Medien und Internet Politik Pressemitteilung

Gegen den Eingriff in die Netzneutralität

Zum 2. Mai 2013 hat die Deutsche Telekom angekündigt, Neuverträge für Breitband-Internetzugänge nur noch mit einem begrenzten inklusiven Datenvolumen zu verkaufen.  Wer sein Datenvolumen ausgeschöpft hat, wird daraufhin in seiner Breitband-Geschwindigkeit gedrosselt und kann dann lediglich mit 48 Kilobyte je Sekunde im Internet surfen – eine Geschwindigkeit, die zuletzt in den 90er Jahren Standard war. Das eigentliche Problem liegt aber in der Priorisierung und Bevorzugung eigener Dienste der Telekom gegenüber anderern Angeboten im Internet.

Veit Göritz, Spitzenkandidat zur Bundestagswahl und politischer Geschäftsführer der PIRATEN Brandenburg, stellt dazu fest: «Laut der Pressemitteilung der Deutschen Telekom greift die Volumenbegrenzung nicht auf deren eigenen Produkte über. Daten, die durch das hauseigene Entertain-Paket oder Telefonie über das Internet anfallen, werden nicht zur Berechnung herangezogen. Hier findet eine Ausklammerung von Produkten gegenüber Wettbewerbern und demnach ein Eingriff in die Netzneutralität statt.»

Die Bevorzugung der eigenen Dienste verletzt die Position als neutraler Infrastrukturanbieter. Die PIRATEN im Land Brandenburg stehen dazu, dass der Zugang zu freier Information und zur freien Kommunikation genauso ein Grundrecht ist, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Menschen, die diesen Zugang nicht haben oder nicht den immer größer werdenden Datenvolumen entsprechend nutzen können, sehen sich einer zunehmenden digitalen Barriere ausgesetzt. Es wird ihnen die Möglichkeit eingeschränkt, sich aus allgemein verfügbaren Quellen zu informieren. Insbesondere in Gebieten mit ländlicher Struktur, wie im Land Brandenburg, ist ein Ausgleich der Informations- und Kommunikationsdefizite nur durch den Internetzugang möglich.

Göritz ergänzt abschließend: «Dieses Vorhaben selbst sowie der bereits 2011 angedachte Eingriff in die Netzneutralität seitens der Deutschen Telekom sind entschieden abzulehnen.»

  1. Ähnliches Verhalten ist leider jetzt schon die gängige Praxis vieler “renommierter” Dienstanbieter, die zielgerichtet zum Neukundenfang utopische High-Speed-Verträge für ADSL, bzw. VDSL in ihren(?) völlig überlasteten Netzen en masse anbieten und nach Vertragsschluss die neu gewonnenen, resp. abgeworbenen Kunden langsam, aber kontinuierlich im Speed herunterstufen, um die eigene Netz(in)stabilität danach wieder einigermaßen in den Griff zu kriegen.

    Nutznießer der Neuverträge sind freilich die Provider, die Verlierer sind immer die Kunden an den jeweilig überlasteten Knotenpunkten.
    Erklärt wird die Serverseitige(ggf. sogar stillschweigende) Minimierung der Datenrate auf Nachfrage dann immer mit erheblichen Dämpfungsproblemen- also genau den Problemen, die den zuvor getätigten Vertrag wegen vorprogrammierter Nichterfüllbarkeit eigentlich Null und Nichtig machen sollten.

    Hier hilft aber ein ganz einfacher und aus meiner Sicht völlig schäbiger Rechts-Trick im Vertrag:
    Es wird dem Kunden vor Vertragsschluss immer ein Up/ Downloadstream bis zu xxxx Mbit/Sek zugesichert.

    Genau an dem Punkt sollte das Vertragsrecht aber explizit vorschreiben bis wohin denn der Speed maximal gedrosselt werden darf. Darauf lässt sich aber kein Internetdienstanbieter ein.
    Weil: Internet-Verbraucher haben keine Lobby.

    LG. Nerd

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