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Piratenpartei Landesverband Brandenburg zu „Weigerung der Offenlegung von EU-Agrarsubventionen”:
- Offenlegung aller wirtschaftlichen Fördergelder
- Bei EU-Agrarsubventionen in Höhe von 40 Mrd. Euro hat jeder Bürger ein Recht zu erfahren, wohin die Steuergelder fließen
- Inkaufnahme von Strafzahlungen in Millionenhöhe an die EU aus wahltaktischen Gründen
Bis zum 30.April sind alle EU-Staaten verpflichtet, ihre Agrarsubventionen gegenüber dem Bürger offenzulegen und über Internetportale zu veröffentlichen. Immerhin geht es in Europa um einen Topf von 40 Mrd. Euro pro Jahr. Gemäß den letzten verfügbaren Zahlen erhalten in Deutschland 0,5 Prozent der Betriebe jeweils mehr als 300.000 Euro, während 70 Prozent der Betriebe jeweils bis zu 10.000 Euro erhalten.
In Österreich hatte die Umsetzung bereits in der Vergangenheit Erstaunen hervorgerufen, da erst auf Platz 13. der am höchsten subventionierten Betriebe ein Landwirtschaftsbetrieb stand.
Das Landwirtschaftsministerium möchte diese Regelung jedoch aussetzen, obwohl die EU rechtliche Schritte gegen Deutschland für möglich hält.
Die in wenigen Wochen stattfindende Europawahl dürfte eine Rolle bei der Überlegung des Ministeriums spielen. Das Ministerium legt den Ländern dabei nahe, eine bundesweite verfassungskonforme Regelung abzuwarten und bezieht sich dabei auf die Datenschutzrechte der Landwirtschaftsbetriebe.
Der Datenschutzbeauftrage Peter Schaar hat jedoch diesbezüglich keine Bedenken. Vielmehr sieht er das öffentliche Interesse an der Offenlegung der Steuermittelverteilung als höherwertig gegenüber den Einzelinteressen der Landwirte an, zumal die Unternehmen, die 2008 einen Antrag auf Subvention gestellt haben, mit dem Unterschreiben auch die Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben.
Brandenburg hat bisher nur eine Teilveröffentlichung vorgenommen. Danach erhielt beispielsweise der Energiekonzern RWE für die Rekultivierung ehemaliger Braunkohlegruben 2007 mehr als 526.000 Euro und der Möbelfabrikant Steinhoff über zwei Agrarbetriebe 1,65 Millionen Euro von der EU.
Seit dem 17. Dezember 2008 können auf www.agrar-fischerei-zahlungen.de Informationen über Empfänger von EU-Zahlungen aus dem “Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)”, dem “Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem “Europäischen Fischereifonds (EFF)” recherchiert werden.
Die Piratenpartei fordert die Landesregierung auf, die Höhe und die Empfänger aller wirtschaftlichen Fördergelder des Landes sowie des Bundes und der EU der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Axel Mehldau, Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg, fordert: “Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht offenzulegen, welche Firmen von Steuermitteln und Subventionen profitieren konnten. Es ist im Interesse der Bürger kostenträchtigen, juristischen Mitteln der EU vorzubeugen und die Richtlinie umzusetzen. Der Vorschlag des Bundesministeriums, die Offenlegung der Subventionen hinauszuzögern, eignet sich auch politisch nicht, die Entflechtung von Lobby und Staat zu fördern und die Glaubwürdigkeit der Demokratie in der Bundesrepublik herzustellen.”
Das Land Brandenburg soll aus dem Konjunkturpaket des Bundes rund 340 Mio. Euro erhalten. Das Land und seine Kommunen müssen sich mit rund 114 Mio. Euro an der Finanzierung des Paketes beteiligen, – damit stehen rund 455 Mio. Euro zur Verfügung.
Im Rahmen der Konjunkturpakete sind für zwei Jahre die Schwellenwerte, unterhalb derer kein öffentliches Ausschreibungsverfahren notwendig ist, heraufgesetzt worden. Im Bereich der Bauleistungen wurde beispielsweise für freihändige Vergaben der Wert auf 100.000 Euro (vorher: 30.000 Euro) und für beschränkte Ausschreibungen auf 1 Mio. Euro (vorher: 100.000 Euro) erhöht.
Analog zu Transparency International fordern wir, dass auf einheitlichen Websites von Bund und Ländern die Rahmendaten veröffentlicht werden.
Zu den Rahmendaten vor der Vergabe gehören:
- Vergebende Kommune bzw. Landeseinrichtung
- Vergabeart
- Kurzfassung der Leistungsbeschreibung
- geschätzter Auftragswert.
Zu den Rahmendaten nach der Vergabe gehören:
- Angabe der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen
- Ausgewählter Auftragnehmer
- Auftragssumme
- Datum der Auftragsvergabe.
Der Bund, die Länder und Kommunen müssen sich zur Veröffentlichung dieser Angaben verpflichten.
Sowohl bei der freihändigen Vergabe, bei der ohnehin kaum Formvorschriften einzuhalten sind, als auch bei der beschränkten Ausschreibung darf sich der öffentliche Auftraggeber den Kreis der Bieter zusammenstellen. Gerade deswegen ist mehr Transparenz nötig.
Vorbild ist die US-amerikanische Website recovery.gov, auf der zukünftig über alle Ausgaben des US-amerikanischen Konjunkturprogramms Rechenschaft abgelegt werden soll. Die Landesregierung sollte zeitnah eine Internetseite einrichten, auf der alle Projekte des Konjunkturpakets veröffentlicht werden. Auf der Internetseite sollen die Herkunft und die Höhe der Fördergelder ebenso dargestellt werden wie die Ausschreibungsdetails. Die Internetseite muss ständig aktualisiert werden, damit sich die Menschen «tagesaktuell» über die Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Brandenburg informieren können.
Weiterhin sollten bestehende Instrumente der Korruptionsprävention stärker angewendet werden. Dazu gehören das Mehraugenprinzip bei der Vergabe, eine umfassende Dokumentation der Vergabeentscheidung und die Öffentlichkeit der Sitzungen der politischen Entscheidungsgremien bei den Vergabeentscheidungen.
“In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht.”, so der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und niemand stört sich daran. Gemeint sind Vorratsdatenspeicherung, BKA – Gesetz, Internetsperren usw. welche es schwer haben die Hürden des Grundgesetzes zu passieren.
Wolfgang Schäuble ist nicht nur Innenminister, er trägt als Verfassungsminister die politische Aufsicht über die Wahrung der Verfassung und den verfassungsgemäßen Rechten der Bürger.
Das Zitat sollte in einer Demokratie wenigsten Proteste hervorrufen, denn hier offenbart sich wiederholt nicht nur ein Konflikt zwischen der Tätigkeit als Innenminister und der als Verfassungsminister sondern auch eine “verfassungskonforme” Grundeinstellung des Ministers. Aus gutem Grund wurde ein Gericht zur Wahrung des Grundgesetzes als letzte Instanz eingebaut.
Die Aussage des Ministers bedeutet übersetzt: “Liebe Richter, haltet euch zurück.” Oder im Original: “Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden” bzw. den “einmaligen Kompetenzen” des Bundesverfassungsgerichts entspreche “ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen“, so Wolfgang Schäuble.
Die CDU thematisiert solche Aussagen nicht, dort ist aktuell die Relegion der Kanzlerin wichtig. Es ist aber kaum glaubhaft das eine breite Parteibasis solche Sätze unkommentiert mittragen würde. Es ist viel wahrscheinlicher das wirtschaftliche Interessen sowie ein Karrieresystem innerhalb der CDU die Basis in ihrer Aussagefähigkeit beschneidet. Damit beschädigt die CDU sowohl ihren Charakter als Volkspartei sowie als demokratische Organisation im Auftrag des Grundgesetzes.
Als Beispiel, wenn die LINKE die Sätze des Innenministers freigesetzt hätte, wäre dies Anlass gewesen zu untermauern, dass ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt wäre um rückwärtsgewandte Flügel zu kontrollieren. Doch wer traut sich diese Frage im Rahmen der CDU zu stellen? Wie oft muss das Verfassungsgericht noch Ansinnen des BMI abweisen? Wie oft muss es noch Rücktrittsforderungen geben? Sind Wahlen noch Wahlen, wenn am Ende Schäuble bestätigt wird? Das Fazit ist, nicht nur die CDU hat ein Demokratieproblem, sondern auch unser Land.
Das seltsame Verständnis des BMI von Grundrechten kann man zum Beispiel, – am heutigen “Welttag gegen Internetzensur“, hier nachlesen.
Die Konsequenz kann nur sein, das die Mächtigen stärker kontrollierbar werden müssen, durch:
- eine starke Volksgesetzgebung,
- die starke kommunale Einbindung der Bürger in politische Prozesse,
- die konsequente Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes,
- ernstzunehmende politische Korruptionsbekämpfung,
- Entflechtung von Wirtschaft und Gesetzgebung,
- sowie einer Reform des Parteiengesetzes, hin zu Vorgaben für Parteien, damit diese dem wichtigem verfassungsgemäßem Auftrag der Volksvertretung deutlich besser gerecht werden können.
Wie bereits berichtet ist MdB Horst Seehofer Protagonist der neuesten Versuche unser Informationsfreiheitsgesetz zu beschränken. Und er hat gute Chancen seine Pläne in der Koalition durchzusetzen. Denn kaum jemand möchte offenlegen welche Dinge durch freien Aktenzugang zur BaFin aufgedeckt werden könnten. Politische Fehler inklusive. Das Seehofer auch Minister in Sachen Verbraucherschutz ist sollte nicht ablenken.
Die Finanzkrise in Deutschland: Als Folge “toxischer” Kredite müssen derzeit diverse Banken über Milliardengarantien der SoFFin (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung) gestützt werden. Bisher haben die Hypo Real Estate 102 Milliarden, die Commerzbank 33 Milliarden, die BayernLB und die HSH Nordbank jeweils 30 Milliarden, die IKB 15 Milliarden und die WestLB 5 Milliarden Euro an Hilfen erhalten.
Fünf weitere Banken sollen nach neuesten Nachrichten in das Programm aufgenommen werden. Mit Steuergeldern. Genauer mit zukünftigen Steuergeldern wird die Staatsverschuldung auf 1.5 Billionen Euro getrieben. Und die Lösung sind neue Schulden? Milliardenschwere Konjunkturpakete werden geschnürt.
Jahrelang haben die Wirtschaftsweisen eine enthaltsame Finanzpolitik gepredigt. All das zählt nicht mehr – die Krise ist da. Eine der Fragen ist ob das Programm nicht ohnehin zu spät kommt, ob unser Steuersystem bzw. unser Ausgabenpolitik nicht grundlegend verkommen sind und wo Transparenz geschaffen werden muss. Letzteres scheint der erste Ansatz zu sein, Fehler zu erkennen und zu lernen.
Die deutsche Bankenaufsicht (BaFin) könnte Aufschluss gegenüber geprellten Anlegern und der steuerzahlenden Gesellschaft bieten. Sie ist ein wichtiges Instrument um Schadenersatz und Verantwortlichkeit benennen zu können. Man könnte aus deren Akten lernen, gedeckt wird das momentan durch das Informationsfreiheitsgesetz.
Dem will Seehofer einen Riegel vorschieben und er hat gute Chancen. Denn kaum ein Abgeordneter des deutschen Bundestages wird wirklich wissen wollen, was dann noch zu erwarten ist.
Wir aber, haben keine Lust etwas zu bezahlen, und zwar mit absehbaren Kürzungen staatlicher Für- bzw. Vorsorgemaßnahmen und realer Inflation dessen Ursachen man vor uns geheim halten möchte. Denn das ist dreist. Genauer – es ist ein Skandal.
Scheinheilig ist auch die Begründung der CSU, man müsse den Datenschutz gegenüber Dritten gewährleisten, – doch genau das ist im Informationsfreiheitsgesetz klar geregelt. (Video)
Es geht eher um präventive parteitaktische Vertuschung. Die HRE sitzt eben auch in Bayern. Und die Koalitionäre ducken sich weg, weil sie Angst haben, das es die eigene Fraktion treffen könnte. Wir sehen Euch nicht! Ist der Fraktionszwang und die Karriere so wichtig? Herr Platzeck, wo sind Sie? Verteilen Sie lieber das Geld und sind der Gute? Mit 457 Mio. ist das leicht. Aber löst man so auch Probleme der Zukunft? Wie wichtig sind uns transparenter Staat und transparente Märkte? Wie wichtig ist es daraus zu lernen und unsere Wirtschaftspolitik zu überdenken?
Lasst die Finger weg, vom ohnehin fragwürdigen Informationsfreiheitsgesetz! Und Mund auf, liebe Landesregierung. Ihr sitzt im Bundestag und im Bundesrat!
In den zehn mit NEDAP-Wahlcomputern wählenden Gemeinden beobachtete am Sonntag der Computer Chaos Club und seine Partner die brandenburgischen Wahlen. Die Auswertungen des CCC werden noch andauern. Der CCC spricht jedoch bereits von schweren Verstößen. Beispiele aus dem Land Brandenburg: Flickr – Twitter
Piratige Wahlbeobachter im Einsatz! Ähm ok. Hilfsweise wurde auch das 28 Kilogramm schweren Gerät auf Nachfrage in das Lokal getragen und abends wieder im Auto verstaut.
Die brandenburgische Piratenpartei beobachtete als neutraler Partner des CCC die Kommunalwahl in Werder an der Havel, – Hochburg der CDU. Die insgesamt sieben piratigen Wahlbeobachter in Werder an der Havel waren in bis zu fünf Wahllokalen anwesend. Ein erstes Fazit können wir für Werder (Havel) benennen: Vorsätzliche Manipulationen der Wahl konnten wir bisher natürlich nicht feststellen. Ernsthaft erwartet hätte diese aber auch niemand.
Dennoch ist der hohe unkritische Aktzeptanzgrad der Geräte bei Wählern und Wahlvorständen problematisch. Diesen ist offensichtlich nicht bewußt das die Stimmauszählung komplett an das Gerät delegiert wird. Diese Art des Wahlablaufes verletzt nach unserer Meinung ganz klar das verbürgte Öffentlichkeitsprinzip von Wahlen. Die Geräte müssen zukünftig verändert werden um Wahlabläufe transparent zu halten. Inwieweit die NEDAP – Geräte angesichts des berühmten NEDAP – Hacks geeignet sind, sollte mit dem Computer Chaos Club geklärt werden, – in den Niederlande wurden darauf die Geräte immerhin verboten. Wir PIRATEN empfehlen mindestens den parallel für den Wähler sichtbaren Stimmzettelausdruck, – für die Nachprüfbarkeit von Wahlergebnissen. Im Verdachtsfall, könnten so Ergebnisse nachgezählt werden.
Wir bewerten es ebenfalls sehr kritisch das keine öffentliche Diskussion über die Art und Weise der Wahlcomputer geführt wurde, -sondern nur das “ob” der NEDAP – Geräte. Der Bürger und auch die ehrenamtlichen Helfer wurde praktisch übervorteilt und bezahlen am Ende die Mietrechnung für die Geräte.
Korrektheit des Wahlergebnisses: nicht klar verifizierbar
Sicherheit: Abgleiche der Tastaturbelegung fanden nicht statt. Die Siegel der Geräte wurden nicht näher mit dem Gerätebegleitschein abgeglichen, – Nummer, Datum und Unterschrift. Die Plomben der Geräte wurden ebenfalls nicht geprüft, sondern lediglich zerschnitten. Ganz abgesehen davon das die Art der Versiegelung ein technischer Witz ist. Die Übergabe der Geräte von der Stadtverwaltung in die Hände der Wahlvorstände erfolgte ohne sichtbare Idenfikationskontrolle. Zudem bestätigten auch Wahlvorstände das längere Stimmabgabezeiten zu verzeichnen seien, -es bildeten sich je nach Zeitpunkt lange Warteschlangen. Teilweise war die Lage unübersichtlich und es wurde beobachtet wie “in der Not” eine Warteschlange ohne Prüfung durchgewinkt wurden. Doppelte Stimmabgaben wären möglich gewesen.
Sicherheit: bedenkliche Sicherheitslücken
Ausbildung: Der Kenntnisstand beim Aufbauen der Geräte war je nach Lokal sehr verschieden, – z.b. wurden auf Nachfrage durch Beobachter kleine Hilfestellungen beim Aufbau gegeben. Teilweise wurden bei der Geräteausgabe noch letzte Chrash-Kurse gegeben. So waren konsequenterweise erhebliche Unsicherheiten der Wahlvorstände angesichts der neuen Technik spürbar. Beispielsweise waren bei der Unterscheidung zwischen “Streichen” und “Korrektur”, sowie später bei der Auszählung manchmal ratlose Gesichter zu beobachten. Kennzeichnungen auf den Wahlausdrucken waren manchmal irreführend. Ebenfalls bedenklich war, das teilweise nur zwei Wahlvorstände im Wahllokal anwesend waren. Auf Rückfragen der Wählenden, warum Computerwahlen erfolgten wurden vereinzelt sinnfreie Antworten gegeben wie: “Wir wollen ihre Daten besser verarbeiten.” Auf der anderen Seite wurden auch souveräne Teams beobachtet, die kaum Fragen offen ließen. Wenn man die Sache mit den “unwichtigen” Siegeln und Plomben vergessen würde, dann ist unsere Bewertung:
Ausbildungsstand: gut bis mangelhaft
Nutzerfreundlichkeit: Seitens der Nutzerfreundlichkeit wurde sehr häufig die kleine Schrift bemängelt. Lupen mussten überall beigelegt werden. Fast alle älteren Bürger hatten erhebliche Verständnisprobleme und mussten über die Wände der Kabinen hinweg instruiert werden. In jedem Wahllokal mussten seperate Einweiser plaziert werden. Beispielsweise wollte manch ein älterer Bürger bereits auf der öffentlichen Wahlvorlage “anklicken” oder fand dann die Taste “Stimmabgabe” nicht. Positiv war natürlich das jederzeit die Wahlbeteiligung eines Wahlkreises genannt werden konnte und die frühzeitige Beendigung der elektronische Stimmauszählung gegen etwa 21.30 Uhr.
Nutzerfreundlichkeit: verbesserungsfähig
Freundlichkeit: Es hat definitiv Spass gemacht.
Freundlichkeit: Weiter so!
Gesamtnote: Deutlich Verbesserungswürdig!
Beobachter im Einsatz! Zitat eines ratlosen Wahlvorstandes bei aufgetretenen Auszählungsproblemen (5 Stimmen fehlten und wurden später gefunden, doch zunächst konnte niemand den Fehler finden): “Wir haben den Beleg, anders geht es garnicht.”
Das Kunstwort Doppik steht für die DOPPelte Buchführung in Konten. Mit der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik erwartet die Potsdamer Verwaltung mehr Kostentransparenz, Kostenvorteile und ein insgesamt effizienteres Arbeiten. Die Umstellung aller Kommunen soll laut Beschluss der ständigen Innenministerkonferenz der Länder vom 21. November 2003 bis spätestens 2011 abgeschlossen sein.
Potsdam ist nun die erste brandenburgische Stadt die seine Eröffnungsbilanz mit Stichtag 1. Januar 2007 vorgelegt hat. Bewertet worden sind die Anlagen nach einem Berechnungsmaßstab der Technischen Universität Dresden. Eine Jahresabschlussrechnung für das erste Bilanzjahr 2007 wird noch in diesem Jahr erwartet. (Haushaltssatzung / Anlagen).
Da die Doppik ein Teilprojekt der Potsdamer Bürgerkommune ist, wünschen wir uns allerdings noch eine für alle Bürger verständliche und aufbereitete Onlinepräsentation (vielleicht hier einfügen?). Im Rahmen des Bürgerhaushaltes ist dies sinnvoll.
Einige Eckdaten zum Stichtag 1.1.07:
- Bilanzsumme: 1,0685 Mrd. €
- davon Anlage Vermögen: 944 Mio. € (88%)
- Eigenkapitalanteil: 504,6 Mio. €
- Eigenkapitalquote: 47,22 %
- Anlagewerte aus Investitionen: 95,7 Mio. €
- Barvermögen: 1 Mio. €
- Schulden: 182 Mio. €
- Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen: 109 Mio. €
- Rückstellungen gesamt: 105,2 Mio. €
- Rückstellungen für Pensionen und Verpflichtungen: 43 Mio. €
- sonstige Rückstellungen: 61,35 Mio. €
- darunter für ungeklärte Eigentumsverhältnisse: 25 Mio. €
- darunter für die Zwischenfinanzierung der Biosphäre: 4 Mio. €
- darunter für anhängige Gerichtsverfahren: 10 Mio. €
- Immobilienwerte: 262 Mio. €
- dazu zählen z.B. 97 Brücken, 620 km Straßen, 109 Ampeln sowie 170 km wasserbauliche Anlagen
- z.B. Humboldtbrücke: 13,9 Mio. €
- z.B. Freundschaftsinsel: 612.700 €
- z.B.Nauener Tor: 350.000 €
- z.B. Fußgängerbrücke über Nutheschnellstrasse: 1,34 Mio. €
- Die Werte der städtischen Gesellschaften Klinikum, Pro Potsdam und Stadtwerke sind in der Eröffnungsbilanz nicht enthalten.
- Außenstände Dritter: 26,34 Mio. €
- Außenstände Steuern: 8 Mio. €
- Außenstände Gebühren: 2 Mio. €
Transparenz der öffentlichen Hand wird meist mit dem Recht auf Zugang zu Akten in Verbindung gebracht. Von erheblicher Bedeutung jedoch ist ebenso die öffentliche Kenntnissen über staatliche Entscheidungsprozesse.
Es braucht also die Möglichkeit in Brandenburg an Sitzungen von Gremien teilzunehmen. Brandenburg ist hier eines der Schlusslichter der Bundesrepublik.
So tagen Ausschüsse in den Landesparlamenten von Berlin, Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern grundsätzlich öffentlich.
Während es bei Gerichtsverhandlungen und Parlamentssitzungen selbstverständlich ist, tagen in Brandenburg nach wie vor die Landtagsausschüsse nichtöffentlich. Auch andere öffentlichen Stellen, deren Entscheidungen durch demokratische Mitwirkungsgremien legitimiert werden, wie z.B. Bildungs-, Sozial- oder Versorgungseinrichtungen, sind nicht öffentliche Sitzungen die Regel. Gleiches gilt auf der kommunalen Ebene.
In den Vereinigten Staaten von Amerika ist dagegen sowohl auf der Ebene des Bundes als auch der Einzelstaaten der Meinungsaustausch in behördlichen Kollegialsitzungen öffentlich.
Wir fordern künftig Sitzungen in denen die Öffentlichkeit zugelassen ist sowie im Internet veröffentlichte Tagesordnungen und Niederschriften. Es ist erstaunlich wie lange nun schon die Oppostionsparteien diese Regularien einfordern und auf taube Ohren der brandenburgischen Regierungsfraktionen stoßen.
Glaubwürdige Mitbestimmung ist eine wesentliche Motivation an Wahlen teilzunehmen. Wir verweisen -angesichts der nahenden Kommunalwahlen- auf die deutlich abnehmende Wahlbeteiligung, welche bei den Kommunalwahlen in 2003 gerade einmal bei 46 % lag. Die Mehrheit der Bürger ist also offensichtlich davon überzeugt nichts ändern zu können. Wie wäre es mit Beteiligung und bürgernaher Mitbestimmung?





