Gemeinfrei gemäß http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Brandenburg_Police_Patch.svg?uselang=de Auf der US-amerikanischen Plattform “Public Intelligence” wurde ein Forschungsbericht – nebst dazugehöriger Präsentation – mit dem Titel “Recht und Praxis der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, Verkehrsdatenabfrage und Mobilfunkortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg” veröffentlicht. Die Piratenpartei Brandenburg stellte sich bereits in der Vergangenheit entschieden gegen die diesen Bericht betreffenden Gesetze; der brandenburgische Landtag verlängerte die Genehmigungen der kritisierten Maßnahmen allerdings trotzdem. Der nun vorliegende Forschungsbericht gibt aufschlussreiche Einblicke in die praktische Anwendung der automatischen Kennzeichenfahndung und bestätigt die Befürchtungen der PIRATEN Brandenburg.

Dem Bericht zufolge kommen im Land Brandenburg derzeit fünf stationäre und drei mobile Geräte zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen zum Einsatz. Das Erkennungssystem speichert dabei von jedem vorbeifahrenden Fahrzeug ein von hinten aufgenommenes Foto, das eingelesene Kfz-Kennzeichen, das Ausstellungsland des Kennzeichens, das Trefferdatum mit Uhrzeit, den Standort, eine interne Identifikationsnummer und den Treffer-Status. Das brandenburgische Gesetz erlaubt ausschließlich die Erhebung der Kennzeichen von Fahrzeugen. In der Anhörung von Sachverständigen im brandenburgischen Landtag wurde erfolglos darauf hingewiesen, dass die Erhebung der weiteren Daten ohne besondere gesetzliche Grundlagen nicht zulässig ist. Außerdem erlaubt das Gesetz zur automatischen Kennzeichenfahndung im Land Brandenburg die Anwendung der Maßnahme nur in bestimmten Fällen, insbesondere zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben. Fast durchweg, nämlich zu rund 93 Prozent, wird der Fahrzeugverkehr allerdings zur Suche nach gestohlenen Fahrzeugen gerastert. Nur rund fünf Prozent der Abgleiche dienen in der Praxis tatsächlich der Abwehr von Gefahren.

Michael Hensel, Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg, dazu: “Der Einsatz der automatischen Kennzeichenfahndung – unter anderem zur Aufklärung von Fahrzeugdiebstählen im Land Brandenburg – ist rechtswidrig. Der veröffentlichte Bericht zeigt klar, dass die angewendete Praxis nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Bundesgesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht haben aus gutem Grund keinen Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen in Fällen eines bloßen Diebstahls zugelassen und der Datenerfassung einen engen Rahmen vorgegeben. Eine gesetzeswidrige automatisierte Überwachung aller Personen in öffentlichen Räumen durch optisch-elektronische Einrichtungen ist nicht hinnehmbar. Die PIRATEN Brandenburg fordern die Verantwortlichen auf, den gesetzwidrigen Einsatz der automatischen Kennzeichenfahndung sofort zu stoppen und auch zukünftig auf den Kfz-Massenabgleich zu verzichten. Der durch die US-amerikanische Plattform veröffentlichte Forschungsbericht zeigt deutlich, dass die Erfolgsbilanz der Maßnahme katastrophal ist.”

Update am 16.01.2012: Die PIRATEN Brandenburg wurden nach der Veröffentlichung dieses Artikels darauf hingewiesen, dass der Forschungsbericht bereits vor einigen Tagen in der “Parlamentsdokumentation Brandenburg” bereitgestellt wurde. Die PIRATEN Brandenburg danken für diesen Hinweis und bitten die Fehlinformation, nach der es sich um einen “geheimen Forschungsbericht” gehandelt habe, zu entschuldigen. Die PIRATEN Brandenburg halten natürlich selbstverständlich an der Forderung nach einem sofortigen und dauerhaften Einsatz-Stopp der automatischen  Kennzeichenfahndung fest.