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Verfassungsänderung in Brandenburg: Senkung des Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre beschlossen!

Der brandenburgische Landtag hat am heutigen 15. Dezember 2011 mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit Verfassungsänderungen beschlossen, mit denen unter anderem das Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt wird. Die Piratenpartei Brandenburg begrüßt diese seit langem geforderten Reformen, setzt sich aber für weitere Hürden-Senkungen im brandenburgischen Wahlrecht ein.

[singlepic id=114 w=150 float=right]“Die Einführung des Wahlalters von 16 Jahren bei Kommunal- und Landtagswahlen ist ein Schritt in die richtige Richtung”, führt Michael Hensel, 1. Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg, aus. “Das Land Brandenburg ist somit neben der Freien Hansestadt Bremen das zweite Land, in dem sich Jugendliche an Wahlen auf Landesebene beteiligen dürfen. Auf der kommunalen Ebene können Jugendliche bereits in sieben weiteren Ländern – in Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – abstimmen. Dieser Schritt war somit ohnehin überfällig.”

[singlepic id=121 w=150 float=left]Clara Jongen, 2. Vorsitzende der Piraten Brandenburg, erläutert die Gründe für die Position der Piratenpartei und weitere notwendige Schritte: “Die Lebensumstände junger Menschen werden stark durch Entscheidungen in den Kommunen und den Ländern beeinflusst. Daher ist es wichtig, dass die Belange der jungen Generationen gestärkt wurden und auch weiterhin gestärkt werden. Jugendlichen ist es wichtig, von der Politik repräsentiert zu werden und sich einbringen zu können. Wer aber auch in Zukunft eine demokratische Gesellschaft erhalten und an der Entwicklung einer noch demokratischeren mitwirken möchte, sollte sich aktiv informieren. Demokratische Wissensgrundlagen müssen in Zukunft aber auch vermehrt in den Schulen und Elternhäusern vermittelt werden.”

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich allerdings für weitere Reformen im brandenburgischen Wahlrecht ein und fordert die Fraktionen im Landtag auf, die notwendigen Änderungen zu forcieren. Derzeit besteht für Bewerberinnen und Bewerber zu Kommunalwahlen beispielsweise das Erfordernis, Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Diese können allerdings nicht wie bei Landtags- oder Bundestagswahlen in der Öffentlichkeit gesammelt werden, das Kommunalwahlgesetz sieht stattdessen vor, dass die Unterschrift nur in einer Behörde geleistet werden kann. Diese Einschränkung wird im Volksmund gemeinhin als Amtseintrag bezeichnet und betrifft auch Volksbegehren. Die PIRATEN setzen sich für die Abschaffung dieser Hürde ein, da sie kleinere Parteien und Einzelbewerber unangemessen benachteiligt und Volksbegehren erschwert.