Demokratie und Bürgerrechte Pressemitteilung

Michael Hensel zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Informationszugangs im Land Brandenburg

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Informationszugangs im Land Brandenburg vorgelegt. Dieses wurde am gestrigen Donnerstag, den 14. Juni 2012, im Landtag in einem Fachgespräch diskutiert und soll nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. »Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein guter Schritt in die – von den PIRATEN Brandenburg – angestrebte Richtung. Im weiteren Verlauf müssen jedoch in vielen Detailfragen noch weitere Schritte gegangen werden. Insbesondere die wichtige Rolle von Open Data findet im aktuellen Entwurf noch keinen Niederschlag«, erklärt Michael Hensel, erster Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg, und führt weiter aus:

»Wir begrüßen die Idee der brandenburgischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, das bestehende Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz zu reformieren. Die Fraktion greift damit eine Forderung auf, die die Piratenpartei Brandenburg bereits unmittelbar nach Vorstellung des Tätigkeitsberichtes der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht im März 2012 formuliert hat. Die angestrebte Vereinheitlichung verschiedener bestehender Gesetze und die Einfügung eines Abwägungserfordernisses bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sind sehr bürgerfreundliche Entwicklungen.

In vielen weiteren Fragen besteht aus unserer Sicht allerdings noch konkreter Anpassungsbedarf: beispielsweise muss die Positivliste derjenigen Daten und Informationen, die der Veröffentlichungspflicht unterliegen, breiter gefasst werden. Hierbei sollte § 3 des kürzlich verabschiedeten Transparenzgesetzes in Hamburg – an dem die Piratenpartei Hamburg maßgeblich mitgewirkt hat – als Vorbild dienen. Darüber hinaus muss Art. 21 (3) der Verfassung des Landes Brandenburg in den Gesetzentwurf eingebracht werden. Demnach haben auch Bürgerinitiativen und Verbände das Recht auf Information durch alle staatlichen und kommunalen Stellen.

Der Aspekt von Open Data – die Absicht Daten öffentlich frei verfügbar und nutzbar zu machen – kommt im aktuellen Gesetzentwurf ebenfalls viel zu kurz. Es werden vorteilhafte Entwicklungen eingeleitet, wenn Daten für jedermann frei zugänglich gemacht und diese von jedem weiterverarbeitet werden können. Auch hier erwarten wir Nachbesserungen am aktuellen Entwurf.

Leider diskreditiert der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes diese Diskussion nur als Einführung “pseudodemokratischer Rechte” und “neuer Spielzeuge”. Er bringt damit ein großes Misstrauen der Exekutive gegenüber den Bürgern zum Ausdruck. Wie aber beispielsweise auch die aktuellen Diskussionen um den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) zeigen, ist Transparenz in allen Entscheidungsverfahren notwendig: die Transparenz der öffentlichen Verwaltung stärkt die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, wirkt der Staatsverdrossenheit entgegen und erschwert Manipulationen und Korruption.«