Das Recht auf Bildung ist gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 ein Menschenrecht und ist entsprechend Artikel 1 Absatz des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Bestandteil des deutschen Rechtes. Daraus ergeben sich weitreichende Konsequenzen für die politische Handeln, welche derzeit nur unzureichend im gesellschaftlichen Leben Umsetzung finden. Wir leiten daraus die nachfolgenden Ziele für unser politisches Handeln ab:

  • Bildungskosten (inkl. Personalkosten) sind Zukunftsinvestitionen und müssen haushaltsrechtlich daher auch als Investitionen geführt werden.

  • Das gesamte Bildungssystem ist frei von Benachteiligungen einzelner Personen und Gruppen zu gestalten.

  • Jeder Lernende ist entsprechend seinen Möglichkeiten und Veranlagungen zu fördern.

  • Die Bewertung des Unterrichtes insbesondere der Ausfallzeiten muss sich an objektiven Kriterien orientieren (Beispiel: eine Stunde Fachunterricht kann nicht durch eine Stunde Aufgabenstellung adäquat vertreten werden), eine ausreichende Vertretungsreserve ist vorzuhalten.

  • Eltern als Steuerzahler finanzieren das Bildungswesen zu großen Teilen, zusätzliche Kosten (Unterrichtsmittel, Fahrkosten) stellen eine unzulässige Benachteiligung von Familien dar.

  • Die Freiheit von Wissenschaft und Lehre muss vollumfänglich durch ausreichende Mittel und Informationsmöglichkeiten (z.B. Nationallizenzen) gewährleistet sein. Ebenso die Autonomie der Hochschulen.

  • In der Leistungsbewertung von Hochschulen und Universitäten muss eine Gleichstellung von Forschungs-und Lehraktivitäten garantiert werden.

  • Abschaffung von direkten und indirekten (Bsp: Einschreibgebühren) Studiengebühren.

  • Studenten haben ein Anrecht auf komplettes BaFöG (staatliches Stipendium) für eine Regelstudienzeit, unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern (Eventuell kann die Anzahl der staatlichen Stipendien bei übermäßig nachgefragten Studiengängen begrenzt werden).

  • Die Rückzahlung der staatlichen Stipendien ist langfristig und sozialverträglich zu gestalten.

  • Zur Gewährleistung eines lebenslangen Lernens und freien Informationszugang sollten an Universitäten und Hochschulen entsprechende Lesesäle eingerichtet bzw. bedarfsgerecht erweitert werden.

  • Die Ergebnisse von mit Steuermitteln finanzierten Forschungsprojekten sind als Allgemeingut öffentlich zugänglich zu machen (bei ökonomisch bzw. sicherheitstechnisch relevanten Ergebnissen können Sperrfristen definiert werden).

  • Internetauftritte öffentlicher Einrichtung oder aus Steuermitteln (auch teilweise) finanzierten Instituten und Projekten haben in Deutsch als Amtssprache und bei den Grundaussagen barrierefrei zu erfolgen. Weitere Sprachen sind optional und erwünscht. -Ideen brauchen Freiräume.

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