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Anlässlich der “Initiative 108e” schrieb unser Pirat Sebastian P. aus dem Stadtverband Potsdam Vertreter im brandenburgischen Landtag an und bat um Unterstützung der Petition zur Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung. Antwort bekam er von der Landtagsverwaltung und der Fraktion “Bündnis 90 / Die Grünen”. Der Schriftwechsel soll hier unkommentiert dokumentiert werden:
Schreiben von Sebastian am 23. Mai 2010
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Folgenden möchte ich Sie und die weiteren Abgeordneten des Brandenburger Landtags um die Unterstützung einer nicht-öffentlichen Petition bitten und Ihnen diese beschreiben.
Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, wurde auf die „Initiative §108e“ aufmerksam gemacht. [1] Initiator ist das Mitglied Sebastian Nerz. [2] Die Initiative unterstützt eine Petition, die der ehemalige MdB Jörg Tauss beim Deutschen Bundestag einreichte. [3] Diese fordert eine Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption [4] [5] und eine angemessene Neuregelung des §108e StGB “Abgeordnetenbestechung” [6].
Es gibt zwei große Lücken im gegenwärtigen Strafrecht bezüglich Abgeordnetenbestechung.
Es ist nicht strafbar
(1) einen Abgeordneten zu Gunsten Dritter zu bestechen (Familie, Freunde, etc.);
(2) einen Abgeordneten außerhalb des Parlaments und seinen Ausschüssen zu bestechen (z.B. in Fraktionssitzungen, in denen grundlegende Entscheidungen zur Parlamentsarbeit der Fraktion gefällt werden). [7]
Seit 2003 gibt es das UN-Abkommen UNCAC (United Nations Convention against Corruption), das Deutschland zwar unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert hat. [4] [5] [6]
Mit Hinblick auf die aktuellen Sponsoringskandale in der deutschen Politik, ist ein Bekenntnis zu der UN-Konvention eine Möglichkeit Vertrauen in Politik zurückzugewinnen. Klare Regelungen, die Abgeordnetenbestechung verbieten, sollten in einem demokratischen Staat gesetzlich festgeschrieben sein. Als Unterzeichner der Petition, wollen wir daher die Umsetzung des UN-Abkommens erreichen.
Ende Februar 2010 reichte daher der ehemalige MdB Jörg Tauss jene Petition beim Bundestag ein. [3]
Der Petitionstext lautet: “Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dem Eindruck einer zunehmenden Verflechtung von Geld und Politik auch durch eine unverzügliche Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption in Deutschland entgegen zu treten, in dem er seinen langjährigen mehrheitlichen Widerstand gegen eine juristisch handhabbare und wirkungsvolle Verschärfung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) aufgibt”. [3] [8]
Verblüffenderweise lehnte es der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ab, die Petition öffentlich zu behandeln [9], sodass die gewohnte Behandlung als ePetition auf dem Bundestagsserver unmöglich ist. Das Thema Abgeordnetenbestechung ist aber zu bedeutend, um es hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Die Initiative §108e setzt sich daher für eine offene Auseinandersetzung mit dem Thema ein. Wir wollen eine öffentliche Behandlung der Petition und eine Neuregelung des strafrechtlichen Rahmens zur Abgeordnetenbestechung erwirken.
Wir würden uns wünschen, dass der Brandenburger Landtag ein Zeichen setzt und diese Petition unterstützt. Dies wäre sinnvoll, um den Bürgern und Wählern zu zeigen, dass Abgeordnete nicht vorrangig die Interessen einer Lobby, sondern die der Bürger vertreten. Das Vertrauen in Politiker würde gestärkt, die Politikverdrossenheit vieler Bürger reduziert und die Wahlbeteiligung an Parlamentswahlen erhöht werden.
Dazu würden wir gerne die Unterschriften der Abgeordneten sammeln und im Anschluss die Anzahl der Mitzeichner veröffentlichen. Wir bitten Sie darum, die Petition zu unterstützen, indem Sie diese mitzeichnen, sie den anderen Abgeordneten des Brandenburger Landtags zukommen und von diesen unterzeichnen lassen und die gesammelten unterschriebenen Formulare an uns zurückzusenden. Hierzu werden wir Ihnen gerne die Formulare unter [10] und [11] an die Postanschrift des Landtags zukommen lassen. Bitte senden Sie die Formulare nicht an die Bundestagsanschrift, sondern zwecks Zählung an die Geschäftsstelle der Piratenpartei LV Brandenburg.
Piratenpartei LV Brandenburg
August-Bebel-Str. 68
14482 Potsdam
Ich bitte Sie darum, uns die Unterschriften bis zum 11. Juni zukommen zu lassen. Bitte informieren Sie auch die Abgeordneten, dass sie sich auch ein personalisiertes Formular generieren lassen können. [12]
Die Piratenpartei Deutschland pflegt eine Internetpräsenz, auf der Sie die aktuelle Anzahl der gesammelten Unterschriften sowie weitere Informationen einsehen können. [13]
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie diese Initiative und Petition im Landtag publik machen werden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Sebastian P.,
Piratenpartei Deutschland,
Landesverband Brandenburg
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Eine Antwort von Landtagsverwaltung und Grünen-Fraktion erfolgte am 8. Juni. Während die Landtagsverwaltung mitteilte, dass sie die Mail an alle Mitglieder des Landtags weitergeleitet habe, liest sich die Antwort des Fraktionsvorsitzende der Grünen folgendermaßen:
Antwort der Landtagsfraktion “Bündnis 90 / Die Grünen”
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Sehr geehrter Herr P.,
dem inhaltlichen Anliegen, Abgeordnetenbestechung strafbar zu machen, verschließen wir uns dagegen nicht. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bereits seit mehreren Jahren mit parlamentarische Anstrengungen gegen
Abgeordnetenbestechung aktiv sind.
Nach Diskussion in unserer Fraktion möchte ich Ihnen jedoch mitteilen, dass wir Ihr Ansinnen nicht unterstützen. Wir finden es sehr befremdlich, dass Sie Ihre Aktion ausgerechnet an dem Tag starten, an dem das Gerichtsurteil zu Herrn Tauss gefällt wurde. Sie werden verstehen, dass wir Ihrem Wunsch daher nicht entsprechen werden.
Mit freundlichen Grüßen
…
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Piraten sammeln Unterschriften gegen Abgeordnetenbestechung
(Pressemitteilung vom 5. Mai 2010)
Im Rahmen eines landesweiten Aktionstages sammelt die Piratenpartei Brandenburg am Samstag Unterschriften für eine Petition zur Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB). Das Strafgesetzbuch beinhaltet derzeit zwei gravierende Lücken in diesem Bereich: Zum einen ist es nicht strafbar, einen Abgeordneten zu Gunsten Dritter (z.B. Familie oder Unternehmen) zu bestechen. Zum anderen stellt die bisherige Regelung lediglich den Stimmenkauf für eine Abstimmung im Parlament unter Strafe, nicht jedoch Bestechungen innerhalb von Fraktionssitzungen. Diese Lücken sollten bereits im Rahmen des UNCAC-Abkommens (United Nations Convention against Corruption) geschlossen werden, welches die Bundesrepublik 2003 zwar unterzeichnet, aber bis heute nicht umgesetzt hat. Die Petition fordert eine zügige Ratifizierung des Abkommens.
Zusätzliche Brisanz erlangte die Petition dadurch, dass der Petitionsausschuss des Bundestags es ablehnte, die Petition öffentlich im Internet zur Mitzeichnung freizuschalten. Auch aus diesem Grund werden die Piraten am Samstag auf die Straße gehen, um für die Mitzeichnung der “Initiative 108e” zu werben.
Unter anderem werden die Piraten Unterschriften sammeln in:
- Brandenburg/Havel: ab 9 Uhr auf dem Neustadt Markt, ab 15 Uhr beim Bürgerfest (Theaterpark)
- Rangsdorf: ab 11 Uhr vor dem SüdringCenter
- Mahlow: ab 13 Uhr vor dem Kaufland
- Ludwigsfelde: ab 15 Uhr, Ort: n.n.
- Potsdam: ab 14 Uhr in der Brandenburger Straße (später in den Bahnhofspassagen)
- Oranienburg: ab 9:30 Uhr vor der Havelpassage
- sowie evtl. in Strausberg, Cottbus und Schwedt
Eine aktuelle Übersicht über die an der Aktion beteiligten Städte sowie Zeiten, Standorte und Ansprechpartner finden sich hier.
Seit Montagabend ist die Piratenpartei Brandenburg um einen Kreisverband reicher. Mit sechs anwesenden (von insgesamt gut 20) Mitgliedern gründete sich in Falkensee der Kreisverband Havelland. Zum Vorsitzenden wurde der 39-jährige Systemadministrator Oliver Huth aus Brieselang gewählt. Sein Stellvertreter ist der 23-jährige Student Patrick Manderscheid. Zum Kassenwart wurde der 21-jährige Immobilienkaufmann Ernst Möhring gewählt. Nach der Wahl überbrachte Landesparteivorsitzender Axel Mehldau, selbst Mitglied im neuen Kreisverband Havelland, dem gewählten Vorstand persönlich seine Glückwünsche. Der Kreisverband Havelland ist der sechste Kreisverband der Piratenpartei im Land Brandenburg. Die Gründung wurde live per Audiostream im Internet übertragen. Anwesend war auch eine Lokalreporterin der MAZ, die anschließend einen netten Artikel über die Gründung veröffentlichte.
Um auch das Westhavelland piratisch zu erschließen und Präsenz vor Ort zu zeigen, wird das 3. Kreistreffen der Piraten am 29. Mai in Rathenow stattfinden. Die öffentlichen Kreistreffen der Piraten dienen dazu, die bestehenden Kreisverbände untereinander zu vernetzen, Starthilfe für neue Kreisverbände zu geben und sich über kommunalpolitische Aktivitäten auszutauschen.
Während der Gründung, zu der zur Unterstützung auch Piraten aus Brandenburg a.d.H., Oberhavel, Dahme-Spreewald und Ostprignitz-Ruppin angereist waren, wurden ebenfalls Unterschriften für die Petition zur Neuregelung des § 108 StGB (Verschärfung Tatbestand der Abgeordnetenbestechung) gesammelt. Brisanz erreichte die Petition dadurch, dass sie vom Bundestag zwar angenommen, aber nicht als Online-Petition zur Mitzeichnung freigeschaltet wurde. Als Reaktion wurde eine eigene Seite im Internet aufgesetzt, wo die Petition ebenfalls unterzeichnet werden kann. Verantwortlich ist hier Sebastian Nerz, der Landesvorsitzende der Piratenpartei Baden-Württemberg.
Es sind nur noch wenige Tage bis zum Ende der Frist für die Sammlung von Unterschriften (16.Juni) trage dich wenn nicht schon geschehen jetzt noch ein und erhebe somit deine Stimme!
www.zeichnemit.de
Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
Pro & Contra bei der Märkischen Allgemeinen
Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Verbot zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen (§ 95a UrhG) abzuschaffen.
> Petition mitzeichnen <
Begründung
Im Jahr 2003 wurde die Erweiterung des Urheberrechtsgesetz beschlossen, die die Umgehung von wirksamen technischen Maßnahmen zum Schutz eines Werkes verbietet. Diese Kopierschutzmaßnahmen wurden damals von der Urheberrechtsindustrie – speziell von der Musikindustrie – als Weg zur Bekämpfung der Verbreitung unerlaubter Kopien angesehen. Diese Ansicht hat sich in den letzten Jahren geändert, speziell sind seit April diesen Jahres die überwiegende Anzahl der kommerziellen Musikstücke auch ohne Kopierschutz käuflich zu erwerben. Es hatte sich gezeigt, dass der Kopierschutz die illegale Verbreiung nicht effektiv einschränken konnte. Es steht zu vermuten, dass auch im Bereich von Filmen und Büchern diese Erkenntnis greift und zunehmend kopierschutzfreie Medien angeboten werden.
Dies setzt die Kunden der letzten Jahre in Nachteil gegenüber aktuellen Kunden, da sie als zahlende Kunden mit den vielfältigen Einschränkungen der mit Kopierschutz versehen Werke leben müssen. Um diesen Nachteil zumindest abzumildern, sollte das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen aufgehoben werden. Dies würde die Kunden mit kopiergeschützten Werken in die Lage versetzen, diese vom Kopierschutz zu befreien und damit die Nachteile zu umgehen.
Die Nachteile von Kopierschutz Kopierschutzmaßnahmen sind vielfältig. teilweise verhindern die Einschränkungen das Abspielen auf bestimmten Geräten. Übertragung auf neue technische Medienformate sind nicht möglich, was dazu führt, dass die Werke in Zukunft nicht mehr mit aktuellen Geräten abspielbar sind. Teilweise wurden bereits Kopierschutzserver im Internet abgeschaltet und machten das Abspielen der dadurch geschützten Werke unmöglich. Bei einigen Kopierschutzverfahren führen Beschädigungen der Medien leichter zum Verlust des Werkes. Die Umgehung des Kopierschutzes ist manchmal auch nötig, damit das Werk auf Geräten für Menschen mit Behinderungen (beispielsweise Blinde) abspielbar ist.
Da die Kopierschutzmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg zeigten, ist auch ein Verbot ihrer Umgehung nicht sinnvoll. Die Einschränkungen durch Kopierschutz für ehrliche Kunden rechtfertigen dagegen eine Umgehung, solange die Rechte der Urheber nicht durch Verbreitung der Kopien verletzt werden. Daher sollte § 95a UrhG aufgehoben werden.
- Hauptpetent: Jörgen Kosche (Piratenpartei Brandenburg)
- Ende der Zeichnungsfrist: 26.06.2009
- Mehr Informationen
Nachdem die E-Petition gegen Internetzensur bereits in Rekordzeit die Marke von 50.000 Mitzeichnern durchbrochen hat, wurde nun auch der Stand von 75.000 Mitzeichnern erreicht. Währenddessen wurde durch den Erfolg der E-Petition ein starkes Echo auch in klassischen Medien ausgelöst.
Leider provozierte der große Erfolg der Petition Regierungspolitikern zu verbalen Attacken gegen die Mitzeichner. So sagte der Wirtschaftsminister zu Guttenberg: ‘Es macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben. Das ist nun wirklich eines der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht.’ Frau von der Leyens Beitrag zur Diskussion liest sich so ‘Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann.’ Beide unterstellen damit implizit den Unterzeichnern der Petition, sie würden Kinderpornographie im Internet dulden oder gar protégieren. Dies ist jedoch nicht so. Anstatt die Inhalte durch Sperren zu verbergen (diese aber weiterhin verfügbar zu halten) sollten die Seiten vielmehr direkt abgeschaltet werden.
Das Blog Kamikaze-Demokratie hat einige Banner erstellt, in denen diese Aussagen aufs Korn genommen werden.
Netzpolitik erörtert indes, wie man das Logging der IP-Adressen auf der Stopp-Seite zu einer fiesen Form des Rick-Rollings mithilfe von Linkverkürzern nutzen könnte. Stopp-Rolling könnte diese Variante heißen.
Dies zeigt, dass 50.000 und auch 75.000 Menschen nicht genug sind. Die Politik ist bei dieser Anzahl an Mitzeichnern immer noch bereit, diese in die Kinderpornographie-Ecke zu stellen. Deshalb gilt immer noch: Zeichnet mit, fordert Eure Freund eund Bekannten zum Mitzeichnen auf, seid auch außerhalb des Internets aktiv. Wir müssen der Politik unmissverständlich klarmachen: Wir wollen keine Kinderpornographie – aber wir wollen auch keine Zensur!
UPDATE: Lesenswertes gibt es jetzt auch über eine Kampagne durch eine Deutsche Kinderhilfe. Nicht zu verwechseln mit dem mächtigen Deutschen Kinderschutzbund.
Die Petition gegen Internetzensur hat soeben die Marke von 50.000 Mitzeichern überschritten. Innerhalb von 4 Tagen wurde dabei die Marke überschritten, die nötig ist, damit die Petentin Franziska Heine Rederecht vor dem Petitionsausschuss erhält.
An dieser Stelle vielen Dank an all jene, die die Petition gezeichnet haben. Und noch mehr Dank an alle, die darüber berichtet haben und die Nachricht weiterverbreitet haben. Wer noch nicht gezeichnet hat, sollte dies jetzt nachholen.
Dies bedeutet sicherlich nicht augenblicklich, dass die beteiligten Politiker von ihrem Vorhaben für Internetsperren ablassen, wie dieser Blogbeitrag ausführt. Aber er ist ein großes Signal an die Politik, dass viele Menschen mit den aktuellen Plänen nicht einverstanden sind. Dies erzeugt medialen Widerhall, der gerade in Wahlkampfzeiten natürlich auch von den Oppositionspolitikern genutzt wird, um gegen den Gesetzesvorschlag vorzugehen. Dies bedeutet auch, umso mehr Menschen die Petition mitzeichnen, umso schwerer fällt es einfach darüber hinwegzusehen. In diesem Sinne hat der Verein MOGIS 128.194 Mitzeichner als nächstes Ziel ausgegeben.
Natürlich ist die Petition selbst ein schwaches Mittel, sie kann einfach abgelehnt werden. Hier heißt es dazu: Aber selbst wenn ein Mittel schwach ist – nichts tun ist schwächer. Wichtig ist daher auch, auf diesen Erfolg hinzuweisen. Je mehr die Medien berichten, je mehr davon wissen, desto mehr Einfluss erlangt auch dieses Mittel. Werdet aktiv, berichtet über die Petition und ihren Erfolg.
Langfristig wollen wir den Bürgern ein ernstzunehmenderes Mittel der Mitbestimmung in die Hand drücken: Direkte Demokratie. Dann führt solch starke Unterstützung in der Bevölkerung nicht nur einfach zu einem Rederecht.
Update:
Inzwischen berichten auch andere über diesen Erfolg. Gulli fragt, wie es jetzt weitergeht und gibt einige Tipps:
- Die Netzbewohner sind keine Freunde der Kinderpornographie.
- Die Argumentation muss immer lauten, hat der Staat die technischen Möglichkeiten geschaffen und erst mal das eine verboten, dann geht man über zum nächsten Verbot und zum nächsten…
- Die Reaktion der Medien gelassen hinnehmen.
- Die Gesellschaft muss über offline-Aktionen weiter informiert werden.
Netzpolitik berichtet ebenfalls mit einigen Hintergründen und zitiert Alvar Freude mit einer Erklärung für weniger Internet-affine Menschen: “Man stelle sich vor, ein Zeitungskiosk würde verdächtigt, Kinderpornographie zu verkaufen. Die Bundesregierung würde ein Gesetz beschließen, großräumig Straßensperren an allen Zufahrtsstraßen zu diesem Kiosk aufzustellen. Versierte Nutzer, nämlich Fußgänger, könnten den Kiosk zwar weiterhin erreichen, aber die Bundesregierung behauptet, die Straßensperren würden den Zugang erschweren. Und die Behinderung des normalen Straßenverkehrs sei nicht so schlimm, schließlich würden dadurch Kinder gerettet. Hier ist jedem klar: Die Maßnahme ist unverhältnismäßig und besser wäre es, den Kiosk zu schließen und den Ladenbesitzer zur Rechenschaft zu ziehen. Ähnlich verhält es sich mit den geplanten Internet-Sperren. Da die Verbreitung über Server in den USA und Westeuropa einschließlich Deutschland geschieht, wäre es ein Leichtes, diese abzuschalten, anstatt eine unwirksame Sperre zu erzwingen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die Bedenken der Experten endlich ernst zu nehmen und effektiv gegen Kindesmissbrauch vorzugehen anstatt internetfeindliche Symbolpolitik zu betreiben.”
Unsere Regierung treibt das Projekt Netzsperren voran: Verträge mit einigen großen Providern sind bereits unterschrieben und ein Gesetzentwurf wurde verabschiedet. Die Einschränkung auf Webseiten mit Kinderpornographie wurde im Gesetzesentwurf bereits aufgeweicht, zudem können jetzt auch europäische Seiten gesperrt werden (wo man die entsprechenden Seiten auch gut abschalten könnte). Und die Lobbygruppen stehen bereit und fordern bereits Netzsperren für weitere Inhalte wie Urheberrechtsverletzungen. Die Zensurpläne stehen also gerade erst am Anfang, der befürchtete Dammbruch findet gerade statt.
Es besteht die Chance sich zu wehren! Gerade wurde eine E-Petition unter dem Titel ‘ Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten’ gestartet. E-Petitionen sind eine Möglichkeit der indirekten Einflussnahme auf die Politik. Wenn sich möglichst viele Menschen an dieser Petition beteiligen, dann wird der Politik damit gezeigt, wie wichtig den Menschen dieses Thema ist. Gerade in Wahlkampfzeiten ist dies nicht unbedingt unerheblich.
Weitere Berichte über die Petition auf Netzpolitik , Heise, Golem und Gulli
Die Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen hat die Marke von 50.000 Mitzeichnern überschritten. Damit ist es die erste Petition seit mehreren Monaten, die diese Marke überschreitet.
Wir beglückwünschen die Initiatoren zu diesem Erfolg und hoffen, dass diese Petition zu einem tatsächlichen Umdenken in der Wirtschafts- und Sozialpolitik beiträgt und nicht nur einfach abgehakt wird. Zumindest sollte die starke Beteiligung der Bevölkerung an dieser Petition den Politikern zeigen, dass es Verbesserungsbedarf am aktuellen System gibt.
Insgesamt zeigt der Erfolg dieser Petition aber auch den Bedarf an stärkerer Beteiligung der Bürger an Politik. Direkte Demokratie auch auf Bundesebene und die Reduzierung von Hürden auf Landesebene sind dringend erforderlich.
Der Erfolg wurde mitgetragen durch Wiederhall in der Blogosphäre. Damit ist diese Petition auch ein gewisser Erfolg für den Einfluss des Web 2.0 in der Politik. Als schnelle und moderne Form der Bürgerbeteiligung wünschen wir uns natürlich, dass dieser Trend in Zukunft zunimmt.
Update: Der Spiegelfechter hat einen lesenswerten Kommentar.
Die Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen ist im Endspurt. Bis zum Dienstag, dem 17.2. kann sie noch gezeichnet werden. Derzeit gibt es mehr als 39.000 Mitzeichner, 50.000 werden benötigt, damit die Petition weiter bearbeitet wird. Damit ist es seit einiger Zeit die erste Petition mit Chancen auf Übertreffen des Quorums. Wir unterstützen diese Petition und bitten daher um zahlreiches Mitzeichnen.
Eine erfolgreiche Petition führt allerdings nicht direkt zu einem Gesetz. Eine Petition kann im Erfolgsfall nur vom Petitionsausschuss an den Bundestag, die Bundesregierung oder das Europaparlament verwiesen werden. Dort wird darüber diskutiert und der Antrag gegebenfalls schnell beiseite gepackt.
Eine echte Mitbeteiligung ist eher mit Mitteln direkter Demokratie möglich. Als Brandenburger Piraten haben wir in unserem Programm daher auch mehr Mittel direkter Demokratie als Ziel verankert: Programmpunkt Demokratie.



