Artikel-Schlagworte: „Ursula von der Leyen“

„Die Mehrheit der Deutschen (61 Prozent) hält die Hartz-IV-Regelsätze laut einer Umfrage des Magazins „Stern” für zu niedrig. Ca. 30 Prozent halten sie für angemessen und nur 4 Prozent glauben, der Satz sei zu hoch.“ (Zitat Bild Online vom 04.02.2010)

Ist die Umfrage repräsentativ? Wir wissen es nicht. Eines ist aber sicher: Einen Trend kann man ablesen. Die Rückschlüsse auf die immer weitere Verarmung von ganzen Bevölkerungsteilen werden so unterschiedlich bewertet, wie der gesellschaftliche Status der Bewerter ist. Liegt es tatsächlich an den Hartz-IV-Sätzen, dass die Menschen sich unwohl fühlen? Oft psychisch erkranken, weil sie die Sicherheit auf das Morgen verloren haben? Oder liegt es eher daran, dass der politische Entscheider nichts gegen das Lohndumping in unserem Land unternimmt? Im Gegenteil, noch mit Aufstockungsbeträgen für die Niedriglohnempfänger die deutsche Wirtschaft zusätzlich subventioniert?

Wir hoffen, es regnet bald Hirn in Berlin, dass man endlich erkennt, dass die Summe der derzeitigen Entscheidungen wirklich dem Volk zu Gute kommen muss und nicht der starken Lobby der Industrie. Nicht der vermeintlich negativ besetzte Name oder die Veränderung der Bezeichnung “Hartz IV”, liebe Frau von der Leyen, wird eine Verbesserung der Lage herbeiführen, sondern nur eine verantwortungsvolle Politik für das deutsche Volk. So wie Sie das bei Ihrer Vereidigung auch geschworen haben!

Zusammengefasst, sehr geehrte Frau Ministerin, so wenig wie das Einführen von Vorhängen (Stoppschildern) im Internet nicht ein einziges Kind vor Missbrauch schützt, genausowenig wird auch das Einführen eines anderen Namens für diese Unrechtspolitik Hartz IV keines der derzeit ca. 2.500.000 von Armut betroffenen Kindern in Deutschland helfen.

Strassenkinder

Strassenkinder

Werden Sie munter, hören Sie auf die Menschen, trennen Sie sich von Fraktionszwängen, lernen Sie, sich in die Lage der betroffenen Millionen von Menschen hineinzuversetzen. Gelingt Ihnen das nicht gleich, dann schrauben Sie doch in Ihrem Haus einfach ein paar Türen zu, reduzieren die Wohnfläche auf Hartz-IV-Niveau, sperren ein halbes Jahr einfach mal alle ihre Konten bis auf die Hartz–Regelsätze und das Kindergeld und versuchen so sechs Monate zu leben. Das Gefühl eines solchen Lebens sollten alle gewählten Politiker einmal im Jahr empfinden, damit ihnen die Tragweite ihrer Entscheidungen bewusst wird. Illusion? Sehr geehrter Ministerpräsident, Herr Roland Koch, Sie sind den Weg mit Sicherheit auch noch nie gegangen! Haben Sie die Vorschläge des Herrn Sarrazin, am Abend statt eines netten Raclettes mit trockenem roten Wein einmal trockene Spaghetti zu knabbern, umgesetzt? Dazu ein schönes Glas frisch-gezapftes flurversetztes Leitungswasser zu trinken, aus dem Fenster Ihrer unterkühlten Wohnung mit einer Decke um die Schulter dem lustigen Treiben des engen Stadtverkehrs zuzuschauen?

Wir sind enttäuscht, dass wir im Fernsehen verfolgen müssen, wie zum Beispiel bei „Helfer mit Herz“ mit Vera Int-Veen notleidenden Familien aus Werbeeinnahmen ein halbwegs ordentliches Zuhause unter Mithilfe von Nachbarn eingerichtet werden muss, während uns die GEZ-finanzierten Sender (2,3 Milliarden Pflichteinnahmen) uns mit ihrem Programm langweilen. Danke Herr Marcel Reich-Ranicki für die Ablehnung des Medienpreises bei der ZDF-Gala!

Wir fordern ein Umdenken! Übernahme der Verantwortung für die Menschen, die sich mangels Arbeitsplatzangeboten und fehlender Lobby selbst nicht mehr helfen können!
Einstellen der Subventionen von AKWs zum Beispiel (sind ja nun verlängert worden), die Kosten für die Sicherung der Atommülllager (Umlagerung Asse) auf die Verursacher umzulegen, und Verwenden der gewonnen Mittel, um das Erfrieren von Obdachlosen in unserem reichen Deutschland zu unterbinden!

Wir fordern eine echte soziale Verantwortung statt Alibidiskussionen ohne erreichbare Ergebnisse im Bundestag!

Wir wünschten uns, dass die derzeit mögliche Demokratie endlich auch durch die verantwortlichen Mitglieder des Deutschen Bundestages umgesetzt wird.

Wir fordern, dass sie tatsächlich nach ihrem Gewissen entscheiden und nicht nach ihrem Parteibuch und ihrer Fraktion. Denn ein solches Gewissen, wie es die Entscheidungen gerade abbilden, können wir uns bei keinem Politiker vorstellen. (am)

Am heutigen Freitag fand die Mahnwache gegen die Zensurpläne von Familienministerin von der Leyen statt. Parallel wurden die Zensurverträge mit den Providern unterschrieben. Berichte finden sich via Microblogging unter dem Tag #Zensursula. In einem Beitrag bei Netzpolitik kommentiert Netzaktivist Lutz Donnerhacke die Aussagen des Familienministeriums zur Notwendigkeit von Zensurmaßnahmen gegen die Dokumentation von Kindesmißhandlungen. Donnerhacke hat dort 13 Lügen ausgemacht, welche das Ministerium in den vergangenen Wochen in Form von Textblock-Antworten und anderen Stellungnahmen verbreiten ließ. Aber lest selbst …

Am Freitag soll der Vertrag mit den Providern zur Sperrung von Kinderpornographie im Netz stattfinden. So sehr auch die Intention der Bekämpfung der Kinderpornographie unterstützenswert ist, die Netzsperrung sind ein technisch ungeeignetes und demokratisch desaströses Mittel dazu. Statt kinderpornographische Seiten zu bekämpfen indem man die Betreiber strafrechtlich verfolgt werde die Seiten nur versteckt, laufen aber weiter. Ohne allzu großen Aufwand sind diese Sperren zudem zu umgehen, für diejeniegen die sie sehen wollen, sind die Seiten also weiterhin verfügbar. Stattdessen besteht die große Gefahr, das eine einmal etablierte Zensurtechnologie auch auf andere Bereiche ausgedehnt wird, die Begehrlichkeiten in diese Richtung bestehen bereits.

Aus diesen Gründen findet am Freitag eine Mahnwache gegen Internetsperren statt: Am Freitag, dem 17. April 2009, zwischen 9 Uhr und 9:30 Uhr, vor dem Presse- & Besucherzentrum der Bundesregierung (Bundespressekonferenz), Reichstagufer 14 | U+S-Bhf. Berlin-Friedrichstraße (Karte). Also steht auf und besucht Zensursula.

Unterdessen wird viel Kreativität in die Erstellung passender Bilder zu dem Thema gesteckt.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) strebt eine Blockade von Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten an. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat ein Gutachten zum Thema Internetzensur im Kampf gegen die Kinderpornographie erstellt.  Nun hat Netzpolitik nachgeholfen und das Dokument veröffentlicht. Die Bundesregierung will bis Ende Februar eine verbindliche Vereinbarung  erarbeiten. Wir finden das schlicht tollkühn angesichts der vorgetragenen Bedenken. Die spannende Frage ist jetzt, ob sich Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen von den Plänen ehrenvoll verabschiedet -und damit auf dem Boden des Grundgesetzes bleibt- oder sich dem Seitendruck von Wolfgang Schäuble ergibt und das Projekt weiter vorantreibt.

Wir zitieren:

“An erster Stelle ist dabei die Kommunikationsfreiheit des Art. 5 GG zu nennen, die zwar nicht unbeschränkt garantiert wird, insbesondere durch die mittelbaren Wirkungen einer Sperrungsandrohung aber auf eine Weise gefährdet werden kann, die bedenklich erscheint. Denn wenn auch zuzugeben ist, dass Belange des Jugendschutzes im Allgemeinen und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Beschränkungen der Kommunikationsfreiheit legitimieren können, muss dennoch berücksichtigt werden, dass die Gefahr weitergehender Beeinträchtigungen besteht, wenn Access-Provider Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können.

Dann nämlich besteht die Gefahr, dass diese Provider zur Vermeidung möglicher Nachteile auch Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind. Im Ergebnis würden dadurch private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegenüber staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit. Hält man sich das große Missbrauchspotenzial, das gerade bei zentralen technischen Filtersystemen besteht, und die Bedeutung der Kommunikationsfreiheit für eine freiheitliche Demokratie vor Augen, so muss diese Gefahr als besonders schwerwiegend angesehen werden.

Eben mit dieser Begründung sind im Interesse des Jugendschutzes eingeführte Bestimmungen in den Vereinigten Staaten von Amerika durch den Supreme Court für verfassungswidrig erklärt worden. Hinzu kommen Einschränkungen der Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung der Access-Provider. Insbesondere für kleine Provider kann die Einrichtung einer Sperrung unter Umständen einen erheblichen technischen AufWand bedeuten, zumal in vielen Fällen aufgrund der oben genannten technischen Umgehungsmöglichkeiten eine ständige Aktualisierung der technischen Einstellungen notwendig sein Wird. Erschwerend wirkt zudem, dass aufgrund der dezentralen Aufsichtsstruktur in der Bundesrepublik

Deutschland wahrscheinlich ist, dass in vielen Fällen nicht alle Provider den gleichen Sperrungsanordnungen unterliegen. Das birgt für den einer Anordnung unterliegenden Provider nicht nur aufgrund der zahlreichen Internet-by-Call-Angebote die Gefahr, dass Kunden zu einem anderen Anbieter wechseln und die mit einer Sperrung angestrebte Wirkung verpufft. Entsprechend wird von Zimmermann angenommen, eine Sperrungsanordnung sei nur dann angemessen, wenn sie allen in Deutschland tätigen Zugangsanbietern auferlegt wird. Stellt man diese negativen Auswirkungen den vermutlich nur geringen positiven Effekten gegenüber, muss mit einer im Schrifttum zunehmend vertretenen Auffassung auch die Angemessenheit einer Sperrungsanordnung gegenüber Access-Providern als problematisch angesehen werden.”