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“Schultrojaner” in Brandenburg – Landtag wird sich mit Anfrage der Piratenpartei beschäftigen!

[singlepic id=108 w=225 float=right]Die VG Wort, die VG Musikedition, die Zentralstelle Fotokopieren an Schulen (ZFS) sowie die Schulbuchverlage haben mit den deutschen Ländern, vertreten durch das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, im Dezember 2010 einen Vertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG für Unterrichts- und Prüfungsmaterialien geschlossen. Er gilt seit dem 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2014. Nach diesem Vertrag stellen die Verlage den Ländern eine “Plagiatssoftware” zur Verfügung, um digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifizieren zu können. Die Länder verpflichten sich darin, dass jährlich mindestens ein Prozent der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lassen. Die Piratenpartei Brandenburg kritisierte diesen Vertrauensbruch gegen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer bereits in der Vergangenheit.

Die unter der Bezeichnung “Schultrojaner” bekannt gewordene Thematik wurde in der 45. Sitzung des Landtages Brandenburg am Donnerstag, dem 10. November 2011, im Rahmen der Fragestunde diskutiert. Marie Luise von Halem (MdL, Fraktion “Bündnis 90/Die Grünen”) und Torsten Krause (MdL, Fraktion “Die Linke”) fragten in diesem Zusammenhang, welche Gründe die Landesregierung dazu bewogen haben, dieser gemeinsamen Regelung der Länder zuzustimmen und, ob eine solche Software an brandenburgischen Schulen eingesetzt wird. Dr. Martina Münch, Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, führte dazu aus, dass die Plagiatssoftware zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch gar nicht existiere, es sich bei der einzusetzenden Software aber nicht um einen Trojaner handeln werde und mit dieser keine Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung durchgeführt werden wird. Darüber hinaus würden Erkenntnisse, die aus dem Einsatz dieser Software resultieren, nicht direkt den Schulbuchverlagen übermittelt – vielmehr werden sie als Verhandlungsgrundlage zwischen den Ländern und Verlagen dienen. Dr. Martina Münch stellte klar, dass die Plagiatssoftware nur auf Computern in den Schulen eingesetzt werden soll und private Computer der Lehrerinnen und Lehrer nicht betroffen sein werden. Eine Aufzeichnung der Aussprache ist auf den Seiten des RBB abrufbar (Min. 12:25 – 23:10).

Michael Hensel, 1. Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg, fordert: “Die heutige Aussprache zum Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG im Landtag Brandenburg hat gezeigt, dass es noch zahlreiche offene Fragen gibt. Wir erwarten vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport weiterhin Antworten auf die von uns aufgeworfenen Fragen, die gestern auch von den beiden CDU-Abgeordneten Gordon Hoffmann und Danny Eichelbaum im identischen Wortlaut als Kleine Anfrage in den brandenburgischen Landtag eingebracht wurden. Neben der weiteren Thematisierung im Landtag fordern wir, dass sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport intensiv mit dem Thema befasst. Für den gesamten Prozess verlangen wir die unverzügliche Beteiligung der Landesdatenschutzbeauftragten und der Personalvertretungen sowie eine transparente Darstellung der Vorgänge.”