Die grundlegenden Rechte jedes einzelnen Menschen sind das höchste Gut und Ausdruck unserer Menschlichkeit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen und anerkannt von den Staaten der Vereinten Nationen, stellt dabei die umfassende und allgemein anerkannte Sammlung dieser Rechte dar. Die dort genannten Rechte sind unteilbar und national wie international durchzusetzen. Wir stehen für Toleranz ein. Es muss für jeden Menschen die Möglichkeit geben, seine Religion auszuüben und seine Kultur zu leben, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Diskriminierung in jeder Form ist abzulehnen. Gewaltanwendung, kriegerische Auseinandersetzungen und Terrorismus lehnen wir ab.

Die Meinungsfreiheit ist uns als Piraten wichtig. Jeder Bürger soll die Möglichkeit haben seine Meinung zu bilden und öffentlich kundzutun, ohne dass dies negative Folgen hat. Zur freien Entfaltung von Meinungen ist es wichtig, dass die Presse besonders geschützt ist.

In Zeiten von Terrorismus fallen viele Politiker auf falsche Sicherheitsversprechen durch lückenlosere Überwachung herein. Die exzessive Ausweitung der Überwachung muss eindeutig hinterfragt und zurückgefahren werden. Zudem brauchen alle Menschen unbeobachtete Freiräume, in denen ihre Privatsphäre geschützt ist. Dies muss immer gewährleistet sein.

Es gilt die Unschuldsvermutung, alle Menschen gelten als unschuldig, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen bedeutet dies, dass es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben darf. Jeder Bürger soll unbeobachtet mit anderen kommunizieren können. Das Briefgeheimnis sollte daher zu einem Kommunikationsgeheimnis erweitert werden. Gerade in der modernen Informationsgesellschaft muss jeder Bürger die Möglichkeiten haben, über persönliche Daten die andere über ihn besitzen im Bild zu sein um gegebenenfalls deren Vernichtung verlangen zu können. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt werden. Die Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte erfordert das Einverständnis des Betroffenen. Dies schließt auch die Weitergabe an andere Staaten mit ein.

Die Einhaltung des Rechts auf Privatsphäre und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung wird durch Datenschutzbeauftragte überprüft. Diese müssen auch die rechtlichen Möglichkeiten erhalten, die Rechte der Bürger durchzusetzen. Institutionen -ob im Staat oder der Privatwirtschaft müssen sorgsam mit denen ihnen anvertrauten persönlichen Daten umgehen. Diese müssen vor Zugriff durch Unbefugte, vor fehlerhaften Änderungen und vor Verlust geschützt sein. Um dies zu erreichen sollte möglichst dem Prinzip der Datensparsamkeit gefolgt werden.

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhän­gig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herange­zogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Daten­banken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstaus­kunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.

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