[singlepic id=72 w=200 h=300 float=right]Stellen sie sich ein Register vor, das Religionszugehörigkeit, Beruf, Geschlecht und sexuelle Orientierung erfasst. In Deutschland. Woran Sie auch dabei denken, hier geht es um 2011. Heute beginnt mit dem Zensus 2011 eine neue Volkszählung, die sensible Daten aus Befragungen mit bereits vorhandenen Daten bei Ämtern verknüpft, die vier Jahre lang zentral und nicht anonymisiert gespeichert werden.

Hierbei haben die Bürger in der Regel kein Mitsprache- oder Widerspruchsrecht gegen die Erfassung ihrer Daten und laufen Gefahr, bei Vermeidung der Herausgabe der Informationen zu ihrer Person, mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 5000 Euro belegt zu werden. Es wird damit anfangen, dass Ihre Daten gesammelt werden. Ohne dass sie davon etwas mitbekommen. Die bereits in Meldeämtern und bei der Bundesagentur für Arbeit vorliegenden Informationen werden zusammengetragen, miteinander verknüpft und ausgewertet. Um darüber hinaus neue Informationen zu erhalten, werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümer im Mai 2011 einen Fragebogen in ihrem Briefkasten finden, in dem bisher nicht bekannte Daten ermittelt oder die vorliegenden überprüft werden.

“Auch wenn bei dieser Volkszählung nur 10 Prozent der Bevölkerung befragt werden, so sehen wir hier grundsätzlich eine klare Beschneidung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Erst recht, weil die Erfassung von Merkmalen wie dem Migrationshintergrund, einem möglichen gleichgeschlechtlichen Partner und der Religionszugehörigkeit unzureichend begründet sind, selbst wenn letztere ausnahmsweise freiwillig ist.”, so Rico Bogacz, Vorsitzender des Kreisverbandes Cottbus.

In der deutschen Variante des Zensus werden sogar mehr Daten gefordert, als in der EU-Verordnung vorgeschrieben. So sind weitere Fragen erst mit dem deutschen Zensusgesetz hinzugekommen. Es werden auch Daten erfasst, die aus Einrichtungen wie Krankenhäusern, psychiatrischen Kliniken und Justizvollzugsanstalten stammen. Zufällig ausgewählt, müssen hier alle sensiblen Daten der dort Ansässigen erfasst werden. Grade diese Daten werden aber nicht in einer zentralen Datenbank benötigt. Vielmehr ist deren Anhäufung an einem Ort in Anbetracht der deutschen Geschichte sogar bedenklich, wenn man an die Möglichkeiten denkt, die sie einer zukünftigen Regierung ermöglichen könnte. Daher lehnt die Piratenpartei die Durchführung des Zensus 2011 ab.

“Wir bemängeln hier nicht nur die fehlende Sorgfalt des Gesetzgebers im Bezug auf die Bürgerrechte, sondern auch die unzureichenden Informationen und die dürftige zeitnahe Aufklärung der Bürger. Besonders die Einführung einer eindeutigen, übergreifenden Personenkennziffer ist hier abzulehnen, zumal das Bundesverfassungsgericht diese in einem Grundsatzurteil im Jahr 1983 bereits ausdrücklich verboten und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen hat.” kritisiert Bogacz weiter.

Zudem erschreckend ist der fehlende Sicherheitsstandard, der bei der angebotenen Online-Übertragung greift, da hier der Fragebogen zunächst über eine unverschlüsselte http-Seite abgerufen wird. Der Datenschützer und Online-Sicherheitsexperte der Piratenpartei, Jan Schejbal, der diese Sicherheitslücke aufdeckte, weißt auch darauf hin, dass diese leicht zu beheben wäre, wenn hier eine verschlüsselte https-Seite in Gebrauch wäre, die die Gefahr eines Ausspähangriffs radikal minimierte.

Sollte bei ihnen ein Erhebungsbeauftragter sich anmelden: sie sind nicht verpflichtet ihn in ihre Wohnung zu lassen und müssen diesem maximal Geschlecht, Geburtsdatum, Anzahl der Personen im Haushalt, den vollen Namen und die Anschrift und Lage der Wohnung im Gebäude nennen. Den Fragebogen müssen sie dennoch ausfüllen. Dies können sie aber ohne Beisein des Erhebungsbeauftragten erledigen. Was sie sonst noch tun können, erfahren sie beim AK Zensus.

  1. Leider stimmt das mit dem Bußgeld von 300 Euro nicht wirklich. Im schlimmsten Fall kann nach § 15 BStatG und § 23 BStatG ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro verhängt werden.

  2. Michael Hensel

    Danke @Heiko – eine kleine Panne in der Redaktion – ist bereits behoben 🙂

  3. Habe mir eben mal die Fragen Online angeschaut, habe da aber jetzt nichts über die sexuelle Orientierung gefunden, oder ich bin Blind.

  4. @Marc Laut Haushaltefragebogen ist dies Frage Nummer 9+10.
    Es ist laut ZensG §7 (4) ein Erhebungsmerkmal – kein Hilfsmerkmal.
    Durch den Wohnungsfragebogen wird auf Bitte nachgefragt, wer (bis zu 2 Personen) in der Wohnung lebt.
    Defacto wird die sexuelle Orientierung abgefragt – man muss nur die Datensätze verbinden. Entweder ergibt es sich umgehend, oder naheliegend durch Hinzunahme weiterer Erhebungsdaten. Ist der befragte Bürger männlich und hat eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft, oder weiblich und ebenso gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Gibt es keine explizite Angabe, erfährt man zumindest aus dem GWZ, ob höchstwahrscheinlich 2 gleichgeschlechtliche Personen (vorrangig Erwachsene) in der Wohnung leben.

  5. achso, ich hatte jetzt nach gedacht die würden direkt danach fragen.

  6. Michael Hensel

    @Marc direkt wird nicht gefragt, das ist richtig, aber eben indirekt ergibt sich dieses. Ebenso wenig mach der Zensus Sinn im Hinblick auf die Zugehörigkeit der Religionsgesellschaft und (freiwillig) die Glaubensrichtung. Atheisten (Nichtgläubige und andere Glaubensrichtung, die keine aufgeschlüsselter Religionsgesellschaft angehören) werden nicht erfasst, weswegen lediglich Auskunft über die bereits bekannten Religionen abgefragt werden. Hierbei gibt es aber bereits Informationen auf der Steuererklärung bzw. bei den zuständigen Finanzämtern, weswegen die Frage gestellt werden muss, wieso überhaupt dies explizit noch einmal abgefragt wird.
    SpOn schreibt hierzu interessanterweise “Deutschland wird zum Staat der Gläubigen erhoben” (http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,761665,00.html)

  7. Zitat von FireFox- “Gibt es keine explizite Angabe, erfährt man zumindest aus dem GWZ, ob höchstwahrscheinlich 2 gleichgeschlechtliche Personen (vorrangig Erwachsene) in der Wohnung leben.” – ganz schön weit hergeholt, findest du nicht? Der GWZ-Bogen ist für Gebäudeeigentümer gedacht – diese müssen aber nicht gleichbedeutend einen Haushaltebogen erhalten haben, da dieser nur auf Stichprobenbasis verschickt wird. Sieht man doch mittlerweile jeden Tag in den Nachrichten. Insofern stimmt deine Äußerung nicht. Wenn 2 gleichgeschlechtliche Personen in einer Wohnung leben, ist das für dich gleich ein Indiz für eine Beziehung? Naja..

  8. Michael Hensel

    @Peter: Es hat keiner behauptet, dass die Gebäudeeigentümer auch diejenigen sind, die einen Haushaltefragebogen erhalten. Dies ist mMn nur dann der Fall, wenn sie ebenso im Gebäude neben anderen Mietern leben und zufällig ausgewählt wurden.
    Seien wir mal realistisch und lassen Studentenwohnheime und ähnliches außen vor: wie wahrscheinlich ist es, dass Menschen über 30/35 eine WG bilden der WG wegen? Einige Bekannte (Frauen, wie auch Männer) im weiteren Umfeld meiner Person leben gleichgeschlechtlich zusammen. Die Quote hierfür – statistisch – liegt bei über 70%. Da ebenso bei der GWZ gefragt wird, wie viele im Haushalt leben, können dahingehend “höchstwahrscheinlich” statistisch Rückschlüsse gebildet werden.
    Wichtig ist, dass man die Fragen niemals einzeln, sondern im Zusammenhang sehen muss – sowohl den GWZ, als auch die anderen Bögen – zumal für die Studentenwohnheime ein separater Bogen zum Einsatz kommt. Und ja, es kann ein Indiz sein – Indizien werden bereits bei weitaus weniger Dingen aufgebaut seitens unserer Regierung. Abstrakte Gefahren ohne Nachweise und Erkenntnisse.

    Und letztendlich: Datenberge erwecken immer Begehrlichkeiten. Das hat es gegeben und wird es wieder geben. Auch das Gesetz zur LKW-Maut wurde im Nachgang geändert, um damit auch weitaus mehr an Informationen zu erlangen, als wofür sie eigentlich zweckgebunden erhoben wurden. Bei der VDS war der Ruf nicht anders, bis sie zum Glück erst einmal gekippt wurde (erst schwerste Straftaten, dann auch für Straftaten im Internet gefordert usw).

    Und wozu derartige Datenberge angeblich für “Wo sollen Wohnungen entstehen”, “Wo Kita und Studienplätze” benötigt werden, wenn wir alle im Land bereits eine Personenkennziffer ala Steuer-ID haben, wo die Kommunen wissen, wieviele Anmeldungen für Kita+Schulplätze und Geburtenraten zu verzeichnen sind, dass sollte ebenso mal offen gelegt werden – von der fehlenden Aufklärung der Bürger gemäß BVerfG Urteil 1983 ganz zu schweigen 😉

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