellte

Spendenkonto:

Empfänger: FIfF e.V.
Stichwort: Verfassungsbeschwerde BKA-Gesetz
Sparda Bank Hannover
Konto-Nr.: 800927929
BLZ 25090500

Hinweis:
Bei Spenden auf diesem Konto werden etwaige Überschüsse dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. zur Verfügung gestellt. Wenn Sie eine steuerabzugsfähige Spendenquittung benötigen geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift auf der Überweisung an!” Verfassungsbeschwerden sind, wie bekannt, zunächst einmal kostenfrei.” erläutert Twister abschliessend. “Es gilt jedoch zu vermeiden, dass durch Formfehler die Verfassungsbeschwerde schon im Vorfeld einer eigentlichen Entscheidung abgelehnt wird. Mit Dr. Roggan steht mir hier ein kompetenter Anwalt zur Seite, der mich bereits bei der letzten Verfassungsbeschwerde unterstützte. Aus diesem Grunde ergeben sich die vorgenannten Kosten. Ich hoffe, dass sich auch bei dieser Verfassungsbeschwerde Menschen finden, die zu den Kosten beitragen. Die Piratenpartei Deutschland (www.piratenpartei.de), deren Mitglied Twister ist, das Bündnis “Freiheit ist Sicherheit” (www.freiheit-ist-sicherheit.de), das FIFF (www.fiff.de) sowie der AK Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung.de) befürworten die Verfassungsbeschwerde und hoffen, gemeinsam mit Twister, auf rege Unterstützung durch Spenden, Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr.

Ansprechpartner:
Twister (Bettina Winsemann)
Email: twister@freunde-der-freiheit.de

Es ist soweit. Still und heimlich wurde ein Gesetzentwurf vorbereitet und heute nun verabschiedet. Ziel ist die ebenso heimliche Beschattung von Verdächtigen. Beschlossen wurde die Erweiterung der BKA – Befugnisse hin zu einem innerdeutschen FBI. Bestandteile des Gesetzes sind die Onlinedurchsuchung, der große Lauschangriff,  Telefonüberwachung und die Rasterfahndung. Das BKA ist damit eine Bundespolizei mit geheimdienstlichen Befugnissen ohne demokratische Kontrolle. Überwachen soll solche Vorgänge der Datenschutzbeauftragte des BKA.

Wir bieten kommentarlos zwei Dinge an:

Möglich geworden ist die Onlinedurchsuchung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Frühjahr. Allerdings mit auferlegten Grenzen. So dürfe die Onlinedurchsuchung bei Gefahr für Leib und Leben oder bei Gefahr für den Staat angewendet werden. Diese bedürfe generell der richterlichen Genehmigung. Sollte Gefahr im Verzug sein darf der Präsident des BKA Onlinedurchsuchungen ohne richterliche Genehmigung anordnen, muss aber binnen 3 Tagen eine richterliche Genehmigung einholen.

Ein weiterer Bestandteil ist der große Lauschangriff. Er beinhaltet das abhören, filmen und fotographieren von Wohnungen Verdächtiger. Auch hier darf bei Gefahr im Verzug die richterliche Genehmigung im Nachhinein eingeholt werden.

Ebenfalls ein Bestandteil ist die Telefonüberwachung und Handyortung. Telefongespräche dürfen somit unter Richtervorbehalt mitgeschnitten werden. Die betroffenen Telekommunikationsunternehmen müssen die einzelnen Überwachungen ermöglichen und nötige Auskünfte erteilen. Die Verbindungsdaten darf das BKA abfragen und darüber hinaus dürfen Handys geortet werden.

Und zuletzt ist die Rasterverhandung Gesetzesteil. Sie beinhaltet den präventiven Zugriff auf Daten von nichtöffentlichen Stellen.

Während der Bundestagsdebatte kam es zu drei Verhaftungen von Aktivisten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Grund war das spontane hochhalten von hochgradig subversiven Spruchtexten wie “BKA-Gesetz gefährdet die Demokratie!“. Wir nennen an dieser Stelle kommentarlos das Abstimmungsergebnis und werden uns gerne an Verfassungsbeschwerden beteiligen. Das was da beschlossen wurde ist Überwachung ohne Kontrolle. Das hat nichts mehr mit dem zu tun, wofür 1989 hunderttausende auf die Strasse gingen.

Abstimmung nach Parteien:

  • CDU: 202x Ja – 0x Nein – 0x Enthaltung
  • SPD:173x Ja -20x Nein – 6x Enthaltung
  • FDP: 0x Ja -58x Nein – 0x Enthaltung
  • Linke: 0x Ja -42x Nein – 0x Enthaltung
  • Grüne: 0x Ja -46x Nein – 0x Enthaltung
  • Andere: 0x Ja -2x Nein – 0x Enthaltung

Gesamtergebniss:

  • JA:375
  • NEIN: 168
  • Enthaltungen: 6

Wir sagen NEIN! Das kann nicht wahr sein!

Am Freitag der vergangenen Woche haben bayrische Polizeibeamte die Wohnung des Pressesprechers der Piratenpartei Ralph Hunderlach durchsucht welcher gleichzeitig Vorstandsmitglied des Landesverbandes Bayern ist. Ziel war es, Hinweise auf Informanten aus den eigenen Reihen zu finden. Parallelen zum Cicero-Skandal tun sich auf.

Im Januar hatte die Piratenpartei im Zusammenhang mit der Debatte um den Bayerntrojaner ein ihr zugespieltes Dokument des bayerischen Justizministeriums veröffentlicht, demzufolge bereits solche Software ohne gesetzliche Grundlage eingesetzt worden sein könnte. Nach dieser in der vergangenen Woche durchgeführten Durchsuchung kann an der Echtheit dieses Schreibens nun kein Zweifel mehr bestehen. Gleichzeitig wirft die Angelegenheit ein sehr trauriges Bild vom staatlichen Verständnis von Demokratie und Bürgerrechten auf. Es werden rechtliche Schritte geprüft.

Rechtsanwalt Udo Vetter: “Die bayerischen Behörden haben ohne jede gesetzliche Grundlage an einem Trojaner gearbeitet und versuchen jetzt, die Kritiker mundtot zu machen. Die Strafjustiz wird instrumentalisiert, um unbequeme Behördenmitarbeiter einzuschüchtern, die auf Missstände hinweisen.”

Die Durchsuchung werten wir als Einschüchterungsmassnahme, da den Ermittlern klar war dass der Pressesprecher ein unbeteiligter Dritter war und die Identität des Informanten nicht kennt. Zusätzlich ist ein in Bayern stehender Server eines Parteimitglieds beschlagnahmt worden.

Popp, Vorstandsmitglied der Piratenpartei Bayern: “Da hat sich ein mutiger Mensch hingestellt und der Piratenpartei Dokumente zukommen lassen, um ein verfassungsrechtlich höchst bedenkliches Vorgehen der bayrischen Landesregierung an die Öffentlichkeit zu bringen. Nun wird dieser gejagt wie ein Verbrecher. Wohnungen von Parteimitgliedern werden durchsucht, Server beschlagnahmt. Der Person, die uns diese Dokumente hat zukommen lassen, möchte ich auf diesem Wege mitteilen, dass Sorge getragen wurde, jedwede Informationen, die sie identifizieren könnte, vor ungewolltem Zugriff zu schützen.

Wir hoffen für Brandenburg, das Bayern von der brandenburgischen Realität weit entfernt ist. Mit Herrn Schönbohm als Innenminister sind wir uns da allerdings nicht so sicher. Aus der sicheren Entfernung zu Bayern kann man es ja verraten, -klar wissen wir wer es war. Der Gärtner.

Presseschau: