„Die Schnüffelei durch die GEZ hört durch die Einführung einer Haushaltsabgabe nicht wie versprochen an der Wohnungstür auf. Vielmehr wird diese Aufgabe nun auf die Vermieter abgewälzt und der Bürger hinters Licht geführt – er hat keine Kontrolle mehr darüber, welche persönlichen Informationen die GEZ erhält.“ (Sven Weller, politscher Geschäftsführer der Piratenpartei Brandenburg und Kandidat bei der Oberbürgermeisterwahl in Brandenburg an der Havel)
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der brandenburgische Landtag im Mai 2011 dem am 21. Dezember 2010 vom Land Brandenburg unterzeichneten Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zugestimmt. Ab dem Jahr 2013 wird es somit, falls auch die anderen Länder der Bundesrepublik dem Staatsvertrag zustimmen sollten, eine Änderung der Rundfunkabgabe geben: Weg von der Geräteabgabe hin zur Haushaltsabgabe. Diese neue Haushaltsabgabe sollte die „Schnüffelei der GEZ an der Wohnungstür“ ablösen, tatsächlich aber wird die Schnüffelei nun an den Vermieter übertragen, wie in § 9 des Gesetzes festgeschrieben ist:
„Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer […] der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen.“
Auch wenn es sich relativ unscheinbar liest: Im Hinblick auf den Datenschutz ist dieses Vorgehen aus Sicht der Piratenpartei Brandenburg nicht hinnehmbar, da von nun an die Vermieter als Spitzel für die GEZ fungieren sollen. Diese Auskunftspflicht beinhaltet beispielsweise den Namen der Bewohner, deren Geburtsdaten und den Beginn des Mietverhältnisses. Bei Gewerberäumen muss außerdem die Anzahl der Beschäftigten gemeldet werden. Über diesen „Schnüffelparagraphen“ hinaus, kritisiert die Piratenpartei insbesondere weitere Inhalte des Gesetzes:
- In § 4 Absatz 2 wird festgeschrieben, dass blinde, sehbehinderte, gehörlose, hörgeschädigte oder behinderte Menschen lediglich eine Beitragsermäßigung erhalten, aber weiterhin Gebühren bezahlen müssen.
- In § 5 Absatz 2 wird festgelegt, dass auch für Fahrzeuge, die für einen gemeinnützigen Zweck verwendet werden, Gebühren zu entrichten sind.
- In § 8 Absatz 5 wird gefordert, dass der zugrunde liegende Lebenssachverhalt angegeben und gegebenenfalls nachgewiesen werden muss, wenn eine Abmeldung erfolgt.
- In § 11 Absatz 3 wird festgehalten, dass die Landesrundfunkanstalt gespeicherte Daten auch an andere Rundfunkanstalten übermitteln darf. § 11 Absatz 4 regelt darüber hinaus, dass die Landesrundfunkanstalt ohne Kenntnis des Betroffenen personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen – zum Beispiel Einwohnermeldeämtern – erheben und nutzen darf.
Der Vertrag soll bis zum 31. Dezember 2011 durch alle 16 Landesparlamente ratifiziert werden. Wenn nur ein Land nicht zustimmt, wäre der Vertrag hinfällig – wie es Ende 2010 mit der ebenfalls kritisierten Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) der Fall war. Die Piratenpartei Brandenburg ruft – auf Grundlage des dargestellten Schnüffelparagraphen und der sonstigen Kritikpunkte – die noch ausstehenden Landesregierungen auf, den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zu ratifizieren.
Liebe Piraten,
ist das wirklich der einzige Sachverhalt ueber den ihr Euch bezueglich Rundfunkgebuehr aufregt?
Ehrlich gesagt habe ich in dem Punkt „Rundfunkabgabe“ die groesste Hoffnung in Euch gesetzt.
Wir haben in Deutschland das teuerste Staatsfernsehen auf der Welt. Die oeffentlich rechtlichen haben zudem voellig das Wort „Grundversorgung“ fehlinterpretiert, unser Geld wird fuer weit mehr verwendet.
Wieviele TV und Radio Kanaele gibt es inzwischen von denen, wieviel Zusaetzliches im Internet und wieviel ist dabei was einfach zuviel kostet…
Und nun muss jeder dafuer zahlen, auch diejenigen die bewusst auf Fernsehen und/oder Radio verzichten. Ihre Informationen lieber ueber Zeitung oder Internet (ohne auf irgendeine Weise oeffentlich rechtliche Informationsquellen zu empfangen).
Das ist einfach nur falsch und ich verstehe nicht warum KEINER in der Politik endlich sich dagegen einsetzt.
Bekommt ihr am Ende alle Geld von den Herren Intendanten wie Herr Beck usw. ???
Beste Gruesse,
Franz G,
Die Piraten haben mit ihrer Kritik völlig recht. Die sogenannte Haushaltsabgabe ist abzulehnen aus folgenden Gründen:
1) Der „gemeinsame Haushalt“ ist nicht definiert. Ist zum Beispiel eine WG ein gemeinsamer Haushalt, oder vielleicht nur dann, wenn es eine gemeinsame Dusche oder Küche gibt? Dies wird zu vielen Diskussionen und Problemen führen. Darüber hinaus kann die Fernsehrgebür willkürlich in voller Höhe gegen ein Person des gemeinsamen Haushaltes vollstreckt werden, die dann gucken kann, wie sie sich das Geld bei anderen holt.
2) Die Verknüpfung von „gemeinsamer Haushalt“ zur Fernsehgebür ist willkürlich und nicht nachvollziehbar. Warum nicht stattdessen „gemeinsamer Hund“ oder „gemeinsames Auto“?
3) Wer mit wem in einem gemeinsamen Haushalt lebt, wird bisher nicht festgestellt. Somit ist eine Datenkrake und Schnüffelbehörde erforderlich, um für alle Bürger mit großem Aufwand festzustellen, wer mit wem zusammen lebt und warum.
4) Wenn für alle Bürger unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung Fernsehrgebür erhoben werden soll, dann ist dies eine gemeingesellschaftliche Aufgabe, die progressiv mit der Leistungsfähigkeit erfolgen muß. Dies wird durch die Haushaltsabgabe unterlaufen.
Wenn also der Staat öffentliches Fernsehen fördern will, dann gibt es nur zwei sinnvolle Möglichkeiten. Entweder zahlen nur die, die es tatsächlich nutzen, oder es zahlen alle, aber dann gemäß ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und unter Nutzung eines bereits bestehenden Einzugssystems. Dies ließe sich zum Beispiel analog zur Kirchensteuer machen. Daß man dies in keinem Parlament bisher so gemacht hat, und nicht einmal die FDP – die ja sonst für Datenschutz ist – sich in zumindest einem Bundesland dieser Datenkrage verweigert hat, zeigt, daß unsere Abgeordneten insbesondere die Interessen der Besserverdienenden vertreten, und ihnen keine Ausrede zu billig ist, um die grundgesetzliche Forderung nach leistungsbezogener finanzieller Beteiligung an gemeinschaftlichen Aufgaben und Zurückhaltung bei der Datensammelwut zu unterlaufen.