Privatsphäre und Datenschutz

Datenpanne in Einwohnermeldeämtern

Laut aktuellen Berichten ließen sich über Jahre hinweg Einwohnermeldedaten über Bürgern einiger Kommunen von jedermann abrufen. Bei der eingesetzten Software wurde ein Standardpasswort nicht neu gesetzt.

Dieser Vorfall zeigt deutlich, dass trotz aller Versprechen sorgsam mit Daten umzugehen, es zu Fehlern kommen kann, durch die die Daten irreversibel in die Öffentlichkeit gelangen.

Irren ist menschlich, daran etwas zu ändern wird schwer sein. Eine angemessene Vorsichtsmassnahme ist jedoch Datensparsamkeit. Dies bedeutet, dass so wenige Daten wie möglich erhoben und gespeichert werden. Daten, die gar nicht erst gespeichert wurden, können nämlich auch nicht durch solch eine Panne zu Schaden für die Betroffenen führen.

15 Kommunen waren von der aktuellen Datenpanne betroffen. Beispielsweise wurde auf die Meldedaten von Bürgern in Potsdam, Henningsdorf und Neuhardenberg zugegriffen.

Angesichts solcher Vorfälle ist fraglich, ob die in den letzten Jahren zunehmend geforderte stärkere Erhebung und Speicherung von Daten (beispielsweise durch die Vorratsdatenspeicherung oder durch die elektronischen Pässe mit biometrischen Merkmalen) tatsächlich Vorteile aufweist, die das Risiko der unachtsamen Freisetzung der Daten aufwiegt.