2017 Allgemein Politik Umwelt- und Energiepolitik

BAFA meint, dass Ausnahmen die EEG-Umlage stabilisieren

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Laut seiner Pressemitteilung ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) der Meinung, die besondere Ausgleichsregelung würde die EEG-Umlage stabilisieren [1].
Unter dem sperrigen Begriff „besondere Ausgleichsregelung“ verbirgt sich die Ausnahme für energieintensive Unternehmen, die nur einen Bruchteil der normalen EEG-Umlage zahlen [2]. Betroffen von der „Ausgleichsregelung“ sind 2018 voraussichtlich 114 TWh (Terawattstunden) von insgesamt ca. 520-530 TWh, die in Deutschland pro Jahr verbraucht werden [3]. Entsprechend macht diese Ausgleichsregelung auch ungefähr ein Fünftel der EEG-Umlage, oder ca. 1,3 ct/kWh aus, die Bürger und Unternehmen mit geringerem Energiebedarf zahlen.

Der Ausgleich findet hier also in nicht unerheblichem Maß zwischen den Brieftaschen der Bürger und kleineren Unternehmen und relativ wenigen Konzernen statt.
Tatsächlich war diese Regelung für energieintensive Unternehmen gedacht, um sie nicht im internationalen Wettbewerb zu benachteiligen. Seit Bundeswirtschaftsminister Brüderle (FDP) kommt diese Regelung aber auch vielen anderen großen Unternehmen zugute, entsprechend sind die Kosten dafür explodiert. Bedenklich ist auch, dass zu den privilegierten Unternehmen unter anderem die Braunkohletagebaue zählen.

In der Summe mal wieder ein perfider Mechanismus, um die Energiewende teuer zu rechnen und den Bürgern in die Tasche zu fassen. Also, ja, BAFA, die besondere Ausgleichsregelung hält die EEG-Umlage stabil, stabil auf einem viel zu hohem Niveau, das so nicht notwendig wäre und keinen gesamtwirtschaftlichen Nutzen bringt.

Quellen:
[1] BAFA Pressemitteilung
[2] Besondere Ausgleichsregelung
[3] Stromverbrauch Deutschland