Demokratie und Bürgerrechte Politik Privatsphäre und Datenschutz

Antwort der Landesregierung auf die Anfrage zur Speicherung und Verknüpfung persönlicher Daten

Mitte September 2011 wandten wir uns – der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland – mit einer Anfrage an die brandenburgische Landesregierung. Darin fragten wir unter anderem, welche Datenbanken mit personenbezogenen Informationen im Land Brandenburg existieren, wofür diese genutzt und wie sie miteinander verknüpft werden. Darüber hinaus wurde hinterfragt, wie eine Überwachung von Demonstranten und der gesamten Bevölkerung, wie es in Dresden im Rahmen der Anti-Nazi-Demonstrationen am 18. und 19. Februar 2011 der Fall war, im Land Brandenburg verhindert werden soll. Auf diese Anfrage erhielten wir nun Antwort – bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg möchten wir uns dafür herzlich bedanken. Die Antwort im Wortlaut:

[…]

Mit Ihrem Schreiben bitten Sie zunächst um Mitteilung, welche Datenbanken mit personenbezogenen Informationen der Bürger im Land Brandenburg auf Anordnung der Landesregierung oder von Landesorganen betrieben werden. Zu diesen etwaigen Datenbanken erbitten Sie nähere Informationen, insbesondere zu den Rechtsgrundlagen und Nutzungen der Datenbanken sowie zur Sicherstellung des Datenschutzes.

Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die Landesregierung führt kein zentrales Register der Datenbanken bzw. der durch die einzelnen Ministerien genutzten Datenverarbeitungsprogramme. Die Landesregierung trägt auch keine datenschutzrechtliche Verantwortung für die von einzelnen Stellen eingesetzten Verfahren bzw. eingerichteten Datenbanken.

Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist jede öffentliche Stelle selbst verantwortlich. Für den Bereich der Landesregierung bedeutet dies, dass jedes Ministerium in eigener Verantwortung entscheidet, welche Verfahren zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten es im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben einsetzt. Eine Anordnung der Landesregierung ist insoweit unüblich, es sei denn, eine solche Befugnis wäre der Landesregierung durch oder aufgrund eines Gesetzes zugewiesen.

Vor dem Hintergrund der durch Artikel 21 der EG-Datenschutzrichtlinie geforderten Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die öffentlichen Stellen und damit auch die Ministerien nach § 8 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) verpflichtet, zu den eingesetzten Verfahren zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten Verfahrensverzeichnisse zu führen. Diese Verzeichnisse können gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 BbgDSG grundsätzlich von jedermann unentgeltlich eingesehen werden. Aufgrund des Umfangs der in den Verzeichnissen anzugebenden Informationen lassen sich auf diesem Wege auch die von Ihnen gestellten Fragen beantworten. Auf die Ausnahme hinsichtlich der Verfahren der Verfassungsschutzbehörde, der Gefahrenabwehr und der Steuerfahndung gemäß § 8 Abs. 4 Satz 3 BbgDSG weise ich hin.

Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Demonstration in Dresden teile ich Folgendes mit:

Der Landesregierung ist eine Bewertung der polizeilich veranlassten Maßnahmen anlässlich des Demonstrationsgeschehens am 18./19.02.2011 in Dresden nicht möglich. Allerdings wurde der Sachverhalt zum Anlass genommen, die Praxis der Verkehrsdatenerhebung in der Polizei des Landes Brandenburg einer umfangreichen Prüfung zu unterziehen. Im Ergebnis der bislang erfolgten Auswertungen liegen dem Innenministerium keine Erkenntnisse vor, dass Verkehrsdaten in anderen Ermittlungsverfahren verwendet wurden, ohne dass hierfür eine Verfügung der Staatsanwaltschaft bzw. eine Anordnung eines Gerichtes vorlag. Eine Erhebung von Verkehrsdaten anlässlich von Versammlungslagen hat in Brandenburg bisher nicht stattgefunden. Aufbauend auf den gesetzlich normierten Regelungen im brandenburgischen Polizei- sowie Landesdatenschutzgesetz wurde in der Polizei eine Vielzahl von Regelungen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten in Kraft gesetzt. Über ggf. weiter vorhandenen Regelungsbedarf soll nach Abschluss der Praxisprüfung entschieden werden.

[…]

Als Reaktion auf diese Antwort haben wir nun an das Ministerium des Innern, das Ministerium der Justiz, das Ministerium der Finanzen, das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie sowie das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz folgende Anfrage versendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie uns das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg in einem Schreiben vom 19. Oktober 2011 bestätigt und mitgeteilt hat, entscheidet jedes Ministerium im Land Brandenburg in eigener Verantwortung, welche Verfahren es zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben einsetzt. Für die Beantwortung unserer ersten Anfrage in diesem Zusammenhang bedanken wir aus bei der Landesregierung des Landes Brandenburg und dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg ausdrücklich.

Vor dem Hintergrund der durch die EG-Datenschutzrichtlinie geforderten Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind öffentliche Stellen verpflichtet, zu den eingesetzten Verfahren zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten Verfahrensverzeichnisse zu führen. Diese Verzeichnisse können gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 BbgDSG von jedermann unentgeltlich eingesehen werden.

Wir möchten Sie daher auf diesem Wege bitten, uns Einsicht in die betreffenden Verfahrensverzeichnisse Ihres Ministerium zu geben. Senden Sie uns hierzu bitte die betreffenden Verfahrensverzeichnisse in elektronischer Form (beispielsweise als PDF-Datei) an vorstand@piratenbrandenburg.de (E-Mail-Adresse des Vorstandes der Piratenpartei Brandenburg).

Wir bitten um Bestätigung des Eingangs des Schreibens. Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass wir diesen Brief auf der Webseite unseres Landesverbandes veröffentlichen werden. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Hensel
1. Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg