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Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Journalisten – Auf einem Auge blind!

be-him CC BY NC ND
Ob Netzsperren, Vorratsdatenspeicherung oder Netzneutralität – das Blog Netzpolitik.org ist ständiger publizistischer Beobachter der Politik in Fragen rund um Internet und Gesellschaft.

Das Team um die nun von einer Anklage bedrohten Redakteure André Meister und Markus Beckedahl hat sich in der letzten Zeit besonders mit seinen Veröffentlichungen über den NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag Verdienste erworben. Dabei haben sie auch Originaldokumente veröffentlicht, um dem Leser eine möglichst objektive Meinungsbildung zu ermöglichen.

Heute nun veröffentlichte Netzpolitik.org die förmliche Mitteilung, dass Generalbundesanwalt Harald Range, der höchste Strafermittler der Bundesrepublik, Ermittlungen gegen die beiden Redakteure André Meister und Markus Beckedahl führt. Der Vorwurf: Landesverrat.

Konkret geht es um zwei Artikel, die im Februar bzw. im April veröffentlicht wurden. Netzpolitik.org hatte dabei – nach bester Praxis des investigativen Journalismus – Material aus den Händen sogenannter „Whistleblower“ veröffentlicht. Der Inhalt war offenbar so brisant, dass der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, Strafanzeige erstattete. Dieser Anzeige geht der Generalbundesanwalt nun nach und ermittelt.

Für Kristos Thingilouthis, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, geht das eindeutig zu weit: „Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Journalisten hat dieses Land seit der Spiegel-Affäre 1962 nicht mehr gesehen. Seitdem ist eigentlich klar: In einer Demokratie hat der Staat die Presse in Frieden zu lassen! Missstände aufzudecken und bekannt zu machen ist die wichtigste Aufgabe des Journalismus. Dem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Netzpolitik.org vorbildlich nachgekommen. Eine Strafe haben sie dafür nicht verdient!“

Gemäß § 94 Strafgesetzbuch (StGB) droht den Redakteuren, sollte es tatsächlich zu einer Anklage kommen, mindestens ein Jahr Gefängnis. Eigentlich ist es für Spione vorgesehen. Eine Anwendbarkeit auf die Journalisten von Netzpolitik.org wird sich kaum begründen lassen: Ermittelt wird wegen der Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen (§ 94 Abs. 1 Nr. 2 StGB). Das ist aber nur dann strafbar, wenn es geschieht „um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen.“

Kristos Thingilouthis kommentiert:

„Dieser Vorwurf ist einfach lächerlich und ein Rückfall in die sechziger Jahre. Die haben wir hinter uns. Eine weitere SPIEGEL-Affäre passt nicht in unsere Zeit. Auf die Idee, anzunehmen, Netzpolitik.org wollte der Bundesrepublik schaden, muss man erstmal kommen! Das ist nichts weiter als ein Einschüchterungsversuch.“

„Erschreckend“, findet er,

„dass der Generalbundesanwalt offenbar nichts Besseres zu tun hat, als sich von der Regierung und ihren Geheimdiensten derart instrumentalisieren zu lassen. Beinahe täglich werden Flüchtlingsheime angezündet; diese Taten haben einen klaren politischen Hintergrund. Die tätlichen Angriffe auf Einrichtungen von Parteien und Vereinen aus denselben Motiven häufen sich. Nicht zuletzt wird die gesamte Bevölkerung allumfassend von Geheimdiensten überwacht. Hier überall müsste Herr Range ermitteln – aber gerade hier macht er seine Arbeit nicht. Dabei bedrohen diese Vorfälle unsere Gesellschaft. Ein Verfassungsschutzpräsident, der die Verfassung schützen will, indem er die Presse einschüchtert, ist selbst eine Gefahr.“

Sein Fazit:

„Dieses Ermittlungsverfahren muss umgehend eingestellt werden! Wenn netzpolitik.org es wünscht, wird unsere Rechtsabteilung unterstützend tätig werden“

Generell fordern die Piraten eine gesetzliche Klarstellung, dass Whistleblower, die nachweislich im öffentlichen Interesse eine Veröffentlichung zugänglich machen, künftig nicht mehr Gefahr laufen sich strafbar zu machen. Edward Snowden ist hier nur eines der krassesten Beispiele.


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