Allgemein Onlineparteitag

Corona-Zwangspause der SVV: Piraten bieten Expertise in virtuellen Versammlungen an

Von der aktuellen Corona-Epidemie sind auch die Kommunalvertretungen Brandenburgs betroffen. Derzeit finden auf Grund der Ansteckungsgefahr vielerorts keine Stadtverordneten- und Gemeindevertreterversammlungen statt – obwohl die CoV2-Eindämmungsverordnung Kommunalvertretungen explizit von den Versammlungsverboten ausnimmt. Werden zum Schutz vor dem Corona-Erreger Sitzungen abgesagt, ist es der Kommunalvertretung auch nicht möglich, die notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen. Vielfach wird darauf mit Eilentscheidungen der Stadt- und Gemeindeverwaltungen regiert. 

Aus Sicht der Piraten ist dies kein dauerhaft haltbarer Zustand. Zwar sind wir uns sicher, dass die notwendigen Entscheidungen auch von den jeweiligen Verwaltungen in bestem Wissen und Gewissen und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl getroffen werden. Dennoch ist es unserer Ansicht nach notwendig, sich Gedanken über die weitere Gestaltung der politischen Entscheidungsfindung zu machen.

Wir bieten in dieser Situation unsere Erfahrungen in der Durchführung von Onlineversammlungen an. So praktiziert der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei bereits seit 2017 Parteitage, die ausschließlich online stattfinden; der nächste wird am heutigen Samstag stattfinden. Hierbei kommt die freie Sprachkonferenzsoftware „Mumble“ zum Einsatz. Der Ablauf der Versammlungen gleicht dabei der von Präsenzveranstaltungen. Es gibt ein Podium für die Versammlungsleitung, ein Sprechermikrofon und einen Zuhörerraum. Auf diese Weise kann zum einen die Versammlung geordnet ablaufen und gleichzeitig eine breite Öffentlichkeit hergestellt werden.

Technisch sind diese Möglichkeiten leicht umzusetzen. Schwieriger ist jedoch, dass diese Form der Sitzungen rechtlich derzeit nicht vorgesehen ist. So verlangt die Kommunalverfassung bei Beschlüssen der Kommunalvertretungen die höchstpersönliche Anwesenheit ihrer Mitglieder. Rechtlich wäre diese bei Onlineversammlungen nicht gewährleistet, selbst wenn der Kommunalvertreter persönlich vor dem Computer sitzt. Hier könnte nur das Land Abhilfe schaffen.

Auch die Geschäftsordnungen der jeweiligen Gemeindevertretungen, die bisher zumeist ausschließlich auf Präsenzveranstaltungen zugeschnitten sind, müssten – die notwendige Flexibilität aller Beteiligten vorausgesetzt – sinngemäß auf Onlineversammlungen angewandt werden. Hierbei handelt es sich jedoch zumeist um einfache Vorgaben, etwa dass Wortmeldungen per Handzeichen angezeigt werden müssen. Dies ließe sich jedoch mittels eines entsprechenden Signals leicht auf Onlineveranstaltungen anwenden, sodass ein normaler Sitzungsbetrieb gewährleistet werden könnte.

Wenngleich Onlineversammlungen auch künftig aus guten Gründen eine Ausnahme bleiben dürften, so fordern wir die Landesregierung sowie die im Landtag vertretenen Parteien doch dazu auf, für Krisensituationen wie die gegenwärtige die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit Kommunalvertretungen auch dann handlungsfähig bleiben können, wenn die Situation ein räumliches Zusammentreffen nicht mehr ermöglicht. Die aktuelle Ausnahmesituation sollte daher auch als Anreiz verstanden werden, bisherige Verfahrensweisen grundlegend zu überdenken.