Artikel-Schlagworte: „Urheberrecht“

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Verbot zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen (§ 95a UrhG) abzuschaffen.

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Begründung

Im Jahr 2003 wurde die Erweiterung des Urheberrechtsgesetz beschlossen, die die Umgehung von wirksamen technischen Maßnahmen zum Schutz eines Werkes verbietet. Diese Kopierschutzmaßnahmen wurden damals von der Urheberrechtsindustrie – speziell von der Musikindustrie – als Weg zur Bekämpfung der Verbreitung unerlaubter Kopien angesehen. Diese Ansicht hat sich in den letzten Jahren geändert, speziell sind seit April diesen Jahres die überwiegende Anzahl der kommerziellen Musikstücke auch ohne Kopierschutz käuflich zu erwerben. Es hatte sich gezeigt, dass der Kopierschutz die illegale Verbreiung nicht effektiv einschränken konnte. Es steht zu vermuten, dass auch im Bereich von Filmen und Büchern diese Erkenntnis greift und zunehmend kopierschutzfreie Medien angeboten werden.

Dies setzt die Kunden der letzten Jahre in Nachteil gegenüber aktuellen Kunden, da sie als zahlende Kunden mit den vielfältigen Einschränkungen der mit Kopierschutz versehen Werke leben müssen. Um diesen Nachteil zumindest abzumildern, sollte das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen aufgehoben werden. Dies würde die Kunden mit kopiergeschützten Werken in die Lage versetzen, diese vom Kopierschutz zu befreien und damit die Nachteile zu umgehen.

Die Nachteile von Kopierschutz Kopierschutzmaßnahmen sind vielfältig. teilweise verhindern die Einschränkungen das Abspielen auf bestimmten Geräten. Übertragung auf neue technische Medienformate sind nicht möglich, was dazu führt, dass die Werke in Zukunft nicht mehr mit aktuellen Geräten abspielbar sind. Teilweise wurden bereits Kopierschutzserver im Internet abgeschaltet und machten das Abspielen der dadurch geschützten Werke unmöglich. Bei einigen Kopierschutzverfahren führen Beschädigungen der Medien leichter zum Verlust des Werkes. Die Umgehung des Kopierschutzes ist manchmal auch nötig, damit das Werk auf Geräten für Menschen mit Behinderungen (beispielsweise Blinde) abspielbar ist.

Da die Kopierschutzmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg zeigten, ist auch ein Verbot ihrer Umgehung nicht sinnvoll. Die Einschränkungen durch Kopierschutz für ehrliche Kunden rechtfertigen dagegen eine Umgehung, solange die Rechte der Urheber nicht durch Verbreitung der Kopien verletzt werden. Daher sollte § 95a UrhG aufgehoben werden.

  • Hauptpetent: Jörgen Kosche (Piratenpartei Brandenburg)
  • Ende der Zeichnungsfrist: 26.06.2009
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Vielleicht erinnert sich noch jemand: Anfang des Jahrtausends hoffte die Musikindustrie das ultimative Mittel gegen illegale Kopien gefunden zu haben – es hieß Kopierschutz. Absichtlich wurde der CD-Standard gebrochen und Fehler eingebaut, mit denen man die unautorisierten Kopien in den Griff bekommen wollte. Natürlich war dieser ‘Schutz’ schnell umgangen, entsprechende Kopierprogramme existierten. Daher setzte sich die Lobby für ein Gesetz ein, dass die Kopien begrenzen sollte. 2003 wurde dann vom Bundestag die Erweiterung des Urheberrechtsgesetzes beschlossen, die die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen unter Verbot stellte (§ 95a UrhG).

Natürlich ließen sich die echten Raubkopierer nicht davon abhalten – schließlich war ihr Tun schon zuvor illegal gewesen. Plötzlich aber war es verboten die Musik von legal erworbenen CDs auf MP3-Player zu überspielen. Zudem kamen im Kielwasser des Gesetzes immer mehr kopiergeschützte Medien auf den Markt. Es gab einigen Protest, so rief der CCC zum Boykott der Musikindustrie auf. Geändert wurde jedoch nichts, in den Folgejahren gab es mehr kopiergeschützte Medien und weiterhin das Verbot zum Kopieren derselben.

Doch das Problem illegaler Kopien wurde damit nicht gelöst. Im Gegenteil: Ehrliche Kunden hatten durch den Kopierschutz Nachteile, die die Schwarzkopierer nicht hatten. Eine Beschränkung der Verfügbarkeit von kopiergeschützten Medien in Tauschbörsen fand nicht statt. Wer dagegen legal kaufte, musste mit den Kopierschutzeinschränkungen leben.

Die Verkäufe der Musikindustrie brachen weiter ein. Es begann erste legale Downloadmöglichkeiten im Internet zu geben. Doch auch diese waren mit Kopierschutzeinschränkungen versehen. Diese Bezahlownloads wurden wegen des Kopierschutzes weitgehend ignoriert. So langsam setzte sich in der Musikindustrie die Erkenntnis durch, dass der Kopierschutz eher ein Verkaufshemmnis ist, als dass er den Umsatz vor illegalen Kopien schützt. Es gab immer mehr CDs ohne Kopierschutz und auch im Internet setzten sich Bezahldownloads ohne Kopierschutz durch. Seit April diesen Jahres kann man Musik der Major-Labels legal im Netz ohne Kopierschutz erwerben.

Dies ist sicherlich eine erfreuliche Entwicklung, aber das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen bleibt bestehen. Das bedeutet: weiterhin können in den letzten Jahren legal erworbene kopiergeschützte Medien nicht für den Eigengebrauch in andere Formate überführt werden (OGG, MP3). Weiterhin ist es illegal, gekaufte DVDs mit Open-Source-Software abzuspielen. Weiterhin dürfen Blinde nicht den Kopierschutz auf E-Books knacken, damit sie es per Sprachausgabe oder auf Braille-Geräten ausgeben können.

Die Musikindustrie hat vorgezeigt, dass sie lieber auf Kopierschutz verzichtet, weil dieser nicht das Problem der illgalen Kopien bekämpft. Damit ist der § 95a UrhG – Verbot der Umgeheung von Kopierschutzmaßnahmen – nicht mehr länger notwendig und die Einschränkungen durch dieses Verbot nicht hinnehmbar. Der Paragraph sollte also wieder entfernt werden. Dies fordert aktuell eine E-Petition. Wer das Anliegen unterstützt, sollte diese mitzeichnen.

Am Samstag fand die Debatte “Urheber gegen Bürgerrechte”, veranstaltet vom Café Babel Berlin. Die Berliner Piraten waren an der Diskussion beteiligt und haben nun in ihrem Blog darüber berichtet.

In Berlin findet morgen eine Diskussion mit dem Thema “Urheber gegen Bürgerrechte” statt. Eingeladen wird von der Lokalredaktion Cafe Babel Berlin. Die Veranstaltung findet am 14. Februar 2009 um 14.00 Uhr im Europäischen Haus, Unter den Linden 78 in Berlin statt.

Die Ankündigung klingt vielversprechend: Die Filme der Berlinale begeistern die Welt. Doch was passiert, wenn sich jeder User alle Filme umsonst aus dem Internet laden kann? Das europäische Magazin cafebabel.com lädt Sie herzlich zur Live-Debatte um Copyright, Autorenrechte und Datenschutz im Netz ein.

Die Teilnehmer der Debatte sind:

  • Bernd Carstensen, Pressesprecher und stellv. Bundesvorsitzender Bund Deutscher Kriminalbeamter
  • Markus Beckedahl, netzpolitik.org
  • Martin Häcker / Florian Bischof, Piratenpartei und Spitzenkandidat für die Bundestagswahl 2009
  • Volker Grassmuck, Soziologe und Medienforscher an der Humboldt-Universität zu Berlin

kopimiAm heutigen Donnerstag stellt Piratbyrån um  18.15 Uhr seine neuesten Projekte  in Berlin vor. Ort des Geschehens ist der Kunstraum Kreuzberg / Bethanien.

Im Anschluss um 19.15 Uhr diskutiert Magnus Eriksson mit Vertretern von “Guerilla-Medien” über die Bedeutung von Internet und Filesharing für die Entwicklung der Musik und die ökonomischFragen, die sich daraus ergeben: Was wenn es kein Copyright mehr gibt? Wie werden die Künstler für ihre Arbeit entlohnt?

Am heutigen Freitag vormittag startete Johannes Kreidler seine Aktion product placements. Morgens um 11.00 Uhr fuhr er bei der GEMA am Berliner Wittenbergplatz vor, um sein Werk “product placements” anzumelden. “product placements” enthält über 70.200 Zitate anderer Musiker. Die GEMA war bemüht den anwesenden Aktivisten zu verdeutlichen, dass es sich nur um ein großes Missverständnis handele. Über die Kulturflatrate würde “auf Vorstandsebene” diskutiert, eine “Arbeitsgruppe” zur Kulturflatrate gebe es hingegen nicht. Wir wünschen ein frohes schaffen! (via Pflaumenkuchen)

Auch wenn das Musikstück des Künstlers Johannes Kreidler nur 33 Sekunden lang ist, -es enthält Tausende Zitate (etwa 70200).

Ob diese nun unhörbar kurz sind oder nicht, – die GEMA verlangt das Anteile anderer Urheber und Lizenzen vorgelegt werden. Schon kleinste Klangfetzen könnten laut GEMA als fremdes “geistiges Eigentum” gelten, – worauf die GEMA im Anmeldebogen ausdrücklich hinweist.

Der Künstler wird daher am 12. September 2008 um 11 Uhr morgens bei der GEMA in Berlin mit einem Laster vorfahren und 70200 Formulare zu einer Werkanmeldung einreichen.

Erklärtes Ziel (Video) von Kreidler ist es, eine Lösung der Urheberrechtsfrage im digitalen Zeitalter zu erzwingen. Erreichen will er das über den praktisch nicht bearbeitbaren Formularberg. Die GEMA wird also vor einem handfesten Problem stehen.

Zitat Kreidler: “Die anarchistischen Zeiten sind ja jetzt zu Ende, ich meine die Zeit des freiern Verkehrs im Internet. Die, die jetzt abgemahnt werden sind die Aids-Toten des Informationszeitalters. Ich war bislang im Glauben, dass die Technologie am längeren Hebel sitzt, aber jetzt fürchte ich doch ernstlich, dass die Software-Riesen, denen der Staat zuarbeitet, das Oberwasser gewinnen wird, und das geht jetzt aber nur mit ziemlicher Brutalität seitens des Staats. Darum ist mein Stück so kurz, das ist zu Ende. Als nächstes komme ich mit einem leeren Laster und reiche ein symbolisches Nichts ein, meine Musik ist nun geläutert und rein, nur von mir und niemandem sonst.”

Wir unterstützen Kreidlers Anliegen und rufen dazu auf, die Einladung zur Werkanmeldung wahrzunehmen:

Aktionsbeginn:

12.9.2008 um 11h bei der GEMA Generaldirektion Berlin

Bayreuther Strasse 37 (Wittenbergplatz)

(via Nerdcore / Basic Thinking)

Piratbyrån“, schwedische Organisationsplattform, welche das Copyright sowie das “geistiges Eigentum” durch das Tauschen von Informationen und Kulturaspekten ersetzen will, hat eine Bustournee (Video) gestartet. Die unter dem Titel “Sommertour” laufende Aktion, führt die Teilnehmer von Stockholm nach Trentino. Ziel ist die diesjährige Kunstbiennale Manifesta7. Am Samstag den 12.7. macht der Bus dann Station in Berlin.

Alle deutschen Piraten sind zum Happening eingeladen. Bedingung sind Mitbringsel wie Mixtapes oder wahlweise genug Peers.

FORGOTTEN BAR PROJECT
Schönleinstrasse 28
Kreuzberg

Die Kunstbiennale Manifesta ist eine der innovativsten zeitgenössischen Kunstveranstaltungen seiner Art und wird international hoch angesehen. “The Pirate Bay” will der dortigen Kunstwelt die faszinierende “KOPIMI way of life” präsentieren. Weitere Infos finden sich auf der Projektseite.

Der Bürger? So einfach scheint es nicht zu sein.

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, als Eigentümerin des Potsdamer Schloss Sanssouci, will juristisch gegen die Berliner Fotoagenturen Ostkreuz und Fotofinder vorgehen. Hintergrund ist ein mehrjähriger Streit um die Vermarktung von Bildrechten. So hatte die Stiftung im Jahr 1998 „Richtlinien über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen“ erstellt und festgehalten das kommerzielle Aufnahmen gebührenpflichtig seinen. Darin spricht die Stiftung, – bei Verstoß, von einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Der Deutsche Journalistenverband zeigt sich entsprechend besorgt und wirft der Stiftung Missachtung der Pressefreiheit und Verletzung der Berufsfreiheit vor. Nachdenklich stimmt den DJV zusätzlich, das die Schlösserstiftung kleine Agenturen belangt, um so einen Präzedenzfall für stärkere Agenturen zu schaffen. In der Bayerische Schlösserverwaltung, die Eignerin des Schlosses Neuschwanstein, schaut man indessen interessiert zu. Es geht um viel. Um viel Geld.

Hintergrund des Streites ist die schwierige Kassenlage des öffentlichen Trägers, welcher bis zu 65.000 Euro für die Vermarktung von Bildrechte einplanen möchte. Ziel der Stiftung ist es an Postkarten, Modeaufnahmen und Bildbänden beteiligt zu werden. Dabei unterscheidet die Schlösserstiftung nach Bildern für den privaten Gebrauch, aktueller Berichterstattung sowie Bildern kommerzieller Nutzung. An letzterem will der Träger brandenburgischer Parkanlagen zukünftig beteiligt werden und fordert die Offenlegung der Bildarchive der beiden Agenturen.

Doch schon die Unterscheidung zwischen “privat”, “öffentliches Interesse” und “kommerziell” stößt bei Kritikern auf Widerstand. Entweder der Eigner entscheide sich, das man Bilder machen und verkaufen darf oder eben nicht.

Spätestens an diesem Punkt, sollte sich allerdings die Stiftung ihrer Aufgabe bewußt werden, öffentliches Kulturerbe im Sinne der Bevölkerung zu erhalten und zu fördern. So ist der größter Geldgeber der Stiftung die öffentliche Hand, -also der Bürger.

Träger sind die Länder Berlin (21,35 %), Brandenburg (36,60 %) sowie der Bund (42,05 %). Weitere Unterstützung erhält die Stiftung durch zahlreiche Fördervereine und private Sponsoren. Quelle:Wikipedia.org

Eine Stiftung, – Inhaber staatlichen öffentlichen Eigentums, als Marktmonopolist resultierend aus dem Eigentumsrecht?

Vergleiche im urbanen Raum könnte man genug finden, – allein es würde nur absurder. Demnächst der Fernsehturm in Berlin? Sicher nicht. Aber die Stiftung wird sich zu mindestens auf den 1974er „Schloss Tegel-Entscheidung” des Bundesgerichtshofes stützen, demzufolge vorher die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt werden muss, wenn kommerziell auf privatem Grund fotografiert werden soll. Dem gegenüber steht das, eine aus Steuergeldern – finanzierte Institution geringere privatrechtliche Schutzansprüche genießen sollte um seiner öffentlichen Aufgabe genüge zu tun. Schlussendlich kommt es sicher nicht nur auf den geografischen Standpunkt sondern vielleicht auch auf den des Zweckes an.

So heißt es dann in den Satzungszielen der Stiftung,

(1) Die Stiftung hat gemäß Art. 2 des Staatsvertrages die Aufgabe, die ihr übergebenen Kulturgüter zu bewahren, unter Berücksichtigung historischer, kunst- und gartenhistorischer und denkmalpflegerischer Belange zu pflegen, ihr Inventar zu ergänzen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Auswertung dieses Kulturbesitzes für die Interessen der Allgemeinheit, insbesondere in Wissenschaft und Bildung, zu ermöglichen.

Verstößt also die Stiftung als gegen ihre Ziele? Mit Sicherheit sollte man diese Frage kritischer beleuchten!

Der tatsächliche Rechteinhaber indessen wäre der Baumeister des Werkes. Architekt Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff starb allerdings bereits 1753. Dessen Rechte bzw. die seiner Rechteverwalter erloschen 1823, – 70 Jahre nach seinem Tod. So es denn zu diesem Zeitpunkt überhaupt eine entsprechende Rechtslage bzw. einen echten Fotoapparat gegeben hätte. Das Werk “Schloss und Park” ist damit gemeinfrei, -zumindest dann wenn sich der Fotoapparat außerhalb des Grund und Bodens der Stiftung befindet. Soviel ist sicher und soweit ist es wiederum auch nur unbefriedigend. Den Rest wird leider die Justiz beantworten müssen.

Wir empfehlen daher der Stiftung ein besseres Merchandising und das Gesamtwerk unter die Gemeinfreiheit zu stellen. Das hätte Signalwirkung und wirtschaftliche Zukunft! Oder will man etwa das Wahrzeichen Potsdams nicht verbreiten, -wo immer es geht? Würden aus einer freien Vermarktbarkeit nicht auch gesamtwirtschaftliche Synergien resultieren? Selbst Fritz wäre erstaunt gewesen über diese Borniertheit sich zu präsentieren!

Wir fordern: Public Domain für unser aller Schloss und Wahrzeichen!