Anlässlich der “Initiative 108e” schrieb unser Pirat Sebastian P. aus dem Stadtverband Potsdam Vertreter im brandenburgischen Landtag an und bat um Unterstützung der Petition zur Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung. Antwort bekam er von der Landtagsverwaltung und der Fraktion “Bündnis 90 / Die Grünen”. Der Schriftwechsel soll hier unkommentiert dokumentiert werden:

Schreiben von Sebastian am 23. Mai 2010

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Sehr geehrte Damen und Herren,

im Folgenden möchte ich Sie und die weiteren Abgeordneten des Brandenburger Landtags um die Unterstützung einer nicht-öffentlichen Petition bitten und Ihnen diese beschreiben.

Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, wurde auf die „Initiative §108e“ aufmerksam gemacht. [1] Initiator ist das Mitglied Sebastian Nerz. [2] Die Initiative unterstützt eine Petition, die der ehemalige MdB Jörg Tauss beim Deutschen Bundestag einreichte. [3] Diese fordert eine Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption [4] [5] und eine angemessene Neuregelung des §108e StGB “Abgeordnetenbestechung” [6].

Es gibt zwei große Lücken im gegenwärtigen Strafrecht bezüglich Abgeordnetenbestechung.

Es ist nicht strafbar
(1) einen Abgeordneten zu Gunsten Dritter zu bestechen (Familie, Freunde, etc.);
(2) einen Abgeordneten außerhalb des Parlaments und seinen Ausschüssen zu bestechen (z.B. in Fraktionssitzungen, in denen grundlegende Entscheidungen zur Parlamentsarbeit der Fraktion gefällt werden). [7]

Seit 2003 gibt es das UN-Abkommen UNCAC (United Nations Convention against Corruption), das Deutschland zwar unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert hat. [4] [5] [6]

Mit Hinblick auf die aktuellen Sponsoringskandale in der deutschen Politik, ist ein Bekenntnis zu der UN-Konvention eine Möglichkeit Vertrauen in Politik zurückzugewinnen. Klare Regelungen, die Abgeordnetenbestechung verbieten, sollten in einem demokratischen Staat gesetzlich festgeschrieben sein. Als Unterzeichner der Petition, wollen wir daher die Umsetzung des UN-Abkommens erreichen.

Ende Februar 2010 reichte daher der ehemalige MdB Jörg Tauss jene Petition beim Bundestag ein. [3]

Der Petitionstext lautet: “Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dem Eindruck einer zunehmenden Verflechtung von Geld und Politik auch durch eine unverzügliche Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption in Deutschland entgegen zu treten, in dem er seinen langjährigen mehrheitlichen Widerstand gegen eine juristisch handhabbare und wirkungsvolle Verschärfung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) aufgibt”. [3] [8]

Verblüffenderweise lehnte es der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ab, die Petition öffentlich zu behandeln [9], sodass die gewohnte Behandlung als ePetition auf dem Bundestagsserver unmöglich ist. Das Thema Abgeordnetenbestechung ist aber zu bedeutend, um es hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Die Initiative §108e setzt sich daher für eine offene Auseinandersetzung mit dem Thema ein. Wir wollen eine öffentliche Behandlung der Petition und eine Neuregelung des strafrechtlichen Rahmens zur Abgeordnetenbestechung erwirken.

Wir würden uns wünschen, dass der Brandenburger Landtag ein Zeichen setzt und diese Petition unterstützt. Dies wäre sinnvoll, um den Bürgern und Wählern zu zeigen, dass Abgeordnete nicht vorrangig die Interessen einer Lobby, sondern die der Bürger vertreten. Das Vertrauen in Politiker würde gestärkt, die Politikverdrossenheit vieler Bürger reduziert und die Wahlbeteiligung an Parlamentswahlen erhöht werden.

Dazu würden wir gerne die Unterschriften der Abgeordneten sammeln und im Anschluss die Anzahl der Mitzeichner veröffentlichen. Wir bitten Sie darum, die Petition zu unterstützen, indem Sie diese mitzeichnen, sie den anderen Abgeordneten des Brandenburger Landtags zukommen und von diesen unterzeichnen lassen und die gesammelten unterschriebenen Formulare an uns zurückzusenden. Hierzu werden wir Ihnen gerne die Formulare unter [10] und [11] an die Postanschrift des Landtags zukommen lassen. Bitte senden Sie die Formulare nicht an die Bundestagsanschrift, sondern zwecks Zählung an die Geschäftsstelle der Piratenpartei LV Brandenburg.

Piratenpartei LV Brandenburg
August-Bebel-Str. 68
14482 Potsdam

Ich bitte Sie darum, uns die Unterschriften bis zum 11. Juni zukommen zu lassen. Bitte informieren Sie auch die Abgeordneten, dass sie sich auch ein personalisiertes Formular generieren lassen können. [12]

Die Piratenpartei Deutschland pflegt eine Internetpräsenz, auf der Sie die aktuelle Anzahl der gesammelten Unterschriften sowie weitere Informationen einsehen können. [13]

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie diese Initiative und Petition im Landtag publik machen werden.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Sebastian P.,
Piratenpartei Deutschland,
Landesverband Brandenburg

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Eine Antwort von Landtagsverwaltung und Grünen-Fraktion erfolgte am 8. Juni. Während die Landtagsverwaltung mitteilte, dass sie die Mail an alle Mitglieder des Landtags weitergeleitet habe, liest sich die Antwort des Fraktionsvorsitzende der Grünen folgendermaßen:

Antwort der Landtagsfraktion “Bündnis 90 / Die Grünen”

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Sehr geehrter Herr P.,

dem inhaltlichen Anliegen, Abgeordnetenbestechung strafbar zu machen, verschließen wir uns dagegen nicht. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bereits seit mehreren Jahren mit parlamentarische Anstrengungen gegen
Abgeordnetenbestechung aktiv sind.

Nach Diskussion in unserer Fraktion möchte ich Ihnen jedoch mitteilen, dass wir Ihr Ansinnen nicht unterstützen. Wir finden es sehr befremdlich, dass Sie Ihre Aktion ausgerechnet an dem Tag starten, an dem das Gerichtsurteil zu Herrn Tauss gefällt wurde. Sie werden verstehen, dass wir Ihrem Wunsch daher nicht entsprechen werden.

Mit freundlichen Grüßen

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