2021 Allgemein Bundestagswahl 2021

Bundestagswahl 2021: Piraten auf den Stimmzettel!

Die Piratenpartei möchte gerne in Brandenburg zur Bundestagswahl antreten. Als kleine Partei müssen wir gemäß § 27 Abs. 1 BWahlG dafür zunächst sogenannte Unterstützerunterschriften von in Brandenburg zur Bundestagswahl wahlberechtigten Personen sammeln. Dies soll die Ernsthaftigkeit einer Kandidatur unter Beweis stellen und verhindern, dass sich die Stimmen bei der Bundestagswahl auf zu viele kleine Parteien verteilen. Große Parteien, die bereits in Landes- oder Bundesparlamenten vertreten sind, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Aus diesem Grund möchten wir dich um eine solche Unterstützerunterschrift bitten. Dafür musst du das entsprechende Formular ausdrucken (Vorder- und Rückseite!), gut leserlich ausfüllen und uns zukommen lassen.

Dafür kannst du das Formular an die Geschäftsstelle der Piraten Nordbrandenburg (Bötzower Platz 1, 16515 Oranienburg) senden. Gerne schicken wir dir aber auch einige Formblätter mit vorfrankiertem Rückumschlag zu. Schreib uns dafür einfach eine E-Mail. Natürlich kannst du auch Verwandte, Freunde, Nachbarn und Bekannte bitten, uns mit einer Unterschrift weiterzuhelfen.

Unterstützerformular für unsere Landesliste

Unterstützerformular für unseren Kandidaten im Wahlkreis 56 (Axel Heidkamp)

Unterstützerformular für unseren Kandidaten im Wahlkreis 57 (Stefan Günther)

Unterstützerformular für unseren Kandidaten im Wahlkreis 58 (Thomas Ney)

Unterstützerformular für unseren Kandidaten im Wahlkreis 60 (Mathias Täge)

Unterstützerformular für unseren Kandidaten im Wahlkreis 62 (Guido Körber)

Wichtig: Eine Unterstützerunterschrift bedeutet weder, dass du die Piraten wählen, noch dass du überhaupt zur Wahl gehen musst. Du ermöglichst uns damit nur zur Bundestagswahl anzutreten und sorgst somit für mehr Auswahl auf dem Wahlzettel.
Jede Person darf dabei allerdings nur einen Listenvorschlag und einen Direktkandidaten unterstützen.
Die Daten auf dem Zettel werden selbstverständlich ausschließlich zur Wahlzulassung und nicht für sonstige Zwecke verwendet!