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PIRATEN Brandenburg für umfassendes Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene

cc by Hilarmont

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat sich am 15. März 2017 mit einem Antrag zur Einführung des Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-Ausländer befasst. Einreicher waren die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN. [1a], [1b.]

Da dies ein Antrag auf Änderung der Landesverfassung war, hätte es zur Annahme einer Zweidrittelmehrheit bedurft. Am Ende stimmten 134 Abgeordnete von SPD, Grünen und Piraten für die Ausweitung des Wahlrechts, 83 Parlamentarier von CDU und FDP stimmten dagegen. Damit war die Zweidrittel-Hürde knapp um 11 Stimmen verfehlt. [2]

Nach Art. 22 (1) der Verfassung des Landes Brandenburg hat jeder Bürger im Land Brandenburg nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres das Wahlrecht zum Landtag und den kommunalen Vertretungskörperschaften. Anderen Einwohnern Brandenburgs sind diese Rechte zu gewähren, sobald und soweit das Grundgesetz dies zulässt.

Bürger sind nach Art. 3 (1) der Landesverfassung hierbei alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes mit ständigem Wohnsitz im Land Brandenburg. Einwohner sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz im Land Brandenburg, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Auch die PIRATEN Brandenburg sprechen sich für eine Ausweitung des bereits für EU-Bürger geltenden Kommunalwahlrechtes auf kommunaler Ebene aus. Das Wahlrecht ist allen Menschen, deren Lebensmittelpunkt in Brandenburg liegt, zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres Umfelds mitzuwirken. Dies betrifft sowohl die Kommunalwahlen als auch das Recht, an Bürgerentscheiden teilzunehmen. [3], [4]

Hierzu Raimond Heydt, Kreisvorsitzender der PIRATEN im Havelland:
“Artikel 22 (1) unserer Landesverfassung fordert ein allgemeines Ausländerwahlrecht ‘sobald und soweit das Grundgesetz dies zulässt’. Wir unterstellen den Regierungsfraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen bei ihrem Antrag zur Änderung der Landesverfassung keinen vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzes. Ein allgemeines Wahlrecht kann deshalb auch für in Brandenburg lebende Ausländer aus Nicht-EU-Staaten im Rahmen der Verfassungshoheit eines Bundeslandes als vom Grundgesetz geschützt angesehen werden. Wir PIRATEN Havelland haben das fehlende allgemeine Ausländerwahlrecht bereits bei der Kommunalwahl 2014 moniert. Unsere Klage liegt dem Landesverfassungsgericht seit Sommer 2016 zur Entscheidung (Aktenzeichen VfGBbg 38/16) vor. Es wird höchste Zeit, dass alle hier lebenden Menschen das Recht haben die Politik mitzugestalten.”

Quellen
[1a] https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-13314.pdf
[1b] https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14275.pdf
[2] http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/landtag-nrw-cdu-und-fdp-blockieren-wahlrecht-fuer-nicht-eu-auslaender-aid-1.6692372
[3] Wahlprogramm der Piraten Brandenburg, dort Top 5.2: https://wiki.piratenbrandenburg.de/Wahlprogramm#Gleiches_Kommunalwahlrecht_f.C3.BCr_alle_B.C3.BCrger
[4] Positionspapier Nr.4 der Piraten Brandenburg: https://wiki.piratenbrandenburg.de/Positionspapier/04

Pressemitteilung der Piratenpartei Brandenburg
Zur sofortigen Veröffentlichung
Potsdam, 17. März 2017

  1. “Das Wahlrecht ist allen Menschen, deren Lebensmittelpunkt in Brandenburg liegt, zu gewähren(…)”

    Also ich persöhnlich habe nicht das Emfinden, das Nicht-EU-Ausländer objektief ihren Lebensmittelpunkt in Brandenburg haben. Nicht selten schotten sich diese Menschen untereinander in sog. Clans völlig vom geselschaftlichen Leben ab und die eigenen Ansätse, etwas an den vorhandenen Sprachbarrieren zu ändern, sind erfahrungsgemäs mehr als dürftig zu betiteln.

  2. Raimond Heydt

    Hallo Cece, so undifferenzierte und pauschale Aussagen, wie “ich persöhnlich habe nicht das Empfinden, das Nicht-EU-Ausländer objektief ihren Lebensmittelpunkt in Brandenburg haben”, bin ich von dir nicht gewohnt. ^^ Oder war das ein Troll der deinen Namen gekapert hat, auch so wegen der vielen Rechtschreibfehler . . . ?

    Nicht-EU-Ausländer als irgendwie homogene Gruppe darzustellen ist absurd !! Das Einzige was diese Gruppe verbindet ist das fehlende Wahlrecht.

  3. Alle fünf oder 9 Jahre durch die Abgabe eines Stimmzettels „aktiv an der Gestaltung ihres Umfelds“ mitwirken zu können dürfte eine der irreführenden Gedankenblasen zu sein, die allerorten die Bürgerverarschung vorantreiben. Wahlen sind nur für die Gewählten gut. Deshalb ist auch das hohle Gerede im Parlament unwert kommentiert zu werden. Der Mensch trifft sich mit anderen Menschen und tritt gemeinsam für seine Bedürfnisse ein, das nennt man Bürgerinitiative. Jeder kann dort mitmachen, es wird nicht gefragt nach Herkunftsland.
    Deshalb könnte es für eine kleine Splitterpartei wie die Piratenpartei nur gut sein sich über die Bürgerinitiativen in Brandenburg zumindest zu unterrichten. Nicht auf das Parlament schauen, den Bürger in den Mittelpunkt allen Handelns stellen.

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