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Piraten Brandenburg fordern vom Innenministerium weitere Aufklärung

Die Parlamentarische Kontrollkommission tagte heute erstmals öffentlich im Landtag. Gegenstand war der mit Spannung erwartete Bericht des Brandenburger Ministeriums des Inneren und für Kommunales zur Frage, ob das Brandenburger Innenministerium 1998 Ermittlungen gegen das NSU-Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe abgelehnt hat. Hierzu nahmen der Referatsleiter für Öffentlichkeitsarbeit Verfassungsschutz durch Aufklärung, Heiko Homburg und der Stellvertretende Abteilungsleiter der Abteilung 5 (Verfassungsschutz), Herr Rhode Stellung. Sie legten -zusammengefasst- dar, dass die Zeit Anfang der 90er Jahre durch eine Vielzahl rechtsextremistischer Straftaten geprägt war. Seinerzeit sei man froh gewesen mit Hilfe der Quelle “Piatto” eine Vielzahl an strafrechtlichen Verurteilungen und sonstigen exekutiven Maßnahmen herbeiführen zu können. Anderen Verfassungsschutzämtern wie aber auch bereits erfolgten Untersuchungsausschüssen sei umfangreich zugearbeitet worden. Eine grundsätzliche Freigabe der Quellenmeldung als solches für die Polizei sei nicht erfolgt. Nach heutigen Maßstäben sei die Nutzung einer derartigen Quelle wie “Piatto” aber nicht mehr möglich, da es sich um einen verurteilten Straftäter handele. Im Übrigen sei es schwierig die Vorgänge in der Vergangenheit noch im Einzelnen nachzuvollziehen, da viele damalige Mitarbeiter des Verfassungsschutzes nicht mehr befragt werden können.
 
Dazu Andreas Schramm vom Landesvorstand der Piraten Brandenburg: “Ich begrüße, dass die Parlamentarische Kontrollkommission in Brandenburg erstmals öffentlich getagt hat. Hierdurch ist zumindest die Möglichkeit für ein Stück weit mehr Transparenz eröffnet. Bei den Ausführungen der Mitarbeiter des Ministeriums des Inneren und für Kommunales blieb am heutigen Tage doch noch sehr vieles im Dunkeln. Die eigentliche Frage, ob das Brandenburger Innenministerium 1998 Ermittlungen gegen das NSU-Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe abgelehnt hat, blieb unbeantwortet. Dies wird sich leider allenfalls im Rahmen eines Untersuchungsausschusses im Landtag aufklären lassen.”