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Aufstellungsversammlung der Piratenpartei Brandenburg zur Landtagswahl 2014 am 22. und 23. Februar 2013 in Werder

Liebe Leser,
liebe Mitglieder der Piratenpartei,

der Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, lädt euch herzlich zur Aufstellungsversammlung für die Wahl der Landesliste für die Landtagswahl 2014 in Brandenburg ein.
Die Aufstellungsversammlung findet am 22.02.2014 (Samstag) und 23.02.2014 (Sonntag) statt. Veranstaltungsort ist die Bürgerstuben Werder (Uferstraße 10, 14542 Werder (Havel)).

Der Zeitplan gestaltet sich wie folgt:

22.02.2014, 09:30 Uhr – Beginn der Akkreditierung
22.02.2014, 10:30 Uhr – Beginn der Versammlung zur Aufstellung der Landesliste

Vorläufige Tagesordnung:
TOP 1 – Begrüßung, Formalia, Wahl der Versammlungsämter
TOP 2 – Beschluss zur Tagesordnung
TOP 3 – Ggfls. Beschluss einer Geschäftsordnung
TOP 4 – Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
TOP 5 – Vorstellung der Bewerber und ihrer Programme
TOP 6 – Wahl der Landesliste
TOP 7 – Wahl einer Vertrauensperson und ggf. eines Stellvertreters
TOP 8 – Sonstiges
TOP 9 – Schluss der Versammlung zur Aufstellung der Landesliste (ca. 19.30 Uhr) bzw. oder Vertagung auf Sonntag.
Ggfls. Fortsetzung der AV am 23.02.2014

Allgemeine Hinweise:
Es ist geplant, die Aufstellung der Landesliste am Samstag zu beenden. Sollte größerer Zeitbedarf auftreten, wird die Versammlung am Sonntag fortgesetzt.
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Piratenpartei, das zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung im Bundesland Brandenburg für die Landtagswahl wahlberechtigt und für dieVersammlung akkreditiert worden ist.

Für einen entsprechenden Nachweis der Wahlberechtigung ist das Mitglied selbst verantwortlich. Hierzu ist ein gültiger Personalausweis mit dem Eintrag der Meldeanschrift ggfls. zuzüglich eine Meldebescheinigung mitzubringen. Wer nur einen Reisepass vorlegen kann, soll eine Meldebescheinigung vorlegen, oder muss eine eidesstattliche Versicherung über seine Wahlberechtigung abgeben.
Für die Folgen einer ungültigen Aufstellungsversammlung wegen unrichtiger Angaben zur Wahlberechtigung haftet der Teilnehmer.

Aufgestellt werden kann jede*r Bürger*in , der/die am Tag der Landtagswahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Kandidaten werden nachdrücklich darum gebeten, eine Wählbarkeitsbescheinigung mitzubringen
Die Bescheinigung ist von der Gemeindebehörde kostenfrei zu erteilen.
Die Wahlberechtigten wie auch die Kandidaten sind angehalten, sich selbst durch die Parteimedien aktuell über den Sachstand zu informieren.
Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen und stehen gerne für Nachfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

der Landesvorstand der Piratenpartei Brandenburg.