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Bundesverfassungsgericht erklärt rückwirkende Anschlussbeiträge für verfassungswidrig

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Am heutigen Tag veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht [1] ein Urteil, mit welchem die ständige Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg in Sachen „Altanschließer“ aufgehoben wird. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die rückwirkende Heranziehung von Anschließern nach § 8 Abs. 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) für verfassungswidrig, weil sie gegen Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt. Das Urteil bezieht sich unmittelbar nur auf die Verfassungsbeschwerden zweier Kläger aus Cottbus, dürfte aber mittelbar auch alle noch anhängigen Verfahren -auch aus dem Havelland- entscheidend beeinflussen.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Piratenpartei Havelland, Raimond Heydt: „Die Politik der Landesregierung in Sachen Altanschließer steht vor einem Trümmerhaufen. Von tausenden Bürgerinnen und Bürgern wurden zu Unrecht Anschlussbeiträge in Millionenhöhe gefordert.“

Glück hat, wessen Verfahren noch anhängig ist, denn er darf jetzt fest damit rechnen keine rückwirkenden Anschlussbeiträge mehr zahlen zu müssen. Pech haben alle diejenigen, welche der Politik und den Verbänden vertraut und brav bezahlt haben, denn ihre Bescheide sind rechtskräftig. Zivilrechtlich ist nun ein Herausgabeanspruch nach §812 BGB [2] zu prüfen, denn „wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt […]“.

Dazu erklärt Heydt weiter: „Ungeachtet der formalen Gültigkeit der allermeisten Bescheide, bleibt die Tatsache bestehen, dass die öffentliche Hand zu unrecht Beiträge von ihren Bürgern gefordert hat. Die Piratenpartei Havelland fordert eine Entschuldigung der verantwortlichen Politiker im Land und vor allem die Rückerstattung aller verfassungswidrig vereinnahmten Beiträge durch die Wasser- und Abwasserverbände.“

Der Gastbeitrag ist von Raimond Heydt, 1. Vorsitzender des Kreisverband Havelland, verfasst.


[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-094.html

[2] http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html