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Kommunalwahl 2014 in Cottbus ungültig

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 in Cottbus für ungültig erklärt [1]. Grund ist der besonders ungleiche Zuschnitt der Wahlkreise, ohne sachliche Rechtfertigung.
Das Urteil ist erst jetzt, gut vier Jahre nach der Wahl und der unmittelbar danach eingereichten Klage, gesprochen worden.

“Ich begrüße es außerordentlich, dass das Gericht die Stadt Cottbus endlich dazu zwingt, Sorgfalt bei der Durchführung von Wahlen walten zu lassen”, meint Thomas Langen, Cottbuser Pirat und Kläger gegen die unzulässigerweise mit Wahlcomputern durchgeführte Kommunalwahl 2008 [2]. “Es ist allerdings ein Unding, dass das Gericht hierfür vier Jahre gebraucht hat – vorgeblich wegen Überlastung und eines Todesfalles. Das Vertrauen in die Demokratie ist allein durch die Verfahrensdauer arg auf die Probe gestellt worden. Der Klägerin gebührt mein Respekt, dass sie sich nicht auf einen Vergleich eingelassen hat.”

Die PIRATEN Brandenburg erwarten, dass das Urteil Auswirkungen auf das ganze Land haben wird. Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen muss sich wesentlich enger an den verfassungsmäßigen und gesetzlichen Vorgaben ausrichten und weniger deren willkürlicher Auslegung unterworfen sein.
Die Piraten sehen daher dieses Urteil als eine Stärkung der Demokratie an.

Thomas Bennühr, Landesvorsitzender der PIRATEN dazu: “Es ist nicht akzeptabel, dass Wahlkreise willkürlich zugeschnitten werden, um gewünsche Wahlergebnisse zu forcieren. Diese aus den USA bekannte Praxis untergräbt demokratische Grundprinzipien. Deshalb ist dieses Urteil zu begrüßen.”

Quellen:
[1]

[2]
https://thomaslangen.langensoft.de/de/content/klage-gegen-die-verfassungswidrige-kommunalwahl-cottbus-2008

  1. Cornell Binder

    Es gab keine willkürliche Einteilung von Wahlkreisen und erst Recht kein angedeutetes Gerrymandering!

    Die Stadt Cottbus hat – im Einklang mit dem Paragraphen 21 des Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) – die Wahlkreise so zugeschnitten, das sie den (teils jahrhunderte alten) Stadtteilgrenzen entsprechen und dabei unter den 25% Abweichung bleiben. Die maximale Abweichung liegt allerdings auch bei knapp über 21%.

    Diesen Punkt hat das Gericht nun als Verletzung des Gleichheitsgebotes eingestuft.

    Bereits im vorausgegangenen Vergleichsangebot wurde aufgezeigt, das nur wenige Straßenzüge verschoben werden müßten um diese Abweichung deutlich zu senken. (Die Klägerin hat das Angebot abgelehnt.)

    Auftrag der Piraten sollte es nun sein, dieses Urteil zum Anlaß zu nehmen und darauf hinzuwirken, das im BbgKWahlG die 25% auf z.b. 5% reduziert werden um dem Gleichheitsgebot besser gerecht zu werden.

    Sollte die nächste Instanz (im Falle einer zu erwartenden [weil Frist verschiebenden] Berufung) das Ganze nämlich wieder kippen, wären damit die 25% des Landesgesetzes bestätigt.

  2. Thomas Langen

    Die Stadt hätte aber wissen müssen, dass die 25% keine Einladung sind, sondern eine (nicht anzustrebende) Obergrenze, die nur bei außerordentlichen und sachlich gut zu begründenden Bedingungen greift. Grundsätzlich gilt die Brandenburger Verfassung, die in diesem Falle inhaltlich mit der niedersächsischen vergleichbar ist, und für die ein ähnlich gelagerter Fall und in letzter Instanz ausgeurteilter Fall ausschlaggebend für dieses Urteil war. Dies wird in der Urteilsbegründung nachzulesen sein.

  3. Cornell Binder

    Natürlich sind die 25% im BbgKWahlG keine Aufforderung, diesen Wert zu erreichen. Aber in der aktuellen Fassung, sind sie leider der Spielraum der weder außerordentlich noch zu begründen ist.

    Das Gesetz schließt ja noch nicht mal kategorisch aus, das es sogar größere Abweichungen geben darf, sondern schiebt dem nur eine explizite Zulassung vor. Und erst in dem Fall brauche ich überhaupt eine sachliche Begründung!

    Auch hier nochmal konkret: Ich sage nicht, das ich das für richtig halte. Das muss nun endlich mal geändert werden, und das Urteil ist der ideale Anlaß.

    Wenn wir nur darauf dringen, das bitte keine Verwaltung den Spielraum ausnutzt, haben wir nichts gewonnen, da es jederzeit wieder Rückfälle geben kann. Das Problem muss im Gesetz ausgerottet werden und nicht durch Appelle an die Kommunen.

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