Flughafen BER Gastbeitrag

Am BER nichts Neues

CC-BY-NC-ND Die Göre

Am 10. März 2016 befasste sich der Brandenburgische Landtag in seiner 25. Sitzung mit drei Anträgen zum BER, die sich im Wesentlichen mit der Frage zur Haftung der Verantwortlichen für das BER Desaster befassten. Wie man dem gemeinsamen Antrag  der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entnehmen kann, hat auf Grundlage einer offensichtlich mangelhaften Organhaftungsprüfung die Gesellschaftervertreterin des Landes Brandenburg der Entlastung des Aufsichtsrates zugestimmt. Die Fraktionen sind der Meinung, dies könnte einen mindestens grob fahrlässigen Verstoß gegen die gesellschaftliche Treuepflicht sowie gegen Amtspflichten darstellen, wodurch dem Land Ansprüche gegen Aufsichtsratsmitglieder entgangen sein könnten. 

Was zu erwarten war, trat ein. Die Anträge wurden allesamt mehrheitlich abgelehnt. Unsere Volksvertreter haben augenscheinlich in der Mehrheit kein Interesse an einer Aufklärung zum Sachverhalt. Sie wurden zwar von den Bürgern des Landes gewählt und geben deren Steuergelder aus, dafür aber Verantwortung zu übernehmen, ist anscheinend zu viel verlangt. Einmal mehr verwundert es nicht das sich bei einem solchen Politikstil die Wähler in der Konsequenz populistischen Parteien zuwenden. Das wurde uns sehr deutlich durch das Wahlergebnis vom Sonntag bei der Landtagswahl in unserem Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt vor Augen geführt. 

Statt selbstkritisch in sich zu gehen, denkt man am noch lange nicht fertiggestellten BER unvermittelt schon an die nächste Phase. Bereits zur geplanten BER-Eröffnung im Jahr 2017 werden 30 Millionen Passagiere prognostiziert, und es wird mit jährlichen Wachstumsraten im Passagieraufkommen von sechs Prozent gerechnet. Pusht man Wachstumsprognosen, um das Feld für eine Börsennotierung des BER zu bereiten, mit Fraport als Vorbild? Auch beim Frankfurter Flughafen Fraport vermeldet man gerne mal wieder Rekordzahlen beim Passagieraufkommen.  Nur mit einem Unterschied: Beim BER träumt man davon, beim Fraport hat man die Passagierrekorde schon. Wie dem auch sei – eine dritte Startbahn muss her. Freilich in geübter Manier gegen den Willen der Anlieger. Würde man sich von dem bereits beim BER aufgezeigten katastrophalen Denkschema verabschieden und über den Tellerrand hinaus sehen, dann würde man schnell erkennen, dass eine dritte Startbahn mitnichten alternativlos ist. Im Gegenteil. Eine dritte Startbahn führt über kurz oder lang in eine Sackgasse. 

Eine Wachstumsgrenze ist durch die räumliche Begrenzung der Flächen um den BER vorgegeben, und auch der Luftraum wird durch eine dritte Startbahn nicht größer. Letzteres führt dazu, dass anfliegende Flugzeuge vermehrt Warteschleifen fliegen müssen, um in sicheren Abständen landen zu können. Dadurch kommt es zu einer vermeidbaren zusätzlichen Umweltbelastung durch Fluglärm und Abgasen. So ist es nicht ungewöhnlich, wenn z. B. eine A320 auf einem Kurzstreckenflug innerhalb Europas durch ineffiziente Start- und Landemanöver 20 Prozent mehr Treibstoff verbrennt als nötig. 

Dabei wäre es einfach dem Rechnung zu tragen, indem man sich in der Liga umsieht, in der Berlin-Brandenburg mit dem BER mitspielen möchte. Betrachtet man europäische  Hauptstädte, wie etwa London, Paris, Rom, oder Moskau, so fällt sehr schnell auf, dass diese eben nicht nur einen Flughafen besitzen. 

Erinnern wir uns. Bereits 1995 einigte man sich darauf, den Militärflugplatz Sperenberg zum neuen Hauptstadtflughafen auszubauen. Dass es letztendlich dazu kam, dass Schönefeld der neue Hauptstadtflughafen BER wurde, war eine politische Entscheidung. Am 28. Mai 1996 fassten Stolpe, Diepgen und der damalige Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) den “Konsensbeschluss” für den neuen Flughafen in Schönefeld. 

Acht Jahre später erging am Freitag den 13. August 2004 der Planfeststellungsbeschluss  zum BER. 

Es wäre an der Zeit aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und ähnlich wie in anderen Hauptstädten auch einen zweiten internationalen Flughafen zu bauen, der den BER und deren Anlieger entlasten würde. Sperenberg war und ist dabei die erste Wahl, und der Gedanke ist nicht einmal neu. Der international renommierte Architekt und Stadtplaner Gisbert Dreyer präsentierte bereits im Juni 2015 sein hierzu erarbeitetes Konzept. Er ging noch einen Schritt weiter und wollte das ICC zu einem innerstädtischen Terminal ausbauen.  Alles in allem ein vernünftiges und machbares Projekt, dass auf lange Sicht tragen würde. Wenn da nicht unsere Politiker wären, die, wie man am Abstimmungsverhalten bei der 25. Sitzung des Brandenburgischem Landtages sehen konnte, nicht gewillt sind, aus Fehlern zu lernen indem man bereit ist, diese zu erkennen. 

Es stünde unseren Politikern gut zu Gesicht, wenn sie Planungen zu einer dritten Startbahn am BER in ihren Schubladen belassen und das Konzept von Gisbert Dreyer einmal genauer ansehen würden. 

Autor: Maximilian

  1. Grundsätzlich mag die Analyse hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrszahlen richtig sein.

    Dieser Flughafen wurde an einem falschen Ort gebaut. Kein Fachmann würde das bestreiten wollen. Man hätte mal den Herrn Diepgen auf einem Anflug im Cockpit/Flight Deck mitnehmen sollen, dann wäre vermutlich sogar ihm die Groteske aufgefallen.

    Ob Sperenberg die Alternative gewesen wäre, ist keinesfalls belegt. Auch hier gab es erhebliche Probleme hinsichtlich einer Genehmigungsfähigkeit. Dass es hier immer noch einen gewissen Druck gibt, ist den Spekulanten geschuldet, die im Vorfeld der Entscheidung Grundstücke aufgekauft haben, die nunmehr annähernd wertlos sind.

    Sinnvoll wäre ein Großflughafen für die Nordregion gewesen, für Hamburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Da gab und gibt es sogar einen nahezu perfekten Ort. Das war aber politisch nicht so gewollt. Hamburg und Berlin (ja auch MV mit EDBN und ETNL) hätten einen Regionalflughäfen behalten, den Rest hätte man mit einem ICE erledigt (damals war das noch dieser Transrapid, der nur in China läuft).

    Eine dritte Startbahnbahn würde aus Betreibersicht in jedem Fall Sinn machen, weil der Autor leider völlig außer Acht gelassen hat, dass es Staffelungsverfahren gibt, die so recht gut aufgelöst werden können. Außerdem heißt eine dritte Startbahn eben nicht, dass gegen Grundsatzbeschlüsse verstoßen würde, denn man kann den Verkehr eben so verteilen, zwei Bahnen der Landung und zwei Bahnen dem Starten zugeordnet werden. Möglicherweise sogar im Wechselverfahren.

    Die Windverhältnisse in Schönefeld sind fast ganzjährig unproblematisch für moderne Flugzeuge. Und gegen den Lärm macht man einfach die Häuser zu.
    Und da die dritte Startbahn keinesfalls eine Utopie ist, hätten sich die Piraten Brandenburg ruhig ein wenig mehr beim Volksbegehren engagieren können. Haben sie aber nicht, bis auf Ausnahmen.

Kommentare sind geschlossen.