2019 Allgemein Politik Pressemitteilung Privatsphäre und Datenschutz

Landesdatenschutzbeauftragte: KESY ist unverhältnismäßig!

Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat eine Stellungnahme zur KFZ-Kennzeichenerfassung KESY an das Landesverfassungsgericht abgegeben.

Gegen die automatische Erfassung aller Fahrzeuge, die an den KESY-Standorten vorbei fahren, hatte der Pirat Marko Tittel Verfassungsbeschwerde eingelegt.

In ihrer Stellungnahme kommt Dagmar Hartge zu dem Schluss, dass KESY einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellt.

Hartge stuft in ihrer Stellungnahme die gängige Praxis der Kennzeichenerfassung und dauerhaften Speicherung als äußerst kritisch ein und sieht keine rechtliche Grundlage dafür. Sie äußert erhebliche Zweifel bzgl. der Verhältnismäßigkeit der aktuell gängigen Praxis mit allen KEYS-Anlagen unbegrenzt Fahrzeugkennzeichen zu erfassen und zu speichern.

Die Kompletterfassung zielt auf die Erhebung der Daten aller Verkehrsteilnehmer im Erfassungsbereich ab.

“Alle Verkehrsteilnehmer, die sich im Zeitpunkt der Maßnahme auf dem entsprechenden Verkehrsabschnitt bewegen, sind während der Erfassungszeit Ziel der Ermittlungsmaßnahme. Die Einbeziehung der Daten auch von dritten Personen, deren Abgleich letztlich im Fahnungsmodus nicht zu einem Treffer führt, erfolgt nicht ungezielt und allein technikbedingt, sondern ist notwendiger und gewollter Teil der Kontrolle und gibt der Fahndungsmaßnahme erst ihren Sinn. … Die tatsächlich tatverdächtige Person bzw. Personen nehmen – sofern es überhaupt zu einem Trefferfall kommt – prozentual einen verschwindend geringen Anteil an, wohingegen quantitativ nahezu ausschließlich die Daten nicht tatverdächtiger Dritter verarbeitet werden.”           

“Der Einsatz des Kennzeichenerfassungssystems KESY im Aufzeichnungsmodus und die dadurch verursachte Erfassung von Nichtbeschuldigten kann nicht auf § 163f i.V.m. §100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO gestützt werden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht legt die Rechtsgrundlage die Voraussetzungen und die Beschränkungen der Maßnahme nicht hinreichend konkret fest. Dieser Mangel und die konkrete Anwendungspraxis führen zu unverhältnismäßigen Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei einer Vielzahl von Betroffenen.”

Aus der Stellungnahme zitiert

Damit stimmt die Datenschutzbeauftragte mit der Auffassung der PIRATEN überein, dass KESY eine unzulässige Überwachung darstellt.

Die komplette Stellungnahme ist hier zu lesen: Stellungnahme